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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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IW. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 17. Octoder 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und neunzehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 4. October 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der speciellen Berathung über den Gesetzentwurf, die Verhältnisse der Civilstaatsdrener bctr. 14. — 19. Man geht nun zu tz. 14.über, welcher von den „beson deren Staatsauftragen" handelt (s. denselben Nr. 29. d. Bl. S. 184.). Hier wünscht der Viceprasident O.Haase statt der Schluß worte: „ hat der Dirigent oder die vorgesetzte Verwaltungsstelle zu bestimmen" gesetzt zu haben: ist von der austraggebenden Behörde zu bestimmen. . Dieß fand jedoch n i ch t die ausreichende Unterstützung, und man nimmt den §. mit den Abänderungen der 1. Kammer (s. Nr. 29. d. Bl. S. 185.) an. tz. 15. (s. Nr. 29. S. 185.), welcher die Bestimmungen über den „ Urlaub " enthalt, wird ebenfalls unter den von der 1. Kammer beantragten Abänderungen angenommen. §. 16. erwähnt die „Zwangsmittel gegen die in Ausfüh- ruyg einzelner Dienstgeschäfte säumigen Diener Die Deputation hatte den von der 1. Kammer beantragten Abänderungen (s. Nr. 29. d. Bl. S. 186.) beigestimmt. Vicepräsident v. Haase beantragt den 4ten Satz, welcher dem Diener gegen die Vollziehung der in den vorhergehenden Sätzen fcstgcstellten Geldstrafen einmalige Berufung zulaßt, zuletzt zu setzen, so daß er sich nicht blos auf die Geld-, son dern auch die wider säumige Diener,' an deren Person das an befohlene Geschäft gebunden ist, zu erkennenden Gefängnißstra- fen beziehe. Dieser Antrag findet hinlängliche Unterstützung. Der königl. Commissar O. Merb a ch: Allerdings ist Re gel, daß Jedem, welcher sich durch das Verfahren beschwert glaubt, die Berufung zustehe; allein desss- ungeachtet glaubte man, daß die dem Diener zugestandene Provokation nicht nach gelassen werden könne, wo wegen versäumter Dienstgeschäfte mit Gefangnißstrafe verfahren werden soll. Der letzte Satz setzt nun den Fall voraus, daß gegen den Diener bereits Geld strafen verhängt worden find, und wie man nach dem 4ten Satze voraussetzen muß, er auch gegen diese Maßregel bereits die Provokation eingewendet hat, diese aber abgewiesen wurde; dann soll die E.fängnißstrafe oder Haus - und Zimmerarrest erst eintreten, und ich lege nun die Frage vor: worin soll man sich noch einen sattsamen Grund für die Berufung denken können, wenn derDiener nach bereits verwirkter Geldbuße von 20Lhlrn. wegen noch fortdauernden Vergehens Gefängnißstrafe erleidet?« Eine solche Bestimmung würde eine Unterstützung der unleug barsten Vernachlässigung der Dienstpflichten sein. Anfangs könnte sich wohl bei einem solchen Vergehen der Fall denken lassen, daß Jemand Entschuldigungsgründe hätte; wenn er aber einmal 20 Lhlr. Geldbuße verwirkt hat, und er thut doch seine Schuldigkeit nicht, so scheint es mir nicht an seinem Orte zu sein, eine Provokation zu gestatten. Referent und Abg. Eisenstuck erklärt sich dafür, den 4tm Satz nach dem Anträge des Vicepräsidenten zuletzt zu setzen, und zwar um so mehr, da in dem 5ten Satze eine-Alternative.gelaf- sen sei. Es könne eine Behörde aus Parteilichkeit Haus - oder Zimmerarrest bestimmen, während nur eine Geldstrafe einzutre ten habe, und deswegen müsse dem Staatsdiener auch in diesem Falle der Rekurs gestattet sein. Abg. Sachße ist nicht der Ansicht, daß damit geholfen sei; denn wenn der Satz so stehen bleibe, wie die 1. Kammer vorge schlagen, so würde der Recurs immer noch statt finden können. Vicepräsident 0. Haase tritt aber dem Grunde bei, welchen der Referent erwähnt, und fügt hinzu, daß man nicht voraus setzenkönne, es seien die Geldstrafen vorausgegangen, und die Berufung habe bereits statt gefunden. Auch trete hier sehr oft die subjektive Rücksicht des Vorgesetzten ein. Abg. Atenstädt meint, es sei diese Bestimmung schon im Gesetz vorhanden, da sich beim 5. Satze auf den §. 26. bezogen würde. Vicepräsident v. Haase entgegnet aber, daß bereits von der Staatsreglerung der Sinn erklärt worden sei, nach welchem wan den Rekurs bloßgegen Geldstrafen, nicht aber gegen Freiheitsstra fen eintreten lassen wolle; auch beziehe sich der ««gezogene spätere §. auf etwas ganz anderes. Vom Präsidio werden nunmehr Fragen auf Annahme der einzelnen Sätze unter den von der 1. Kammer beantragten Abän derungen dieses §. gestellt, welche sämmtlich bejahet werden, und es wird der §., nachdem man auch damit einverstanden war, daß der4. Saß an das Ende des §. zu stehen komme, sodann ange nommen. Der §. 17., welcher von der Beendigung des Staatsdienstes durch den Lod des Dieners handelt (s.Nr.30. d.Bl. S.194.), wird, nachdem man hierbei nichts zu erinnern hatte, sofort ange nommen. Zu Z. 18., welcher von der „Entlassung des Dieners auf sein Ansuchen" spricht, lautet das Deputationsgutachten: Die Deputation muß bemerklich machen, daß, da die erste Kammer einen Zusatz beschlossen hat, dessen Annahme auch die Deputation wünschenswerth findet, die Fassung des Z- werde eine Abänderung leiden müssen, weil der 2. Saß des Geseßent-
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