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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (26. Juli 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- ArtikelDer Vertragsbruch des Uhrmachergehilfen 451
- ArtikelSparmaßnahmen des Staates und Uhrmacherfachschule 452
- ArtikelDie Hamburger Sternwarte in Bergedorf (Fortsetzung zu Seite 439) 453
- ArtikelDie Deutsche Seewarte zu Hamburg 456
- ArtikelPreisrätsel-Unfug 457
- ArtikelSprechsaal 458
- ArtikelVermischtes 459
- ArtikelHandelsnachrichten 460
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 462
- ArtikelBriefkasten 465
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 466
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 30 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 467 vollkommen unabhängig- und werden auf jeden Fall ausgefühlt. Abfahrt Dammtorbahnhof 1 Uhr nachmittags, Stadtbahnsteig nach Ohlsdorf. Der Preis des Rundfluges beträgt bei Voranmeldung pro Person 15,50 Ji (bei Meldung während der Tagung 20 JL). Es wird gebeten, mit der Voranmeldung nicht zu säumen und den Betrag von 15,50 Ji gleichzeitig zu überweisen, worauf Zusendung des Flugscheines durch Herrn Obermeister H. Werdo, Hamburg 23, Friedensallee 7, der auch die Voranmeldungen und Zahlungen entgegennimmt, sofort erfolgt. Wird Versand pei Einschreiben gewünscht, erhöht sich der Betrag um 0,40 dl; der Betrag kann auch unter: „Uhrmacher-Zwangsinnung Hamburg“ auf Postscheck konto Hamburg 67 150 mit Angabe, wofür der Betrag bestimmt ist, erfolgen. — Schluß der Anmeldung am 4. August früh. * Es wird empfohlen, während der Tagung die Besichtigung der Michaelskirche und die Besteigung des Turmes vorzunehmen. Der Turm ist der höchste Aussichtspunkt Hamburgs. Die Uhr hat das größte Zeigerwerk Deutschlands. Die näheren Erklärungen finden täglich von 10 bis 12 Uhr durch Herrn Kollegen Stuhr statt. W ohmmgsnachweis Wegen der Beschaffung von Wohnungen bitten wir die Be kanntmachung in Nr. 28 nachzulesen. Die Unterbringung unserer Mitglieder und sämtlicher Besucher der Tagung in Hamburg hat die Kongreß - und Verkehrsstelle Hamburg, G. m. b. H., Hamburg, Neuer Jungfernstieg 1, übernommen. Anmelde- Zahlkarten können bei den Innungsobermeistern und Vereinsvor sitzenden abgeholt oder von der Kongreß- und Verkehrsstelle gegen Einsendung des Rückportos angefordert werden. Von be sonderer Wichtigkeit ist, daß es der Hamburger Festleitung in letzter Stunde noch gelungen ist, eine Ermäßigung der Zimmerpreise durchzusetzen. Zunächst sei bemerkt, daß in Nr. 28 die Preise der Privat- zimmer infolge eines Druckfehlers mit 5 bis 7 Ji angegeben wurden. Es muß aber heißen, daß Privatquartiere pro Bett und Nacht einschließlich Steuer und Bedienung mit 4 bis 7 Ji zu haben sind. Da verschiedene Hotels in Anbetracht der schweren wirt schaftlichen Verhältnisse einen Preisabbau vorgenommen haben, sind die Preise für Hotelzimmer wie folgt festgesetzt worden: Klasse A: Preis je Bett und Nacht zwischen 8 und 15 Jl <Goldmark), einschließlich Steuer und Bedienung; Klasse B: Preis je Bett und Nacht zwischen 6 und 8 Ji, einschließlich Steuer und Bedienung; Klasse C: Preis je Bett und Nacht zwischen 4 und 6 Ji, einschließlich Steuer und Bedienung. Soweit also Hotelzimmer zur Verfügung stehen, wird die Kongreß- und Verkehrsstelle Hotelzimmer — je nach Bestellung — in den Preislagen von 4 bis 15 Ji beschaffen. Sollten bereits höhere Anzahlungen bezw. Einsendungen stattgefunden haben und die Zimmer in den zugeteilten Hotels inzwischen billiger geworden sein, so wird der eingezahlte Überschuß selbstverständlich auf die Hotel-Gesamtmieterechnung in Anrechnung gebracht werden. Der Veröffentlichung in Nr. 28 sei noch nachgetragen, daß eine vorherige Zusendung der Quartierscheine nicht erfolgt. Der Eingang der Quartierbestellung und der damit verbundenen Zahlung wird von der Kongreß- und Verkehrsstelle nur durch eine Postkarte bestätigt, die sorgfältig aufzuheben und als Ausweis nach Hamburg mitzubringen ist. Die Ausgabe der Quartierscheine ■erfolgt erst nach der Ankunft der Teilnehmer in dem Restaurant „Klosterbur g", Glockengießerwall (nicht — wie anfänglich bekanntgeg-eben — im Hotelnachweis der Kongreß- und Verkehrs stelle im Hauptbahnhof). Eine Gewähr für Belegung eines Zim mers in einem bestimmten Hotel wird nicht übernommen. Den Wünschen des Bestellers wird jedoch bestmöglich Rechnung ge tragen werden. Die Kongreß- und Verkehrsstelle muß sich jedoch für den Fall, daß Hotelzimmer in genügender Anzahl nicht zur Verfügung stehen, die Unterbringung in Pensionen oder Privat quartieren Vorbehalten. Das nachgewiesene Quartier muß auf jeden Fall für eine Nacht bezogen werden. Der letzte Tag für Vorausbestellung von Zimmern (Post meldeschluß) ist der 31. Juli. Wegen späterer Anmeldung sei auf den Abschnitt „Nachweis von nicht vorausbestellten Quartieren“ in Nr. 28 verwiesen. Zur Beschleunigung der Abwicklungsarbeiten nach der Tagung müssen Reklamationen spätestens am 20. August aufgegeben sein. Maßgebend ist in beiden Fällen das Datum des Postaufgabestempels. * Vollmachten für die Reichstagung. Wir haben allen Unter verbänden vor einiger Zeit Vollmachtsformulare zur Verteilung an die angeschlossenen Vereinigungen übersandt. Es ist dringend notwendig, daß uns diese Vollmachten umgehend zugeschickt ■werden, damit wir die Abgabe der Stimmkarten vorbereiten können. Wir bemerken ausdrücklich, daß jede Vereinigung min destens eine Stimme hat; je 50 Mitglieder zählen eine weitere Stimme. Die Vereinigungen haben das Recht, entweder eigene Delegierte zu entsenden, was auf jeden Fall sehr zu empfehlen ist, oder die Vollmachten auf einen Kollegen auszustellen, den sie mit der Vertretung auf der Reichstagung beauftragen wollen. Wir richten das dringende Ersuchen an alle Vereinigungen, die Voll machten, sofern sie noch nicht in ihre Hände gelangt sind, von den Unterverbänden anzufordern und uns ausgefüllt umgehend einzuschicken. Anträge zur Reichstagung (Fortsetzung) Landesverbände Baden, Bayern und Würt temberg: 1. Die Reichstagung wolle beschließen, daß in den engeren Vorstand ein Vertreter der vereinigten süddeutschen Verbände bestimmt und gewählt wird. 2. Die nächstjährige Tagung soll entweder in Mitteldeutsch land oder Süddeutschland stattfinden. 3. Die Reichstagung wolle beschließen, daß sämtliche Uhren fabriken ihre Fabrikate mit einer Nummer oder einem Kenn zeichen versehen, damit jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, von wem die Waren bezogen wurden und an wen die Waren verkauft wurden. U h r m a c h e r - Z w a n g s i n n u n g Mannheim: 1. Die Lehrzeit für Uhrmacherlehrlinge ist auf 4 Jahre fest zusetzen. 2. In Geschäften, wo dem Inhaber die Befugnis zur Anleitung von Uhrmacherlehrlingen nicht zusteht, darf nur ein Uhrmacher gehilfe mit besonderer Befugnis die Ausbildung des Lehrlings ausüben. 3. Jeder Lehrherr darf nur zwei Lehrlinge zu gleicher Zeit ausbilden, damit die möglichst gewissenhafte Ausbildung nicht gefährdet wird. Landesverband badischer Uhrmacher: 1. Die Reichstagung wolle beschließen, daß sämtliche Uhren fabriken ihre Fabrikate mit einer Nummer oder Kennzeichen ver sehen, damit jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, an wen die Fabrikate geliefert wurden, sowie von wem die Fabrikate herstammen. 2. Der Zentralverband wolle Maßnahmen beschließen, wie endlich dem Privatverkauf seitens der Fabrikanten und Grossisten Einhalt geboten werden kann. 3. Welche Maßnahmen sind gegen die Verkaufsstellen der Thüringer Uhrenfabrik vorgesehen? 4. Die Erhebung der Steuern ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Kleinhandwerker vorzunehmen und derart zu gestalten, daß seitens der Finanzämter die Steuer errechnet wird und nicht nach langwierigen und für den Laien unverständlichen Problemen verfahren wird. 5. Diejenigen Finnen, die gegen die Beschlüsse des Zentral verbandes oder der diesem unterstellten Unterverbände verstoßen, dürfen zu keiner Ausstellung, die an unseren Tagungen statt finden, zugelassen werden; auch ist die Aufnahme von Annoncen in den Festbüchern nicht zulässig. Landesverband der Uhrmacher im Freistaat Sachsen: 1. Die Reichstagung der deutschen Uhrmacher wolle beschlie ßen, daß der Vorstand des Zentralverbandes bei der Reichsregie rung vorstellig werde, daß dem § 56, Abs. 3 und 2, und dem § 148, Abs. 7 a, in Verbindung mit dem § 42 a der Reichsgewerbeordnung wieder volle Giltigkeit und Rechtskraft im ganzen Deutschen Reiche verschafft werde. 2. Die Reichstagung der deutschen Uhrmacher wolle beschlie ßen, daß der Vorstand des Zentralverbandes der Reichsregierung •mitteilt, daß die deutschen Uhrmacher mit der Steuerpolitik des Deutschen Reiches durchaus nicht einverstanden sind, da dieselbe zum vollen Ruin und zur Erdrosselung des gesamten Handwerks und Kleingewerbes führt. 3. Der Zentralverband wird ersucht, eine Einbruchshilfskasse nach Art der Glasschutzversicherung des Landesverbandes Thü ringen ins Leben zu rufen oder die bestehende Einbruchshilfs kasse umzuwandeln nach Art obiger Glasschutzversicherung. 4. Alle Uhrmacher-Innungen und -Vereine haben dem ent sprechenden Unterverbande anzugehören. Noch Fernstehende sind über die Errungenschaften und Erfolge der Arbeit der Unterver bände und des Zentralverbandes durch eine Werbeschrift zu un terrichten bezw. aufzuklären und ihnen Frist zum Beitritt zu ge währen bis Ende 1924. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Ausschluß aus dem Zentralverband und Entziehung jedweder Verbindung mit demselben. Die Frage der Einzelmitgliedschaft ist zu prüfen und gegebenenfalls auszubauen.
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