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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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166. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 19. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und fünfzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 10. September 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung wegen des Gesetzes, die Erfüllung der Mllk- tairpflicht betreffend. Man gelangt mm zur Berathung über die objective Freiheit der Stellvertretung. Referent giebt die Gründe an, aus welchen sich die De putation, dem Gesetzentwürfe entgegen, für die objective Frei heit erklärt habe. Staatsminister v. Zezschwitz ergreift das Wort: Der vorliegende Gegenstand laßt sich ohnfraglich von mehreren Sei ten beleuchten, und das Ministerium sieht sich verpflichtet, die Gründe, welche die Aufnahme der in dem Gesetzentwürfe ent haltenen Bestimmungen veranlaßt haben, auseinanderzusetzen. Es ist wohl unleugbar, daß der Staat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht hat, Begünstigungen irgend einer Art nur dann eintreten zu lassen, wenn dadurch der Zweck des betreffen den Instituts selbst nicht benachtheiligt wird. So muß bei der objektiv-freien Stellvertretung — die doch immer nur als eine Begünstigung anzuseheN ist — vor allem die Frage entstehen, ob dadurch der Armee kein Nachtheil entstehe, und dieß ist wohl nicht zu leugnen, da in der Regel anzunehmen ist, daß dieje nigen, welche sich zu Stellvertretern erbieten, insofern sie nicht bereits als gediente Soldaten haben geprüft werden können, weniger Sicherheit gewahren, als die, welche die Mittel haben, sich vertreten zu lassen. Auch entstehen 2) Nachtheile für den Staat; denn wenn man jetzt bei 8jähriger Dienstzeit 16,000 Lhlr. auf die Einübung der Recruten rechnete, so werden bei einer 6jahrigcn Dienstzeit und objcctiv-freier Stellvertretung, wo auf gediente Soldaten -zu rechnen ist, 5000 Lhlr. mehr er fordert werden, und nächstdem zu bedenken, daß sich vielleicht junge Leute verleben lassen könnten, gar keinen Beruf zu wäh len, in der Hoffnung, einmal Stellvertreter zu werden, und dann vielleicht wegen Untüchtigkeit zurückgewkesen werden, und dann dem Staate oder der Commun zur Last fallen, und daß auch die Vortheile in Wegfall kämen, welche dadurch, daß ein verabschiedeter Soldat mit nicht ganz unbeträchtlichen Mitteln in die bürgerlichen Verhältnisse zurücktrete, bezweckt werden solle; 3) für den, welcher sich vertreten lassen wolle, da er den Eingestellten während der ganzen 6jährigen Dienstzeit vertreten muß, und keinen Augenblick sicher ist, selbst einberufen zu wer den, auch im Falle, daß sein Stellvertreter ein Opfer seines Berufes werde, von Seiten der Hinterlassenen ost Ansprüche, wenn auch nur auf Mitleid begründet, an ihn gemacht werden, die er, da er den Stellvertreter selbst gewählt hat, .schwer zu rückweisen kann. Ferner wird es nicht ausbleiben, daß sich Bureaus zur Verschaffung von Stellvertretern organisiren, welche kein Mittel unversucht lassen, den, welcher sich vertreten lassen will, zu Opfern zu verleiten, welche dessen Kräfte über steigen , oder ihn durch betrügerische Handlungen zur Einwilli gung in ihre Pläne zu vermögen suchen. Auf diese Weise aller dings wird diese Einrichtung zu einer Art von Menschenhandel herabgewürdigt werden; 4) für den Einsteher. Dieselben Künste, welcher früher sich die Werber bedienten, werden auch gegen sie in Anwendung gebracht werden, und eben sowohl jedes Verhaltniß des Familienlebens, als das der Dienstherren zu den Dienstboten auf bedenkliche Art gefährdet werden. End lich aber stellt sich der Vorschlag als unausführbar dar, wenn man erwägt, daß bei der vorgeschlagmen Art der Stellvertre tung es ein wichtiger Zweck ist, durch die Interessen des Capi- tals die ohnehin so geringe Löhnung des Soldaten um etwas zu erhöhen; die Auszahlung der Zinsen wird aber nur dann mög lich, wenn alle Einstandssummen gleich und von der Art sind, daß sie in Staatspapieren zinsbar angelegt werden können; und auch durch die vorgeschlagenen verschiedenen Cautionsleistungen würde die Abrechnung mit jedem einzelnen Mann sehr schwierig werden. Eine Verbindung beider Arten der Stellvertretung erscheine aber unthunlich, da alsdann dem Kriegsministerium alle Sicherheit fehle, gut gedienten Soldaten bestimmte Aussichten, als Stellvertreter eingestellt werden zu können, zu geben. Ueber den Nummerntausch und das Eintreten eines Bruders für den andern behalte er sich weitere Aeußerungen vor. Dbrist v. Nostitz versichert, wie diejenigen, welche frei willig den Soldatenstand erwählten, mit wenigen rühmlichen Ausnahmen, bei denen die Neigung entscheide, meist Lehrlinge seien, die bei ihren Meistern nicht gut gethan, Gesellen, die we gen unordentlichen Lebenswandels keine Arbeit fänden, oder un- gerarhene Kinder, die ihre Väter selbst zu möglicher Besserung abliefertcn. Erfahrung habe ihm gezeigt, daß die Hälfte der Freiwilligen meist schon im nächsten Fahrern kriegsgerichtliche Un tersuchung gerathe. — Je mehr man übrigens das Militair auch zu policeilichen und andern nicht rein militarrischen Zwecken im Lande verwende, uw so wichtiger und bedenklicher werde die Sa che. Zur Freude der Armee habe man die nützliche Wirksamkeit bei der neuerlichen Benutzung commandirter Mannschaften aner-
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