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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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worden, daß die Eltern der Kinder, welche diese zum Betteln ausschicken, bestraft werden sollen. Entweder zu dieser §. oder zu der jetzt in Berathung stehenden würde eine Bestim mung nothwendig sein, daß auch die Communen bestraft wür den, welche die Armen, die nicht im Stande sind, sich Nah rungserwerb zu verschaffen, nöthigen, zum Betteln auszu gehen. Köm'gl. Commissar v. Merbach: Das scheint schon in 144 mit zu liegen: „Obrigkeiten, welche sich in der Handha bung der Armenordnung säumig und nachlässig bezeigen, ha ben Ordnungsstrafen von 10 bis 50 Thalern zu erwarten." Zur Handhabung der Armenordnung gehört auch, daß den Ar men, welche es bedürfen, auch Unterstützung gewährt werde. Mithin würde das, wie es scheint, unter diese §. mit ge hören. Abg. v. Thiel au: Es würde also auch auf die Commss neu anwendbar sein. Denn die Obrigkeit kann nicht immer für die Communen stehen, daß sie ihre Schuldigkeit thum König!. Commissar v. Merbach: Nun, die Execution der Armenordnung gehört den Obrigkeiten unter Concurrenz der Communen an. Die Obrigkeit ist immer für die Ausfüh rung der Armenordnung verantwortlich. Präsident v. Haase: Die Deputation hat in ihrem Be richte erwähnt, daß der dritte Satz: „Arme, welche zu überweisen," nach dem Beschlüsse der ersten Kammer ausfallen soll. Die Deputation ist der nämlichen Meinung und räth uns an, diesem Beschlüsse beizutreten. Ich frage: ob die Kam mer dem Beschlüsse der ersten Kammer beitritt? — Einstim mig Ja.— Präsident v. Haase: Nun würde ich fragen: ob die Kammer die solchergestalt mvdisicirte h. IW mit den zwei Re dactionsveränderungen, welche die Deputation im Berichte be merkt hat, annimmt? — Einstimmig angenommen. — Referent TodLZu tz. 130 (s. Nr. 46 der Verhandlun gen der ersten Kammer, Seite 944) lautet der Deputations- bericht: Nach dem Beschlüsse der ersten Kammer soll der zweite Satz von „geschieht" an folgende Fassung erhalten : „Geschieht es nur durch wissentliche Zulassung und An nahme der erbettelten Gaben, so sind die Kinder selbst das erste Mal zu vermahnen, oder nach Befinden mit einer Sch'ulstrafe, im Wiederholungsfälle aber ihrem Alter gemäß von Gerichtswegen mit körperlicher Züchtigung zu belegen, auch wenn sie schulfähig und schulbedürftig, gleichwohl ohne Unterricht gelassen, deren Unterbringung in eine Schule zu veranstalten." Durch diese Abänderung will man einem etwaigen Miß verständnisse begegnen, als ob der Lehrer als Vollstrecker einer von der Armenbehörde angeordneten Züchtigung gebraucht wer den solle. Dieser Grund dürfte hinreichen, um den Beitritt zum Beschlüsse der ersten Kammer zu rechtfertigen. Präsident v. Haase: Von der ersten Kammer ist eine andere Fassung des zweiten Satzes der 130. §. beschlossen wor den, diese Fassung ist im Berichte unserer Deputation angege ben; die letztere rathet der Kammer an, ebenfalls diese Fassung des zweiten Satzes anzunehmen, ich frage: ob die Kammer nach dem Rache der Deputation den zweiten Satz so annehmm will, wie ihn die erste Kammer gefaßt und angenommen hat? — Einstimmig Ja. — Präsident v. H a a s e: Nimmt die Kammer mit dieser Veränderung §. 130 an? — Ebenfalls einstimmig be jahet.— Referent Todt: Zu §. 131 (s. Nr. 46 der Verhandlun gen der ersten Kammer, Seite 944 flg.) sagt die Deputa tion: Zuvörderst sollen unter den in dieser Z. aufgeführten Per sonen, die „Oekonomen" namentlich mit genannt und daher das gedachte Wort nach „Gärtnern" eingeschaltet werden. Ferner wünscht man, um der größeren Deutlichkeit willen, in dem Punkte 8»b s. nach den Worten „wenn sie" noch beige fügt zu sehen: „Ausländer und" da der Eingang der §.' auf In- und Ausländer sich bezieht, während die Bestimmung 8nb 2. nur die Ausländer betrifft. Mit diesen beiden kleinen Abänderungen, die auch der königl. Herr Commissar genehmigt hat, empfiehlt die Depu tation die §. zur Annahme. Präsident 0. Haase: Die Deputation hat hier zwei Zu sätze vorgeschlagen: es soll nach dem Worte „Gärtnern" noch hinzugefügt werden: „Oekonomen," und bei dem Satze a soll nach, den Worten: „wenn sie" noch ausgenommen werden: „Ausländer und." Mit diesen beiden Zusätzen empfiehlt die Deputation Z. 131 anzunehmen. Ist die Kammer damit ein verstanden? — Einstimmig Ja. — Referent Todt: Zu tz. 132 (siehe Nr. 46der Verhand lungen der ersten Kammer, Seite 945) sagt die Deputa tion: Da sich gegen die hier getroffenen Bestimmungen, als das Wandern der in der §. genannten Personen zu sehr be schränkend und daher namentlich auch den ordentlichen Hand werksgesellen mit betreffend, in der ersten Kammer manche Bedenken erhoben, so ward die dahin abgeandert: „Hiernächst dürfen wandernde Handwerksgesellen und an dere, tz. 131 genannte (Personen), den Fall der Noth oder einen nachzuweisenden bestimmten Zweck ausgenommen, den geraden Weg nach dem aus ihrem Wanderbuche oder Passe ersichtlichen nächsten Reiseziele nicht verlassen." Die Deputation kann nicht umhin, diese neue Fassung zur Annahme zu empfehlen, zugleich aber das eingeklammerte Wort „Personen", welches in
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