Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-U 191. Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 18. Oktober 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und vier und dreißigste öffentliche Sa tzung der ersten Kammer, am 9. Octoher 1Z33, (Beschluß.) Fortsetzung dex Bcrgthung Ger dey Bericht der 1. Deputation, den Plan zu Errichtung dex Krekßhkrectionen betreffend. §- 8. v. Po lenz: Verschiedene Vorschläge und wiederum Mo- disicstionen dieser Vorschläge, nach welchen unsere kirchlichen Be- Hörden künftig organisirt werden sollen, liegen Einer hohen Kam? Mer vor. Desgleichen sind eine Menge von Nebenverhältnissen zur Sprach? gekommen, welche sonder Zweifel Einfluß auf die Zustimmung äußern müßen! Daher möchte es umso nützlicher sein, einen möglichst sichern Sfandpunct festzuhalten, auf welchen sich nöthigen Falles zurückkommcn läßt, Nach meiner geringen Einsicht findet sich dieser Punes in der Frage, ob überhaupt eine Central-Mittelbehörde statt finden soll? Man nenne solche Kon sistorium oder sonst auf passende Weise. Auch die verehrliche Deputation hat dieses als Lebensfrage behandelt, und dieserhalb 3 Hauptansichten einander gegenüber gestellt- 1) Di? der Regie rung, welche Eine solche Mittelbehörde statuirt, -- Denn daß die Absicht nur auf Eine gerichtet, geht aus der offlciellen Erklärung deren Commissarien hervor, wovon der Deputationshericht pag. 399. genüglich Zeugniß ablegt. Was Se. Ex. der Hr. Staats minister gestern erläuternd über die Dec äugte beifügte, mag eben so wenig als eine Abänderung angesehen werden, da es nur eine VttwaltiMgsmaßregel ist, um denKreißdirectionen eine kräftigere Einwirkung zu verschaffen. --- Nach der andern Ansicht, aufge stellt von der 2, Kammer, kann die Mittelinstanz ganz wegfallen, und die Geschäfte werden aufgetheilt zwischen der untern und der obersten Hehörde, Abgesehen davon, haß der Begriff äußerer und innerer Angelegenheiten der Kirche schwankend sein möchte, scheint es auch nicht passend, wenn ein und dasselbe Collegium di? Rechte der Kirche wahren, und auch zugleich darüher wachen soll, daß diese Rechte nicht zu weit ausgedehnt werden, und man kann sich des Gedankens nicht erwehren, daß diese Einrichtung in Vorschlag gekommen sei, um einen konsequenten Uebergang auf den Wegfall des katholischen Consistorii zu finden, — Der Vorschlag Einer verehrlichen Deputation geht schließlich dahin, Kreisconsistorien zu bilden, welche ein Supplement im Culfministerio finden sollen, Nach meiner unyorgreiflichen Meinung würde auch diese Ein richtung dis Zwecke nicht erfüllen, welche von einer Mittelbehörde zu hoffen und M erwarten stehen, Die billig, auch bei den äußern Angelegenheiten zu fordernde Einheit der Maximen müßte offen bar verloren gehen. Die Protestanten kamen um eine Instanz, ?in Umstand, welchen ich von-Lieser hohen Kammer bei minder wichtigen Angelegenheiten als etwas Schmerzliches habe bedauern hören.. Von höherm Interesse ist mir jedoch diese Mittelbehörde als Schutz der protestantischen Glaubensfreiheit und Sicherung gegen Sectengeist, und als ein Gegengewicht der großen Gewalt und des Einflusses ohne Schranken, welche das Cultministerium ausüben kann. — Nicht aus der Luft dürfte diese Befürchtung gegriffen sein, weil der Hr. Staatsminister dieses Zweiges gestern solche selbst mit eben so viel Wahrheit, als hoher Unparteilichkeit, als Grund für diese Centralbehörde anführte, eine Behörde, welche mehr, als alle Andern, diese gewünschte Bürgschaft geben müßte, da sie aus berühmten Gottesgelehrten und gewiegten Mannern im Justiz? und Verwaltungsfache zusammen gesetzt sein kann. Jedoch wünsche ich, sie als vollkommene Mittelinstanz dastehen zu sehen; denn ich erkenne als vollkommen wahr, was der verehrte Hr. v. v. Amm 0 n ftüher aussprach; die innere Kirche, ja das Geistige derselben kann kräftig nicht gefördert werden, wenn chr die äußern Mittel nicht zu Gebote stehen. Alle diese Betrach tungen bestimmen mich, dem Plan der Regierung den Vorzug zu geben, und fühle ich auch dankbar das Vermittelnde, was imVor- schlag der verehrlichen Deputation liegt, so giebt es doch Fälle, wo ich mich verbunden achte, auf einen Vergleich nicht einzugehen; zu solchen rechne ich den Vorliegenden, indem das letzte Amende ment Sr, k. H, mir um deswillen auch nicht genügt, da ich die Rathc des Collegii, welchen der verantwortliche Minister vorstehet, für nicht so unbefangen halten kann, als di? eines selbstständigen Collegiums. v. Deutrich äußert, wie im Laufe der heutigen Diskus sion 2 wichtige Gegenstände in Anregung gebracht worden wä ren. Der erste betreffe di? Aufhebung deS Kirchettrathes. Wenn nun auch die Grstndverfassung der evangelischen Kirche in und durch die Conststorialverfassung bestehe, so finde er doch in der Aushebung des Kirchemaths keine Verletzung der Verfassung, da diese Behörde nicht zum Wesen der Kirchenverfassung in Sachsen gehöre, erst später entstanden, auch mehr als eine be- rathende Behörde zu betrachten gewesen sei, Anders verhalte es sich mit den Consiftorien. Die Gesetze von 1543, 55 und 80, auf welche die erblandische Conststorialverfassung sich gründet, seien aus der Uehereinkunft des Landesherrn mit den Ständen hervorgegangen; so habe man auch die Sache stets bei den frühem Standen angesehen, ohne daß von irgend einer Seite ein Widerspruch erfolgt sei. Was nun aber die Parität der Consistorien beider Kirchen, in Betreff dxr Behandlung der Geschäfte und der Geschäfte selbst, und welche als rein geistliche zu achten, ansange, so komme er auf die Verschiedenheit des Grundprmcips zurück, welches sich auch hier äußere, es könne insoweit hier eine Parität nicht eintteten, als die Grundsätze beider Confefsihnen, das Dogma, eins Verschiedenheit unerläß lich machten. Die Absicht der Deputation gehe auch keineswegs
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder