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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 9. October 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. acht u. zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 1. October 1833. (Beschluß.) Nunmehr gelangt man zum 2ten Puncte des !von der 2ten Deputation heute vorgelegten Berichts, diezumGemeinde- gutegehörendenGeb äude betreffend. Staatsminister v. Zeschau bemerkt, daß aus den im De- putatronsvorschlage angeführten Beispielen bei künftiger Ferti gung der Schrift die Schlachthäuser besser wegfallen würden, da sie meist nicht den ganzen Communen, sondern nur einzelnen In nungen angehörten. 0. Klien: Er müsse sich doch hier die Anfrage erlauben, ob unter der vorliegenden Art von Gebäuden auch die der Univer sität Leipzig mit begriffen waren? Der größte Lheil des Einkom mens der Universität zur Besoldung der Professoren bestehe aus dem Miethzinse der ihr durch die Milde ihrer Fürsten zugefallenen Gebäude. Andere, wie die Paulinerkirche, das Augusteum, dienten zu andern Zwecken. Wohl wisse er, daß den bisher be freit gewesenen Entschädigung werden solle, doch dürfe er nicht schweigen, um sich gegen den Vorwurf sicher zu stellen, als hätte er durch sein Schweigen die Sache der Universität preisgegeben. Sie verlange nicht mehr, als für ihren Zweck und für ihre Verhält nisse billig sei. Prinz Johann findet die aufgestellte Frage als zum Detail der Ausführung, und nicht zu der gegenwärtigen allgemeinen Berathung gehörig und bemerkt, daß die Gebäude der Univer sität, wenn deren Vermögen an den Staat übergehen sollte, als Staatsgut frei sein, außerdem aber, wenn sie jetzt keine Abgaben hatten, gegen Entschädigung, wie alle andern ähnlichen Grund stücke , zu besteuern sein würden. Referent, Bürgermeister Reiche-Eifenstuck: Man ha be sich gern geneigt gefühlt, die Universitätsgebäude ausdrück lich wie Gcmeindegut zu behandeln, man habe aber die Grenze nicht finden können. Gebäude, worin sich blos Hörsäle und dergleichen mehr befänden, würden wohl als zum Staatsgut gehörig betrachtet werden können, ja auch wohl, saus cowpa- roisvu, den Schulhäusern gleich zu achten sein. Allein ver- miethete Wohngebäude könnten keine Berücksichtigung finden, sie möchten gehören wem sie wollten, wenn man nicht in düs alte Chaos der Realbefreiungen gerathen wolle. Ueberdieß sei für aufgehobene Realbefreiungen angemessene Entschädigung zu er warten, die Universität müsse ohnedieß aus Staatskassen Unter stützung genießen, und es sei daher der Gegenstand im Erfolg nicht so benachtheilr'gend für die Universität. Bürgermeister Ritt er städt: Es schienen ihm doch ganz gleiche Gründe vorzuliegen, die für die Communalgebaude be willigte mildere Abschätzungsart auch bei den milden Stiftungen eintreten zu lassen, so fern sie für öffentliche Zwecke bestimmt wären. Sehr unbillig nämlich werde es ihm erscheinen, wenn Hospitalgebäude nach dem muthrnaßlich daraus zu ziehenden Miethzinse besteuert werden sollten. Wenn man nun den Com- munalgebäuden deshalb, weil sie zu gemeinnützigen Zwecken dienten, und nicht den Ertrag einer Privatwohnung auswürfen, eine Erleichterung zukommen lasse, so lasse sich beides auch auf die Stiftungen anwendcn, und deshalb sei eine Parität zwischen beiden Arten von Gebäuden wünschenswerth. V. D ewtri ch: Gründe der Billigkeit sprächen allerdings wohl für den Ritterstädtischen Antrag; jedoch würde dann zu unterscheiden sein zwischen Stiftungen, die für allgemeine öf fentliche Zwecke errichtet, und solchen, die nur für Corporationen oder einzelne Gemeinden bestimmt wären, oder die ganz spe- cielle Zwecke hätten. Er erwähne hier nur das Lessingsstift in Camenz. Die Gebäude der milden Stiftungen würden ohne dem sehr häufig in die Claffe der Communalgebäude fallen, und daher wie diese zu behandeln sein. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisensiuck: Man müsse das Princip nicht aus den Augen lassen. Unbesteuert könne nichts bleiben. Nehme man die Staatsgebäude aus, so liege cs nicht darin, daß ihnen eine Begünstigung werden solle, sondern weil der Abgabennehmer und der Abgabengeber eine Person sei, und ein Compensationsverhältniß eintrete. Alle übrigen Gebäude besteuere man auch, nur aber mit Rücksicht auf das, was zur Wohnung nicht nutzbar sei. Seien Gebäude, zu milden Sriftungen gehörig, ohne Nebenzwecke begründet wor den, so gehörten sie in der Regel zum Gemeingut, wo nicht, so habe damit der Stifter in den mchrstcn Fällen noch einen Ne, benzweck gehabt. Seien sie bisher steuerfrei gewesen, so erhiel ten sie Entschädigung. Eine organische Bestimmung darüber werde, fürchte er, zu weit führen. Ueberdieß seien auch jetzt schon früher steuerbare, später in den Besitz milder Stiftungen übergegangene Gebäude steuerpflichtig gewesen. Er kenne sogar in einer Stadt eine Predigerwohnung, 2 Schulgebäude und 2 Stistungsgebäude, die schon jetzt ihre Steuern aus dieser Ursa che geben. Staatsminister v. Zcschau macht darauf aufmerksam, daß man, wenn der dem Vorschläge unterliegende Grundsatz conse- quent durchgeführt werden sollte, am Ende auch die den Stiftun gen zustehenden Rittergüter und andere nutzbaren Grundstücke würde freilassen oder milder besteuern müssen. Bürgermeister Wehner: Er müsse doch darauf aufmerk-
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