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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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24V. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 14. Deeember 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sieben und fünfzigste öffentlicheSiz- zung der zweiten Kammer, den 3. Decbr. 1833. Fortsetzung der Vcrathung über den Bericht der 3. Deputation, den Ent wurf zu einer Gewerb- und Pcrsonalstener betreffend. Die Sitzung wird gegen halb 11 Uhr eröffnet, das Proto koll der vorhergehenden verlesen, genehmigt, und von den Abgg. Lindner und Clauß mit unterzeichnet. Auf der Registrande waren 2 Gegenstände verzeichnet: 1) Gesuch des Abg. Clauß, um Urlaub auf 8 Tage, vom 5. d. M. an; wird bewilligt. 2) Die außerordentliche Deputation, welche wegen Berathung über die Abkürzung des Landtags er wählt worden war, zeigt der Kammer ihre Constituirung an. Das Protokoll wird verlesen, wornach Abg. Eksenstuck als Vor stand der Deputation erwählt worden war. Die Tagesordnung enthielt die Fortsetzung der Berathung über das Gewerb- und Personalstcuergesetz. Referent Abg. Sachße verliest §. 10., welcher lautet: Fünfte Unterabtheilung. (Backer und Fleischer.) Personen, welche das Bank schlachten als Gewerbe betreiben, entrichten in großen und Mitt lern Städten als Gewerbesteuer Einen Groschen vom Thaler der im vorhergegangenen Jahre erlegten Schlachtsteuer. — Für Bankbäcker in großen Md Mittlern Städten werden die zu ent richtenden Gewerbesteuersatze durch Abschätzung in der Maße be stimmt, daß die Jndividualansatze der Fleischer, welche sich aus der von diesen entrichteten Schlachtsteuer ergeben, unter Verglei chung des Gewerbeumfangs, zur Richtschnur angenommen wer den. — Die Jndividualansatze der Backer sind demnach von der abschätzenden Behörde so zu bestimmen, daß sie mit den.Jndivi- dualansatzen der Fleischer nach äußerer Beurtheilung des Gewer bebetriebs in einem angemessenen Verhältnisse stehen., — Die Gewerbesteuersatze der Bankfleischer und Bankbacker in kleinen Städten und auf dem Lande sind nach dem Verhältnisse des Ge werbebetriebs auf 2 bis 12 Lhlr. für die Person zu bestimmen. Bei besonders ausgedehntem Betriebe (z. B. wenn Dorfschläch ter oder Dorfbäcker regelmäßig und in größerm Umfange Fleisch oder Backwaaren in Städte einführen) können auch die Gewerbe steuerbeträge den Satz von 12 Lhlrn. übersteigen. Abg. Noux beantragt den Satz von einem Groschen vom Thaler der erlegten Schlachtsteuer beim Bankschlachten auf die Hälfte zu ermäßigen, und führt als Grund zu diesem Anträge an, daß das Gewerbe der Fleischhauer in kleinen Städten und auf dem Lande oft einen sehr geringen Ertrag gewähre, und da sie ohnedirß die Schlachtsteuer geben müßten, so würden sie doppelt getroffen. Abg. Axt wünscht dm letzten Satz statt von 2 bis 12 Thlr., von 1 dis 12 Thlr. angenommen zu sehen, und bemerkt, daß in armen Gegenden des Landes Orte seien, wo der Fleischbedarf so äußerst gering wäre, daß Niemand schlachte, als der Fleischer, i und diese Gegenden seien dahin gekommen, daß ein großer Thekl der Bevölkerung die meiste Zeit des Lahres über gar kein Fleisch genössen, und wo meistens mehrere Fleischer mit einander ein Stück Vieh schlachteten, und Noch hatten, um dieses anzu bringen. Abg. Heyn und der Präsident treten diesem Vorschläge bei, und letzterer fügt noch hinzu, daß er nicht nur für die Flei scher, sondern auch für die Backer in kleinen Städten und auf dem Lande diese Herabsetzung der Gewerbsteuer wünsche. Beide Amendements werden zahlreich unterstützt, und es bemerkt hierauf Staatsminister v. Ze sch au, daß in Bezug auf den Antrag des Abg. Roux die verschiedenen Sätze der Fleischsteuer ganz passend erschienen. Man müsse sehr unterscheiden die Steuer, welche der Gewcrbtreibende als Gewerbtreibender, und die, welche er vom Schlachten zu zahlen habe; denn es unterläge kei nem Zweifel, daß er von der Schlachtsteuer nicht selbst betroffen werde, indem sich der Fleischhauer dafür schon zu entschädigen wissen werde, und in Hen Städten werde auch darauf Rücksicht genommen. Auf welche Art sich die Steuer Herausstellen werde, lasse sich nicht mit Zuversicht übersehen und nicht bestimmen, ob sie zu hoch sei. Bemerken müsse er aber, daß, wenn ein sol cher Antrag gemacht und genehmigt werde, man nicht mehr da für stehen könne, welchen Ertrag diese Steuer gewahren werde. Es sei.nicht zu leugnen, daß diese Steuern der Fleischer und Bäk- ker unbedeutend seien, und er müsse bemerken, daß diese beiden Massen doch zu den großen Gewerben gehörten und eine bedeu tende Erleichterung durch die Aufhebung der Acckse erfahren würden. Nimmt man darauf Rücksicht, so sei es nicht zu viel, wenn er sage, daß diese Einnahme den achten Theil der Accise be tragen habe. Der Antrag des Abg. Axt lasse noch mehr Spiel raum, er halte ihm aber nur das entgegen, was schon erwähnt worden sek, daß je größer der Spielraum, desto schwieriger sek es für die Behörde km einzelnen Falle die Steuer zu bestimmen; denn es werde Jeder auf das Minimum provocircn, und es würde Schwierigkeit Haben, auf eine Höhere Steuer überzugehen. Abg. Noux entgegnet, daß er allerdings den Satz zu einem Groschen zu hoch finde, und wenn auch die Fleischhauer und Backer zu den größeren Gewerben gehörten, so sei dieß in manchen Fällen möglich, m andern seien sie übersetzt und sehr gedrückt; auf jeden Fall müsse ein Unterschied zwischen großen und Mittlern Städten gemacht werden. Referent und Vicepräsident 0. Haase erklären sich aber für den Gesetzentwurf. Sie fuhren an, daß ein Fleischer wie viele Kälber schlachten könne, ehe er einen Thaler zu ent richten, wodurch er gewiß so viel gewonnen habe, um diese Ab- ggbe zu entrichten. Es fei auch darauf Rücksicht zu nehmen,-
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