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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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dw hier aufgezahlten Grundsätzen die Billigkeit, zum Vortheile > der'Dienstpflichtigen, schon so-sehr vorwalte, daß darin wohl nicht weiter zu gehen sein dürste', ohne auf der andern Seite zu unbillig, ja ungerecht gegen die Frohnberechtigten zu werden. Und ist gleich nicht zu leugnen, daß bei der Berattzüng des Ablö-, sungsgefttzes Abgeordnete aus dem Stande der, hierbei als Ver pflichtete betheiligten, kleineren ländlichen Grundbesitzer noch nicht mitgewirkt haben; so muß doch die Deputation.bezweifeln, daß, wenn auch jetzt, unter Mitwirkung dieses Standes, das oftberegte Gesetz einer Revision unterworfen werden sollte, solche ein anderes Ergebniß herbei zu-führen vermöchte, wenn man da bei, — wie es doch nicht anders sein könnte, — den Grundsatz im Auge behalten wollte, welchem die Bittsteller selbst das vollstän digste Ancrkenntniß widerfahren lassen: „daß erworbene Rechte, so dringend wünschenswerth auch ihre Beseitigung sein möge, nicht ohne Entschädigung des Berechtigten in Wegfall gebracht werden können." - Alles dreß erwägend und in Betracht ferner, daß Erfah rungen darüber: daß das in Siede stehende Gesetz sich als unaus führbar erwiesen habe, noch keineswegcs vorliegen, vielmehr die Ablösungen, so viel bekannt geworden ist, bereits einen erfreuli chen Fortgang genommen haben, und daß dieser durch eine.zu be antragende Revision des besagten .Gesetzes nothwendig auf eine sehr bedenkliche Weise gestört werden, auch im Falle einer Abän derung eine Ungleichheit zwischen Denens welche bereits abgelöst hätten, und Denen, welche erst spater zur Ablösung gelangten, herbeigeführt werden würde, -- kann nun die Deputation auch diesen'dritten Antrag der Bittsteller der Kammer nicht' zur Be fürwortung empfehlen. Diese beiden Puncte gaben zu keiner Bemerkung Anlaß und wurden einstimmig genehmiget. Man gelangt zum 4. Puncte. 4) Wünschen die Bittsteller die Beseitigung aller Hinder nisse, welche dem höchstmöglichen Ertrage der. Landwirthschast entgegenstehen, und rechnen dahin besonders: a) daß sie auf ihren Fluren und in ihren Waldungen noch immer Schaaren herrschaftlichen Wildes dulden, und ruhig mit an sehen müssen, wie dieses die Früchte ihrer Thätigkeit und da mit ihre Hoffnungen vernichte. Nun könnte man demselben zwar wohl entgegen setzen, daß sie in dieser Be.schung schon durch das Gesetz geschützt seien, wel ches ihnen den Ersatz des erlittenen Wildschadens zuspricht. Al lein die Deputation vermochte auch die Richtigkeit der von den Bittstellern hinzugefügten Bemerkung nicht Zu verkennen: daß der besagte Schade schwierig, und in manchen Fallen gar nicht auszumitteln sei, thrils dessen Ausmittclung zu unangenehmen Streitigkeiten führe. Wenn dieselben daher ferner bemerken: daß eine beschrankende Bestimmung hierin höchst wohlthatig und wünschenswerth sei, so schien es auch der Deputation ihrerseits wenigstens nicht un möglich, daß Mittel aufgefunden werden könnten^ jenen Uebel- ständen, unter Berücksichtigung der Rechte der Privateigenthü- mer der Jagden, abzuhclfen. b) Ein anderes Mittel zu Beförderung der Landwirthschast glauben die Bittsteller darin zu finden: daß ihnen verstattet werden möchte, ihr Düngesalz an Ort und Stelle zu erholen. Dieser Punct dürste sich, nach dem Dafürhalten der 4. De putation, zu.einer weiteren Erwägung um so mehr eignen, da die Frage über eine veränderte Einrichtung des Salzwesens ohnehin schon der 3. Deputation zur Begutachtung vorliegt. Dieser in die Abtheilungen a und b zerfallende Punct wurde wiederum einzeln durchgegangen. v. Deutrich: Die Gemeinde, welche vorliegende Be schwerde eingereicht, liege an dir Grenze des Herzogthüms Alten burgs und es könne wohl sein, daß aus deinselben Wild herüber in die diesseitigen Fluren und Walbungen stete, dieß liege aber in der. Lage des Orts an der Grenze. Soviel die Staatsforsten betreffe, so sei durch das Generale vom 4, Mai 1830 ange ordnet, das Schwarzwild zu vertilgen und das übrige Wild ab zuschießen, so daß keine gegründeten Beschwerden über Wildscha den veranlaßt würden; letztere hatten sogar die Forstbeamten zu ersetzen. Run müsse man doch den Forstbeamtcn das Zeugm'ß geben, daß sie dieser Anordnung nachgekdmmen wären, denn Schaaren von Wild möchten wohl kaum im Königreich anzu treffen sein. Jedenfalls aber sei diese Angelegenheit wie jede an dere Beschwerde zu behandeln, und hätte bei der betreffenden Be hörde zuvor eingerekcht werden sollen.- In Hinsicht der Privat waldungen könne aber etwas Anderes nicht festgesetzt werden, als daß die Jagdberechtigten den durch übermäßiges Hegen des Wil des, also durch Mißbrauch ihres Rechts veranlaßten Schaden vergüten müßten. Ließ sei aber anjetzt schon Rechtens, und zu einer andern Bestimmung wäre auch die Gesetzgebung in andern Staaten nicht gelangt; ob aber ein übermäßiger Wildstand in einem gegebenen Falle statt finde, hange jedesmal von anzustel lenden Erörterungen der Ortsverhältnisse durch Sachverständige ab ; weshalb er nicht absehe, warüm man diesen Gegenstand zu nochmaliger Begutachtung der 3. Deputation überweisen wolle. Er halte es für angemessen, die Sache auf sich berußen zu lassen. v. Welk bemerkt, wie man bis jetzt überall dem Generale vom 4. Mai 1830 nachgekommen sei; von Schaaren von Wild aber wohl nirgends die Rede sein könne, indem es das eigne In teresse des Forstmeisters erheische, mögliche Wildschäden zu ver hüten, da sie letztere alle, wenn sie über 100 Lhlr. betrügen, er setzen müßten. In den Privatwaldungen sei vielleicht einiges Wild mehr vorzufinden, als in denen des Staats, weil in letz tem noch mehr für dessen Vertilgung gesorgt werde, aber auch in ersteren werde diesem Uebelstande nach und nach abgeholfcn wer den können. Noch mehrere Mitglieder sprachen sich im ähnlichen Sinne aus, und auf die Frage: Tritt man dem Vorschläge der Deputa tion zu Punct 4. a. bei? ward derselbe von 18 Stimmen gegen 14 verworfen. Zu Punct 4. d. bemerkt v. Po fern, wie ihm schon mehrere Petitionen desselben Inhalts Zur Abgabe übergeben worden waren. Sccr. v. Zedtwitz: Die Deputation sei beauftragt, alle von Gemeinden eingegangene, sich auf einen Gegenstand richtende Petitionen zu sammeln. Es seien nun dergleichen sich auf das Salzwescn beziehende nicht allein von Einzelnen, sondern von ganzen Kreisen eingegangen, die Deputation habe es daher für ihre Pflicht gehalten, sie der 3. Deputation zur genauen Prüfung zu übergeben, ob eine hier gebetene Einrichtung für nöthig erach tet, und die Negierung vielleicht in der Schrift daraus aufmerk sam gemacht werden solle. Bürgermeister Ritterstädt: Der Antrag sei wohl aus dem Gesichtspuncte einer allgemeinen Maßregel zu betrachten und werde zur Erhöhung des Ertrages der Landwirthschast diene'«.
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