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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (25. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Zeitdienst bei den amerikanischen Eisenbahnen
- Autor
- Loeske, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- ArtikelDer Zeitdienst bei den amerikanischen Eisenbahnen 623
- ArtikelWerkstattgeheimnisse des Uhrmachers 625
- ArtikelZur Vereinheitlichung der Bezeichnungen 627
- ArtikelSprechsaal 628
- ArtikelVermischtes 628
- ArtikelHandelsnachrichten 629
- ArtikelKurse und Preise 631
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 631
- ArtikelBriefkasten 632
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 632
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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624 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 48 tätig. Außer diesen lokalen Uhreninspektoren gibt es auch noch Reiseinspektoren für umschriebene Gebiete, die ihren Bezirk von Zeit zu Zeit bereisen und die Uhren jener Bahnangestellten unter suchen müssen, die keinen lokalen Uhreninspektor erreichen können, wie z. B. Abteilungs- und Sondertrupp-Vorarbeiter, Balm agenten, Maschinisten u. a. m.; es läßt sich aber wohl annehmen, daß diese reisenden Uhreninspektoren auch noch andere In spektionsobliegenheiten zu erfüllen haben, denn die amerikani schen Bahngesellschaflen haben ganz zweifellos ein großes Inter esse daran, Überschüsse herauszuwirtschaften, und sie arbeiten daher im höchsten Grade 'wirtschaftlich. Die für die Uhreninspektion geltenden Regeln sind in der Transportabteilungs-Ordnung (Book of rules of the Transpor tation Depnrtm-m) nü de g-legt, mul liier mögen, nach den Mit teilungen Stanley A. Pope’s im American Jeweler, denen wir hier folgen, zwei Sätze aus den entsprechenden Bestimmungen der Southern Pacific Company unter „Standardzeit“ wiedergegeben sein: „Von Zugführern, Lokomotivführern, Bahnwärtern, Bremsern, Weichenstellern, Heizern und anderen durch besondere Bestim mung bezeichneten Bahnangestellten dürfen nur solche Taschen uhren gebraucht werden, die von einem ernannten Uhreninspektor geprüft und als brauchbar begutachtet worden sind.“ „Die Uhren der Zug- und Lokomotivführer müssen vor An tritt jeder Fahrt mit einer als Standarduhr (Normaluhr) bezeich neten Großuhr verglichen werden. Der Zeitpunkt dieser Ver gleichung ist in ein vorgeschriebenes Formular einzutragen.“ Die Ordnungsbücher der verschiedenen Bahnen enthalten in der Hauptsache die gleichen Bestimmungen; der einzige Unter schied besteht darin, daß nicht bei allen Bahnen die oben ge nannten Angestelltenkreise die gleichen sind, da auf besondere Bedürfnisse und Umstände Bedacht genommen wird. Welchen Bedingungen müssen nun die Uhren der Bahnleute entsprochen? Das ist die Frage, die für uns von ganz besonderem Interesse ist. Vor allen Dingen sei hervorgehoben, daß zwischen den verschiedenen Fabrikaten kein Unterschied gemacht wird. Neue Uhren können Fabrikate von Waltham, Eigin, Hamilton, Illinois, Ilampden, South Bend, Iloward oder anderen Gesell schaften sein, doch müssen sie sehr genau umschriebenen Regeln hinsichtlich ihrer Bauart entsprechen. Diese Regeln besagen: Die Uhr muß s i z e 16 (=: 43,12 mm Durchmesser, also etwas über lOlinig) sein, II ebel-Zeiger Stellung und mindestens 19 Steine haben, in Temperaturen und 5 Lagen regu liert sein, was durch Stempel auf V 7 erkplatte oder Kloben ausge- dvückt sein muß; sie soll ferner Doppelrolle, Gangrad aus Stahl und Breguet-Spiralfeder haben. Bei offenem Gehäuse soll der Bügelknopf bei der Ziffer 12 stehen. (Diese Bestimmung ist nur verständlich, wenn man be denkt, daß dort drüben das System der Auswechselbarkeit auch auf ganze Werke Anwendung findet, daß also jemand, was schon wiederholt vorgekommen ist, einmal auf den Gedanken kommen könnte, ein noch gut erhaltenes Werk aus einem bereits mangel haften oder aber besonders wertvollen Sprungdeckelgehäuse, das ei zu Geld machen will, in ein offenes Gehäuse setzen zu lassen, wobei dann der Bügelknopf bei der 3 säße.) Endlich wird darauf gehalten, daß das Zifferblatt deutliche aiabisclie Zahlen hat. Die Gründe für die Aufstellung dieser Bedingungen mögen hier kurz erörtert werden: Die Grüße „size 16“ ist als Norm aufgestellt worden, weil kleineie Werke als zu zart betrachtet werden müssen, um den Erlordernissen entsprechen zu können, die man an Eisenbahner uhren stellen muß. Größere Uhren (size 18) sind noch in größerer Zahl im Bahndienst: in Gebrauch. Die Fabriken haben jedoch die Herstellung dieser Größen meistens eingestellt und stellen hauptsächlich die Größe 16 her. Die zweite Bedingung, „Ilebel-Zeigerstellung“, ist direkt gegen die Zeigerstellung nach Herausziehen der Krone gerichtet weil sich herausgoslellt hat, daß die amerikanische Einrichtung mit dem in den Bügelknopf eingeschraubten Einsatz, der die AuL ziehwelle an einem kleinen Doppelkegel federnd faßt, nicht die genügende Sicherheit bietet, da jene federnde Einrichtung manch mal ihre Spannung einbüßt., wodurch das Zeigerwerk unver muteterweise eingeschaltet werden kann. Um dieses starke Ge- fahrmoment auszuschalten, muß jede Eisenbahner-Taschenuhr eine Zeigerstellung durch direkte Ilebelwirkung haben, und zwar soll der Hebel erst nach dem Öffnen des Glas- r an des zugänglich sein; jede Gefahr einer plötzlichen Zeigerstandveränderung durch ungewollte Betätigung des Zeiger- slellungshebels ist dann ausgeschlossen. Durch die Regulierung in den Temperaturen und in fünf Lagen sollen bei den Eisenbahneruhren plötzliche Gangände rungen infolge Temperatur- und Lagenwechsel unmöglich ge macht werden. Die Forderung der Doppelrolle bedarf kaum einer näheren Begründung. Es ist aber unrichtig, zu sagen, daß bei der ein fachen Rolle durch einen plötzlichen Stoß ein Außereingriff kommen zwischen Hebelstein und Gabel, ein Ausschwingen, ein- treten könnte, wie Stanley A. Pope behauptet. Die Tätigkeit zwischen Sicherheitsrolle und Sicherheitsnase ist bei der ein fachen Rolle ungünstiger als bei der Doppelrolle und er- foidert mehr Sorgfalt bei der Ausführung; genau ausgeführt, arbeitet sie jedoch sicher. Sie hat aber heute, bei den kurzen Gabeln, keine Berechtigung mehr, und es wäre ganz gut, wenn die Amerikaner sie überhaupt, nicht nur bei den Eisenbahneruhren, auf geben würden. Das stählerne Gangrad wird vorgeschrieben, weil es sich nicht so leicht abnutzt wie ein messingnes. Messinggangräder werden joizt überhaupt nur in den billigeren Taschenuhren angewendet, nie in solchen Uhren, von deren Zuverlässigkeit das Leben von Menschen abhängt. Es gibt allerdings noch Metalle, die dom Stahl in mancher Beziehung überlegen sind, wie z. B. die Gold bronze, aber mit deren Anwendung haben die Amerikaner wohl gar keine Versuche angestellt. Auf das Zifferblatt mit arabischen Ziffern wird großer Wert gelegt. Es muß den Beschauer auf den ersten Blick hin die ge naue Zeit ohne jede Möglichkeit einer Ablenkung erkennen lassen. Es gibt Zifferblätter, bei denen jeder Minutenstrich numeriert ist; solche Blätter sollen angeblich eine schnelle und genaue Ab lesung begünstigen, sie wirken aber gerade gegenteilig, weil diese vielen Zahlen das Gesamtbild überladen. Das Uhrblatt mit seinen Zeigern liefert eine Feststellung, und es muß sie schnell auch im matten und unsicheren Licht liefern, wie es bei Nacht am Platz des Lokomotivführers auf der Maschine herrscht. Den Bahnangestellten ist mit ihren der Uhreninspektion unterworfenen Uhren keine Möglichkeit gelassen, bei der An schaffung etwaigen Launen zu folgen. Der Eisenbahner ist gegenüber anderen Berufen insofern günstiger gestellt, als von ihm nicht verlangt wird, daß er mit eigenen Werkzeugen arbeite. Aber er muß sich eine gute, zuverlässige Uhr anschaffen, und da sie sein Eigentum ist, so wird er sie auch gewiß gut behandeln, zumal sie unter Aufsicht steht. Es wird darauf gesehen, daß jede Taschenuhr alle Jahre ge reinigt und auf etwaige Mängel untersucht wird; in keinem Falle wird geduldet, daß mehr als 18 Monate nach der letzten Reinigung ohne Untersuchung verstreichen. Darüber wird . Buch geführt. Es wird nicht verlangt, daß die Bahnleute ihre Uhren einem der von der Bahnverwaltung angestellten Uhreninspektoren übergeben; sie können gehen, zu wem sie wollen, aber sie müssen für die Zeit, während der die Uhr in Reparatur ist, eine Ersatzuhr von einem Uhreninspeklor ausleilien und letzterem dann auch die reparierte Uhr übergeben, damit er feststellen kann, ob die Ar beit sachgemäß ausgeführt worden ist und die Uhr nun den An forderungen des Dienstes genügt. Uber die einzelnen Uhren werden halbjährlich ausgegebenc blaue Karten geführt, die der Eisenbahner aufzubewahren hat. Diese Karten enthüllen Nmwn, Be-chä'tigi ua-sarl. Aib-ilsatfei- lung des Angestellten, Bezeichnung der Uhr, Werknummer. Alle vierzehn Tage werden die Uhren mit der Normaluhr eines Ulircn- ii spektors verglichen, der die Abweichung auf jener Karte ver-' merkt; bei dieser Gelegenheit muß der Angestellte auch ein Re gister, auf dem die Differenz angegeben wird, unterzeichnen. Am 15. u d am letzten 'läge jeden Monats senden die Inspek toren d'ese RpgistrierMättor dem AufsichDamt ein. das dann feststellt, welcher Eisenbahner einen Uhreninspektor nicht auf- gesucht hat. Wiederholte Übertretungen der für den Bahnzeit dienst bestehenden Regeln werden von dem Leiter des Zeit dienstes oft persönlich behandelt und gegebenenfalls durch Strafen und Eintragung in die Personalakten geahndet. Die lokalen Uhreninspektoren müssen über ebensolche Uhren, wie sie die Angestellten zu besitzen verpflichtet sind, als Leihuhren verfügen und dürfen, während die Angestellten- uhren sich in Reparatur befinden, für diese Leihuhren keine Ab- l
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