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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 18. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sechste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 9. September 1833. (Beschluß.) Schlußbcrathung und Abstimmung über den Gesetzentwurf, die künftige Ein richtung der alterbrändischenJmnwblliar-Brandverslchcrungsanstalt betr. Dian ging nunmehr zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Schlußberathung und Abstimmung über den Gesetzent wurf, die künftige Einrichtung der alterbländischen Immobi ler-Brandvcrsicherungsanstalt betreffend, befand. Nachdem man bereits in letzter Sitzung die Berathung über den Schlußparagraphen beendigt hatte, waren noch die ausge setzt gebliebenen 34. 35. 43. 46. 50. 55. 66. und 67. zu be ruhen übrig. Man hatte die Fassung dieser HH. der 1. Depu tation überwiesen und diese erstattete nun durch den Abgeordne ten Eise n stuck über diese anderweite Begutachtung und Fas sung dieser tztz. Bericht, und zwar unter Bezugnahme auf die frühem Kammcrbeschlüsse, wodurch die veränderte Fassung nothwendig geworden. Zuvörderst hat die Deputation zu §. 34. eine veränderte Fassung in 4 Abtheilungcn unter a. b. e. und cl. in Vorschlag gebracht, welche vorgelesen wird. Der königl. Commissar v. Mieters h ekm bemerkt, daß er das Gutachten der Deputation angemessen, vollständig, gründlich und dem Zwecke angemessen befunden habe; allerdings seien zwar einige Bestimmungen ausgenommen,, bei welchen ihm Bedenken bcigegangen seien, allein jene seien den Beschlüs sen der Kammer gemäß. Da Niemand weiter zu sprechen wünschte, so wurden hier auf die Puncte unter a. d. c. und 6. auf die deshalb einzeln ge stellten Fragen, so wie der §. 34. selbst in der veränderten Fas sung einstimmig angenommen. Wei tz. 35. wird die Bezugnahme auf H. 34. cl., welche vom Abg. Atenstädt beantragt wurde, wie auch der §. selbst nach dem Vorschläge der Deputation in der Fassung des Gesetz- . eptwurfes (s. Nr. 148. d. Bl. S. 1163.) einstimmig an genommen. Der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung des §. 4l. wird gleichfalls einstimmig beigetreten. 43. wurde in der im Gesetzentwürfe enthaltenen Fassung, so wie mit einem von der Deputation vorgeschlagenen Zusatze angenommen. Abg. Puttrich äußert sich folgendermaßen: Was die sen tz. betrifft, so wollte ich mir erlauben, einen Zusatz in der Schrift zu beantragen, und deshalb die verehrten Mitglieder um die dießfallsige Unterstützung zu ersuchen. Die Bekanntmachung der Berechnungen über Ein- und Ausgabe dieser Kasse in speciel- ler Form erfolgte zeither an die Obrigkeiten, und zwar daß jede derselben meistentheils nur 1 Exemplar davon bekam. — Die ein zelnen Communen konnten daher nur mit bedeutender Weitläuf- tigkeit verbunden davon knKenntniß gesetzt werden; den Wunsch, daß sie, die Communen, doch jede selbst ein Exemplar davon erhalten mochten, habe ich daher sehr ost vernommen. Es ist zwar in dem Gesetzentwurf gesagt, daß in Zukunft in der Leip ziger Zeitung und in verschiedenen Wochenblättern die Hauptre- partition und eine summarische Uebersicht davon, abgedruckt wer den sollte — indcß gehe ich davon aus, daß die Zusendung in specieller Form an die Communen noch einen Nutzen abgebe, in dem gleichsam eine Art Controle von allen Bethciligten geführt werden kann, um einzusehen, wie viel jede Commune für ab gebrannte Gebäude und für beschädigtes und verlornes Feuerge- räthe erhalten hat; der Zusatz, den ich wünschte zur ständischen Schrift zu bringen, würde daher folgendermaßen lauten: „Die Uebersicht der Berechnungen von Einnahme und Aus gabe bei der Brandversicherungskasse in der Form, wie diese zeither den Obrigkeiten übersendet worden sind, gegen Voraus bestellung und Bezahlung der antheiligen Druckkosten nach der Einrichtung, wie künftig die Gesetzblätter versendet werden, den Communen zukommen zu lassen." Ich habe zwar darin angenommen, daß die Zusendung dieser Berechnungen gegen Bezahlung dafür "von den Em pfängern erfolgen sollte, jedoch kann ich den Wunsch nicht ver bergen , daß cs vielleicht unentgeldlich geschehen könnte — ' ich habe daher nur die Bezahlung in so fern angeführt, als ich nicht bestimmt beurtheilen konnte, wie bedeutend diese Ausgabe auf die Kasse einwirkte, überlasse daher die Entscheidung darü ber einer verehrten Kammer. Der königl. Commissar v. Wietersheim ist damit ein verstanden, pnd glaubt, es könnte hinzugesetzt werden: „wo möglich unentgeldlich." Der Abg. Atenstadt erklärt sich gegen die unentgeltiche Ablieferung, da dieß zu viel Kosten verursachen würde. Die Abgg. Runde und Haußner erklären sich dafür, und man stellt die Fragen: 1) Soll der Antrag in die Schift ausgenommen werden? 2) Soll der Antrag dahin geschehen, daß die Zusendung gegen Vorausbestellung und Bezahlung der Druckkosten erfolgen möge? Erstere Frage wurde mit Ausschluß von 2, letztere mit Ausschluß von 29 Stimmen bejaht. Die HZ. 46.50. 53. 66. und 67. wurden sofort in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung angenommen.
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