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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 30. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert ein und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 20. September 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über ein neues Grundsteuersystem. Bürgermeister Rirterstädt wünscht, daß auch dann, wenn man sich für die eine oder die andere Bermessungsmethode erklärt habe, noch nachgelassen bleiben möchte, einzelne Anträge über die Modalität der Ausführung zu stellen. Referent, Bürgermeister Reiche-Ekfenstuck: Er hege selbst die Ansicht, daß einzelne Modisicationen, und an die Re gierung zu bringende Wünsche und Anträge statt finden könn ten , wenn nur das angenommene Princip dadurch nicht umge- stoßcn werde. v. Carlo witz erklärt sich für die Majorität der Depu tation, da er nicht eine alternative, sondern nur eine ganz be stimmte Antwort auf die von der Regierung gestellte Frage zu lässig hält. Referent, Bürgermeister Reiche-Erssnstuck: Wenn eine ausführlichere Darstellung der rein technischen Meinungsverschie denheit zwischen dem Hrn. Obristlieutenant Oberreit, und dem Kammerrath Schlicken und Oberinspektor Lohrmann anderer Seits über die Frage der unbedingten Triangulirung des Lan des, oder nach des erstem Ansicht einer blos geometrischen spe- ciellen Vermessung der einzelnen Fluren, mit Anfertigung ein zelner Flurcharten, gewünscht worden sei, als welche den Unter schied zwischen der im Deputationsbericht erwähnten ersten und zweiten Vermeffungsmelhode ausmache, so wolle er aus den Deputationsacten der Kammer das Nähere referiren. Nachdem solches von dem Referenten ausführlich geschehen, stellt derselbe der Kammer anheim, ob man seinem und des De putationsmitglieds v. Einsiedel Separatvoto: daß man der Ver waltungsbehörde, welcher ohnedieß die Ausführung zustehe, an heim stelle, statt der ersteren, die zweite Vermessungsmethode zu wählen, im Fall sich erwarten lassen sollte, daß mit gleicher Zuverlässigkeit eine Kostenersparniß wirklich dabei erlangt wer den könnte, beizutreten gesonnen sei. Hierauf entsteht eine kurze Debatte über die Art, wie wohl die Fragstellung zu vollziehen sein dürfte. Endlich findet das Präsidium folgende für die entsprechendste: 1) Will die Kammer auf eine der beiden im Deputationsgutachten sud 1. und 2. auf geführten Vermessungsmethoden eingehen? dieß wird mit 26 Stimmen gegen 7 bejahet. 2) Will man der Regierung die sub 1. aufgeführte Methode unbedingt empfehlen? dieß wird mit 22 gegen 11 Stimmen verneint. 3) Will die Kammer nach dem Anträge zweier Deputationsmitglieder der Regierung die im Deputationsgutachten «ubl.undL aufgeführte Vermes- sungsmethode alternativ empfehlen? welches mit 27 Stimmen gegen 6 bejahet wird, und ist man somit zu einem hauptsäch lichen Beschlüsse über die Vermessungsmethode gelangt. Zuletzt erlaubt sich der Präsident noch das Wort, um zu bemerken: Noch in keinem Lande habe man, so viel auch Versuche angestellt worden seien, es in einer gleichmäßigen Grundbesteue rung zu etwas Vollkommenen bringen können, denn noch in kei nem habe man den rein wissenschaftlichen Weg gewählt. Hatte die Kammer einen andern, als den von ihr eingeschlagenen Weg betreten, so würden dieselben Verhältnisse eingetreten sein, und die nächste Ständeversammlung vielleicht das traurige Resultat gefunden haben, daß Geld und Zeit unnütz verschwendet, und das Werk von Neuem auf einem angemessener» Wege wieder zu beginnen sein werde. Zeit- und Kostenaufwand dürften hierbei weniger in Berücksichtigung kommen, denn was letzteren betreffe, so werde er sich vermindern, wenn man lediglich nur den Bedarf an Logis, Holz, Licht, die Besoldung der Kettenzieher u. dergl. aus der Staatskasse entnehme, und schneller werde man über haupt die Sache ihrem Ende nahe bringen, wenn man Militairs und überhaupt solche Leute zu diesem Geschäfte verwende, welche an der Verzögerung des Ganzen kein wesentliches Interesse haben könnten. Die sicherste Garantie für Beförderung und Erfolg des. Ganzen aber gewahre ihm die Ueberzeugung, die Leitung der Sache in guten Händen zu wissen, nämlich als zu dem Ressort des Finanzministerii gehörig, dessen Vorstand mit seinen persön lichen Eigenschaften er bei seiner Abstimmung hauptsächlich im Auge gehabt habe. Wenn man nur einmal zu einem festen Ent schlüsse in der Sache gekommen sei, könnte dann schon mildem Eintritte des neuen Jahres das für die Vermessung geeignetePer- sonal zusammenberufen werden, um in einer Art von Collegio den Vortrag des Vorstandes über das Vermessungswerk zu hören, und dann mit Eintritt des Januar, in gewisse Abtheilungen ge- theilt, nach allen Richtungen des Landes hin ausgescndet werden. Ueberdieß würden sich mehrere Subjecte dazu brauchbar finden, bei welchen man die mit den Ersteren vorgenommene Unterrichts methode wiederholen, und sie sodann zu Johanni 1834 den bereits bestehendenAbtheilungen einverleiben könne. Nicht minder könne man immer eine nöthige Anzahl von Personen zum Emrücken für dieAbgehenden in Bereitschaft halten. Aufdiese Art also lebe er der Ueberzeugung, daß an diesem Plane nichts mehr fehlen werde, wenn ihn nicht ein allgemeiner Krieg vernichte, der alles mensch liche Wirken aufhebe. Sein Plan sei nicht chimärisch, und Sachsen könne sich Glück wünschen, sich vielleicht den Ruhm eines neuen, obgleich spater begonnenen, doch zuerst vollendeten .Grundsteuersystems erwerben zu können.
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