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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 145. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 27. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und fünf u. vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am IS.November 1833, (Beschluß,) Schluß der speckllm Berathung über das Allerhöchste Decret, die Zusam- pienlegung jder Grundstücke betreffend. A 35. — 38. — Bexathung über dm Bericht dtr 4: Depot., wegen der von dem HammMvcrksbcsltzer Nestler zu Wittichsthal nachgesuchtm Unterstützung, eines denselben im Lahre 1831 betroffenen Wasserschadens halber, Abg. Roux: Es ist von dem geehrten Antragsteller ein An trag gemacht worden, der, wie mir scheint, dem widerspricht, was die Kammer beschlossen. Die ZZ. 25. — 32. handeln über das Berhaltniß, in welchem der Pachter sich befindet, und es ist dar über definitiv Beschluß gefaßt worden; zu §. 33, wird nun ein Amendement gebracht; allein dieser §. spricht bloß von dem letzten Pachtjahre, wo nämlich die Zusammenlegung bis zur Beendigung der Pachtzeit verschoben werden soll. Da sehe ich nicht ein, wie hei diesem §. ein Antrag gebracht werden kann, daß das ganze Pachtvechaltniß aufgehoben werden solle. Ich muß noch bemer ken, es wurde ein Beispiel von einem sehr großen Gute vorge locht, von einem Gute von 8000 Scheffel; dergleichen Fälle wer den aber wohl sehr selten vorkommen, auch eben so selten wird eine Entschädigung von 1000 Schesscl starr ssnven. Zcy must dem beistimmen, was gesagt worden ist, daß hier nur der gute Wille des Verpachters war, wodurch dieser Nachtheil entstand, und das kann den Pachter nicht binden. Nimmt man an, daß alle Interessenten entschädigt werden sollen, so kann man davon aus gehen, daß auch der Pachter dabei bedacht werde, und sagt man, daß der Pachter entsetzlich benachchMgt werde, so gesteht man zu, daß die Zusammenlegung nachtheilig ist, und man muß sie sodann nicht vornehmen.. Ich glaube, die Bestimmungen von 27, — 32, sind so gegehen, daß allen Chikanen der Weg ahgeschnitten wird, und wollten wir bei 33, etwas bestimmen, was dem vor- httgehenden §, widerspricht, so würden wir dadurch einen großen Nachtheil Hervorrufen. > Abg. Adler stimmt dem Anfrage desAbg.v.W.iesand voll kommen bei; denn die Zusammenlegung der Grundstücke könne sich so gestalten, daß nicht augenblicklich em Vortheil daraus ent stehe, sondern erst später, und die Nachtheile hatte unterdessen der Pachter zu tragen. Allein er möchte eine andere Fassung bean tragen, erwürdeden tz. herausnehmen, und dafür sagen r „Sollten sich ffdoch Verpachter und Pachter in Betreff des vorstehenden 82. nicht vereinigen, so ist es sowohl dem Pachter, als dem Ver pachter nachgelassen, mit Beendigung des laufenden Pachtjahres heg Pacht zu lösen." Abg. v. Könneritz halt gleichfalls das aufgestellte Beden ken erheblich, und gesteht, daß das Pachtverhqltmß einen großen Stein des Anstoßes geben würde. Er hatte wohl gewünscht, daß in allen Fällen zu ß. 2. s. eine Zusammenlegung nur dann statt fände, wenn der Pacht beendigt; da aber dieses von der Kammer nicht berücksichtigt worden, so würde er dem Anträge des v. Wie- sand bcitreten,, bei dem ihm jedoch einige kleine Modiflcationen noch nöthig schienen, weil allerdings nach diesem Amendement wohl ein Mißbrauch statt finden könnte. Abg. Runde erklärt sich für das Amendement, und Abg. v. Nostitz und Iänkend-orf bemerkt, wenn man überhaupt einen Zusatz für nothwendig halte, so erscheine doch die Fassung dieses Amendements nicht angemessen, weil sie den Chikanen Thor und Thür öffnen werde. Bei jeder Zusam menlegung würde es dahin kommen, daß das Pachtvechaltniß gelöst würde, und die Billigkeit, auf welche doch das Amendement gefußt sei, scheine ihm zu fordern, daß auch das Berhaltniß des Verpachters sicher gestellt werde, Abg. aus dem Winkel hält für bedenklich, das Amen dement anzunehmen. Bis jetzt habe man nur den Verpachter eines großen Gutes im Auge gehabt; allein das sei doch nicht der einzige Gesichtspunkt, es könnten 10 bis 12 verschiedeneVerpach- tungen in einem Complexe femr «f», o ois v Jahre, za vielleicht auf Lebenszeit gestellt sein, und wo solle da eine Zusammenlegung stattfinden können, wenn jeder Pachter be rechtigt sein solle, den Pacht aufzugeben. Bis also alle einzelnen ! Fälle der Verpachtung beseitigt feien, könne man nicht warten, ja der Fall würde nie eintrcten, denn immer würden wieder neue Verpachtungen entstehen, Also sei er der Meinung, so sehr er auch die Billigkeit ehre, daß doch nicht der Satz so hingcstellt werde, sondern er würde eher dafür sein, daß es nach, dem 200. Z. im Ablysungsgesetz gehe. Abg, V.Wiesandr Wer bei der Ausführung der Zusam menlegung von Grundstücken war und einen Plan mit berathen hal^, wird gewiß wissen, daß die Zusammenlegung von Grund stücken nicht, etwa ein Werk von 4 Wochen oder einem halben Jahre ist. Die Grundstücke sind so verschiedenartig gestellt, die Neservatesomannichfaltig, daßichglauhe, die Ausführungwerde wenigstens 2—3 Jahre erfordern. Wird em bestimmter Zeit raum angenommen, so kann der, welcher eine Parzelle Holz hat und sich Vorbehalten hatte, es Zuschlägen, dasselbe vorneh men, und es findet sich in der Natur des Geschäftes, daß der Plan über ein bis zwei Jahre hinauszudehnen ist. Ich war oft mals dabei, und wir haben immer einen Zeitraum von 2 Jahren angenommen, und zwar aus dem Grunde, damit nicht allein die verschiedenen Bestellungen abgenutzt werden können, sondern damit auch zum Theil Steine aus dem Boden genommen und weggeführt werden können u. s. w. So finden sich in der Natur
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