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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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gründet befundenen, Beschwerde von der Kammer abzuweisen, selbige aber noch zur 2. Kammer abzugeben sei. Da hierauf keins der Mitglieder das Wort begehrt, fragt der Präsident: ist die Kammer mit dem Vorschläge der Depu tation einverstanden? welches einstimmig bejahet wird, und soll der Gegenstand mittelst Protocöllextracts -an die 2te Kammer abgegeben werden. So gelangt man zum zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, dem Bericht der 2. Deputation der Iften Kam mer, dieBearbeitung eines neuen Grundsteuersystems, inglei chen die Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiungen be treffend. — Referent ist Bürgermeister Reich e-Eisenstuck, der sich zuvörderst also vernehmen laßt: Der Gegenstand, zu welchem wir im Laufe uuseres ständischen Wirkens nun mehr gelangt, ist in mehr als einer Hinsicht geeignet, die Auf merksamkeit der Kammer'zu fesseln. Er ist es nicht allein in Betracht der hohen Wichtigkeit für unser künftiges Staatsleben, er ist es auch durch die Eigenthümlichkeiten, durch welche er sich wesentlich von anderen Berathungsgegenständen unterscheidet. Kein Gesetzentwurf, dessen einzelnen Abteilungen wir Schritt vor Schritt folgest könnten, liegt uns vor, es gilt Berathungen über allgemeine Principfragen, es gilt zu fassenden Be schlüssen , aus welchen sich erst ein Gutachten der Kammer bil den soll, damit, nach zu erlangendem Emverständniß mit der 2ten Kammer, und sodann der Regierung, wiederum ein Ge setz aus demselben hervorgehen könne. Gleichwohl sind Erwä gungen von Einzelnheiten in Bezug auf praktische Ausführung des Geschäfts unvermeidlich, stm die Ansichten über die Princip fragen sestzustellen, um Alles prüfen, das Beste behalten zu können. Der Weg, welchen die Deputation bei der Lösung der ihr gestellten Aufgabe gegangen ist, ist im Deputationsbe richte selbst bezeichnet, ich würde, wollte ich jetzt näher darauf eingehen, sodann beim Vorträge desselben in denFehlcr der Wie derholung fallen. Welche Verhandlungsweise im Laufe der Berathungen die zweckmäßigste sein dürfte, werde ich mir später vorzutragen erlauben. Bemerken muß ich noch im Voraus, daß zu den bereits angedeuteten Eigenthümlichkeiten dieser Ange legenheit und ihrer Verhandlungsweise sich durch einen Antrag eines geehrten Mitglieds der 2ten Kammer noch ein anderes, bisher ungewöhnliches Verhältniß gesellt hat. Schien auch der selbe hauptsächlich die Besteuerung der bisher steuerfreien Grund stücke zu bezwecken, so ist es wohl erklärbar, daß die zu Begut achtung dieses Gegenstandes erwählte Deputation sich wegen der nahen Verwandschaft der Gegenstände leicht versucht fühlen mußte, auf die Grundsätze eines neuen Grundsteuersystems selbst näher einzugehen. Weit entfernt, über bas Formelle dieses außergewöhnlichen Verfahrens Betrachtungen anzustellen, würden wir unfern Wunsch und unsere ausgesprochene Ueberzeu- zeugung, den vorliegenden Gegenstand möglichst vielseitig be leuchtet zu sehen, verläugnen, wenn wir nicht selbst den bereits erschienenen Bericht der Deputation der 2. Kammer der Aufmerk samkeit der Kammer empfehlen wollten, indem derselbe unläug- bar das Verdienst einer sorgsamen und scharfsinnigen Erwägung in vieler Beziehung an sich trägt, so daß zu bedauern ist, wenn das Resultat unvereinbar mit den Anforderungen, welche dis Ermittelung eines möglichst richtigen Verhältnisses, dem 39. der Verfassungsurkunde gemäß, bedingen, erscheinen solle, und wir daher unbefangen dem Ermessen der hohen Kammer überlassen müssen, in wie fern durch das dem unsrigen gegenüber gestellte System der Deputation der 2ten Kammer in seinen Grundfesten zu erschüttern geeignet sei. Demnächst trägt Referent das allerhöchste Decret und den allgemeinen Theil des Berichts vor, dessen Inhalt im Wesent lichen Folgender ist: Unter Hinweisung auf die früheren vielseitigen Verhandlun gen in Bezug auf Begründung eines neuen Grundsteuersystems, und die dießfalls bereits unter Leitung einer besondern Commis sion stattgefundenen Versuchsarbeiten, so wie unter der Bemer kung, „daß die definitive Erklärung der vormaligen Stände, ob das Vermessungs- und Abschätzungsgeschäft in der bei den Ver suchsarbeiten beobachteten Weise fortgesetzt werden solle oder nicht? noch zurückstehe," legt zunächst die Staatsregierung diesen hochwichtigen Ge genstand der Berathung der gegenwärtigenStän« deversammlung mit der Aufforderung vor, hier über ihr hauptsächliches Gutachten eröffnen zu w ollen. — Sodann gedenkt das Decret noch insbesondere als berücksichtigungswerth, daß zugleich von der Annahme oder Ver schiebung eines neuen Grundsteuer-Systems die Beantwortung der nicht minder wichtigen Fragen abhängig sei, 1) auf welche Weise die in dem Z. 39. der Verfassungsurkunde ebenfalls bereits ausgesprochene Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiun gen gegen angemessene Entschädigung in Vollziehung gesetzt wer den solle? indem (aus den' im Decrete S. 208. und 209. entwi ckelten Gründen) erst dann zu Aufhebung der Realbefreiungen zu verschreiten, wenn zuvor mit den Ständen das neue Grund steuersystem definitiv berathen worden sei; 2) bis zu welcherHöhe künftig das Grundeigenthum in der Lausitz, nach vorausgegange ner unumgänglich nothwendiger Feststellung für die Erblande, zu besteuern und zu welcher Zeit definitiv die Gleichstellung beider Landestheile zu erlangen sei? 3) auch ob (Seite 208. der Land tagsacten) der als beachtenswert erachtete Vorschlag: „ daß zunächst bei den Städten der Betrag der auf selbigen haftenden Grundstestern quotisirt, die Aufbringung der Quote aber jeder Commün unter sich nach Art und Weise einer von sämmtlichen Einwohnern zu erhebenden Einkommensteuer nach gelassen werden möge;" zu näherer Prüfung und Erwägung bis dahin ausgesetzt bleiben müsse, bis entschieden sei, ob die Bearbeitung eines neuen Grund steuersystems in der von den vormaligen Ständen eingeleiteten Maße fernern Fortgang nehmen solle, oder nicht? — Gegen stände ernster Betrachtung für die Deputation waren daher: die hohe Wichtigkeit dieses Geschäfts und der unübersehbare Ein fluß eines gelungenen oder mißlungenen Erfolgs eines unter den dermaligen Conjuncturen nicht mehr, wie früher, hinaus zu verschiebenden Beschlusses; die sich an den Hauptzweck unmittelbar anknüpfenden, aus ihm hervorgehenden und daher im Voraus schon zu berücksichtigenden mannichfaltigen Fragen hoher Bedeutung; und die von einem belohnenden Erfolg zur Zeit nicht begleitet gewesenen Bemühungen und Aufopferungen, mit welchen sich Manner von Scharfsinn, Erfah rung und gediegenen Kenntnissen diesem Zwecke in einem Zeit räume von 20 Jahren gewidmet haben. — Alle diese vorliegen den Erwägungen sind zwar vorzüglich geeignet gewesen, die un terzeichneten Mitglieder der Deputation zu Aufbietung aller ihrer Kräfte, um einigermaßen das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfer-
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