Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ten, mit welchen jeder die dem Staate gebührende Pflicht ab löse, sich dahin ausspreche, daß unter den mehreren Gleich verpflichteten zunächst nur dex Entbehrlichste eintrat, und dann erst die Unentbehrlichem folgen. Das jetzige Gesetz schlage diese relativen Grundsätze darnieder. Die Stellvertretung werde noch mehr Reibungen als das bisherige Recrutirungssyftem herbei führen, Jeder, auch die ans der untersten Volksclafse sehen ein, daß ein Unterschied in den gegenseitigen Dienstverhältnis sen bestehen müsse. Sein Vorschlag gehe dahin: Dje Kammer darüber qbstimmen zu lassen: Nb sie die Ansicht festhalte, daß der hier in Frage befangene Gegenstand nach den Grundprin- cipien des bisherigen Gesetzes behandelt werden solle? Werde dieß bejahet, so möge die Sache ohne Weiteres an die 2, Kammer gehen, um im Vereine mit ihr die Negierung zu ersuchen, daß sie das Gesetz zurücknehme, und nur zu einer Re vision des älteren verschreite. v. Earlowitz: Weit entfernt, in das Materielle eingehen zu wollen, erlaube er sich doch in formeller Beziehung darauf auf merksam zu machen, daß man nach Wegfall der Oppelschcn und des vom Prinzen Johann gestellten Anträge sogleich zum Depu tationsgutachten übergehe. Gegen die vom I). Klien in Antrag gebrachte Fragstellung müsse er sich gänzlich erklären, da man un möglich über einen auf Verwerfung des Gesetzes gerichteten An trag abstimmen könne, bevor man das Gesetz selbst durchgegan gen. Wer sich für die Ansicht des v. Klien erkläre, dürste nur gegen alle Bestimmungen des Gesetzes votiren, und seinen Zweck erreichen, das alte Gesetz beibehalten zu sehen; zugleich aber werde es der Regierung anheimgestellt bleiben, einen neuen Gesetzvorschlag zur Modificirung der jetzt geltenden Bestimmun, gen den Sliänden vorzulegen. Diese Ansicht theilen auch Staatsminister v. Zezschwitz und der Präsident, und da sich Oberstlieutenant v. Welch bereits erklärt hat, seine Anträge zu den betreffenden Stellen des Deputatlonsberichts speciell zu erneuern, auch v. Klien mit einstweiliger Aussetzung der von ihm aufgestellten Frage einver standen ist, so geht man ungesäumt'zu den einzelnen Puncten des Deputatlonsberichts über. Zuvorderst aber ergreift v. Po fern das Wort und bemerkt, wie es in den Dekreten vom 10. und 29. August 1831 den Prä laten, Grafen und Herren ausdrücklich zugesichert sei, sich gegen Alles verwahren zu dürfen, wodurch sie ihre Rechte durch An träge der Regierung oder Beschlüsse der Kammern für gefährdet hielten, und daß ihnen diese Befugniß ungeschmälert bleiben solle, wenn sie auch an den in der betreffenden Angelegenheit ge pflogenen ständischen Berathungen Theil genommen hätten. Da nun der Graf zu Solms-Wildenfels in dem vorliegenden Gesetze von der Militairpflicht nicht ausgenommen sei, so werde derselbe deshalb ohne Zweifel Vorstellung bei der Regierung thun, und er (v. Posern) sehe sich deshalb genöthigt, eine Protestatio» bei der Kammer einzulegen, wie er dieß schon früher bei Gelegenheit der Berathung über das Gesetz, die Privilegien Gerichtsstände be ¬ treffend, gethan habe, damit nicht etwa aus seiner Theilnahme an gegenwärtiger Berathung etwas Nachtheiliges für seinen Machtgeber gefolgert werden möchte. Er bäte deshalb diese seine Protestation zu Protokoll zu nehmen; wolle man dieses nicht, so könne er auch nicht mit abstimmen, wolle man ihm aber auch dieß nicht gestatten, so sehe er sich veranlaßt, sich aus der Sitzung zu verfügen. - Der Präsident erwiedert, daß, nach Vorschrift der Land tagsordnung, kein Anwesender sich der Abstimmung entziehen dürfe, und daß er weder durch Protestationen, noch in sonst etwas den Rechten der Kammer etwas vergeben werde. Fürst v. Schönburg stellt die Behauptung auf, daß man es dem Antragsteller unmöglich versagen dürfe, die beregtePro- testation zu Protokoll zu bringen, andere Mitglieder hingegen sind der Ansicht, daß zwar die Theilnahme des v. Posern an den Verhandlungen der Kammern dem Rechte des Grafen v. Solms, bei der Regierung Vorstellung zu thun, keinen Eintrag thue, daß jedoch die Protestation nicht vor die Kammer gehöre, und sie weder in der Schrift zu erwähnen, noch sonst irgend eine Rück sicht darauf zu nehmen sei. Man entscheidet sich indeß der Voll ständigkeit des Protokolls halber, auch diesen Punkt nicht uner wähnt zu lassen, da solches den Rechten der Kammer nicht prä- judicire, weil es zugleich zu Protokoll gebracht werde, haß die Kammer sich nicht für die Protestation erklärt habe. Staatsminister v. Zezschwitz bemerkt, wie jede Verwah rung und Vorstellung Inhalts der vom Mitgliede v. Posern an gezogenen Decrete lediglich nur bei der Negierung anzubringen, übrigens aber es unbczweifelt sei, daß die Theilnahme an den Verhandlungen den Grafen v, Solms nicht prajudicire. Man geht nunmehr zu den einzelnen Puncten des Deputa tionsgutachtens über, und zwar zuvörderst zu Nr. II., die Stellvertretung betr. Referent trägt dasjenige, was darüber die Motiven entL halten, vor und wiederholt den Inhalt des betreffenden TheilS des Deputationsberichtes. v. Earlowitz ergreift das Wort und führt zur Vertheidi- gung der Stellvertretung an: Vorzüglich 3 Gründe habe man vorgebracht, um ihre Verwerfung zu rechtfertigen. Sie solle nämlich 1) eine Geldaristokratie begründen, aber keine Constitu tion der Welt, die in Sparta ausgenommen, sei geeignet, eine solche Aristokratie zu entfernen. Sie bestehe, wenn der Aermere dem Reichern diene, gefährliche Arbeiten für ihn übernehme und dergleichen mehr. Diese Ungleichheit bleibe, die Stellvertretung möge nun durch den Beschluß der Kammer stehen oder fallen. Als 2. Grund habe man angeführt, die Stellvertretung entwür dige das Heer, indem sie es zu einem Söldnerheer herabsetze. Er gestehe aber, daß ihm ein Heer, aus Stellvertretern zusammenge setzt, immer noch einem gezwungenen vorzuziehen zu sein scheine. Er erkenne in einem Heere von Stellvertretern nicht Söldner, sondern Freiwillige, und in einem Heere von Freiwilligen werde jeder gerne dienen. Der 3. Grund aber, daß Familien, um der 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder