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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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1330 so lange'zu bewirken habe, als es geeignete Leute für den be stimmten Preis erhalte, wornach denn im ersten Falle die Staats kasse das vielleicht noch Fehlende zuzuschkeßen haben würde, im letztem Falle aber diejenigen, welche Stellvertreter sich ausbö- ten, zurückzuweisen seien. Staatsminister v. Zezschwitz ergreift das Wort: Der große Unterschied zwischen der Dienstzeit im Frieden und der im Kriege ist bei der vorliegenden Frage hauptsächlich ins Auge zu fassen. Im Frieden dürste die Erlangung von geeigneter Stell vertretung für die Summe von 200 Lhlr. nach den gestern ge machten Mittheilungen gewiß ausführbar sein. Hierbei aber einen Wechsel der Summe von 200 Lhlr. Platz greifen zu las sen , dürfte nicht rathsam sein. Man mag erwägen, daß die Hoffnung der zum Entstehen Geeigneten, eine höhere Summe zu erhalten, sie vom Anmelden abhalten und daraus leicht ein Ue- das Ministerium, hatte es auch noch so vorsichtig die Summe festgestellt, doch nicht Wort halten könnte. v. Carlowitz: Zn dein Anerbieten des Hrn. Kriegsmmi- sters liege allerdings schon die Uebernahme der Verpflichtung, auch im Falle eines Krieges zur Herbeischaffung von Stellvertreter» behilflich zu sein. Wichtig sei es daher, zu wissen, wieweit dicß gehen solle. Dieß könne auf eine dreifache Art geschehen, entweder I) das Ministerium erbiete sich im Kriege wie im Frie den, für dieselbe Summe von 200 Lhlrn. Jedem, der es begehre, einen Stellvertreter zu verschaffen, oder 2) es übernehme diese Verpflichtung gegen eine wechselnde, besonders bekannt zu ma chende Summe, oder endlich 3) es verpflichte sich, ohne Uebev nähme einer Verbindlichkeit, blos dazu, demjenigen, welcher einen Stellvertreter suche, denselben nachzuweisen, damit sie sich ihrer gegen einen in jedem einzelnen Falle oder durch beso» berbieten entstehen kann, so daß man sich vielleicht gar gezwun- dere Verhandlungen zu bestimmenden Preise bedienen könnten, gen sehen würde, um nur einen wohlfeilen Preis zu erlangen, Staatsminister v. Zezschwitz erklärt, wie sich das Mini- Subjecte, welche nicht den gerechten Erwartungen entsprechen, st^-ium nur zu einer Herbeischaffung von Stellvertretern auf die als Stellvertreter anzunehmen, und auch mit diesem dem Ganzen zuletzt angegebne Art verstehen, auch die Vorausbestimmung deS nachtheiligen Opfer würde eher Erhöhung als Minderung der P^ses den Einstellem nur schädlich werden könne, da man, der Summe eintretm, jeden Falls aber höchst unangenehme Colli- Sicherheit wegen, und um die Staatskasse keiner Gefahr aus- sionsfalle herbeiführen. Wahrend der Dauer des Kriegs die x zusetzen, stets einen sehr hohen Preis werde fcststellen müssen, und Herbeischaffung von Stellvertretern zu übernehmen, dazu könne sich für denselben doch auch auf die Dauer des Krieges oder ik- sich das Ministerium auf keine Weise verstehen, sondern sich g^d längere Zeit nicht verbindlich machen könne. Man möge höchstens darauf beschränken, denen, welche Einstcher suchen, deshalb auch nur im Gesetze oder in der Schrift ausdrücken, daß solche nachzuweism. Es ist zwar nicht zu verkennen, daß ^ch während der Dauer eines Krieges beim Ministc-rio geeig- diese Maßregel diejenigen hart betrifft, welche in solchen Zeit- Me Maßregeln ergriffen werden möchten/um die erforderlichen Perioden das militairpflichtige Alter erreicht haben, allein solche Stellvertreter so viel als thunlich nachzuweisen, daß aber hierzu Nachtheile sind von dem Kriegszustand nicht zu trennen und Verbindlichkeit nicht obwalten könne. treffen noch mehr .die bereits gedienten Soldaten, welche wah- Demnächst findet man es für nvthig, zuvörderst eine Frage rend der Kriegszeit, auch nach Ablauf ihrer Dienstzeit, nicht Deputationsgutachten zu stellen. Sie lautet: Ist die entlassen werden können, wodurch eben auch dem Knegsmmiste- - ^.ncr der Meinung, daß das Ministerium verbindlich gemacht rium die Mittel, Stellvertreter zu verschaffen, entzogen werden, g norden möge, auch zur Zeit des Kriegs die nöthigen Stellvcr« Der Präsident fragt demnächst: Soll im Frieden die^^x ein jedesmal von ihm zu bestimmendes Quantum Größe des Einstandsquanti vomKriegsministerio nach Maßgabe i! annrschajfcn? derjenigen, auf geeignete Weise zu ermittelnden Summe, Dieß wird mit 23 Stimmen gegen 10 verneint. welche zu jedesmaliger zuverlässiger Erlangung geeigneter Stell- j Weiter fragt der Präsident: Findet sich die Kammer Vertreter erforderlich sein wird, bestimmt und öffentlich bekannt M dem in der Sache vom Hrn. Staatsminister v. Zezschwitz gst gemacht werden? ü machten Vorschläge einverstanden? Dieß wird mit 23 Stimmen gegen 10verneint. Dieß wird einstimmig bejaht, und man vereinigt sich Fürst v. Schönburg schlagt vor, daß die von der Depu- dahin, die Entschließung hierüber der künftigen speciellen Vera- tation vorgeschlagene Modalität wenigstens im Kriege Platz er- § thung des Gesetzentwurfes vorzubchaltcn. greifen und das Ministerium dann für einen jedeSmal von iyur zu A So gelangt man nun Zu dem Gegenstände der 6ten, im bestimmenden Preis Stellvertreter besorgen möge. z Dcputationsberichte ausgestellten Frage, welche sich auf die Zn- Rachdem dnß ausreichend unterstützt ist, bemerkt Prinz z läffkgkcit des Nummertausches bezieht. Johann, daß in dem Anträge 2 Puncie enthalten seien, ein-Staatsminister v. Zezschwitz erklärt, wieerdenNum- mal die zur Zeit noch unentschiedene Frage, ob das Ministerium Hmertausch au sich ganz unbedenklich finde, jedoch rmi nöthigen überhaupt sich im Kriege verbindlich machen könne, Stellvertre-» Mißbräuchen vorzubeugen, nur unter der Voraussetzung, daß ter zu schaffen, und zweitens, wie es dabei mit der Bestimmung z 1) der Rummertausch sofort nach der Loosziehung erfolge, da des Preises gehalten werden solle. Er finde beides bedenklich, außerdem Verhandlungen gepflogen würden, und mittelbar eine da es wahrend des Krieges leicht an Stellvertretern mangeln objectiv freie Stellvertretung eintretm würbe, daß 2) da die könne, auch der von ihnen geforderte Preis durch etwa einkrc- j Militsir pflichtigen bei ihrer Gestellung meistens noch unmündig tende widrige Ereignisse plötzlich so gesteigert werden dürste, baß s wären, zum Nummcrtausche die Einwilligung ihrer Aeltcrn oder
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