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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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1741 Witwen- und Waisenkaffe errichtet wird, der Staät aber die selbe garantirt, und Zuschüsse gewahrt. Wenn der Antragstel ler endlich vorgeschlagen hat, es soll keine Pension über 2000 Thlr. gehen, und sich dabei auf Baiern beruft, so hat er selbst schon vorgelesen, daß die höchste Pension in Baiern 3000 Ft. beträgt, und es ist nach dem Verhältnisse zwischen Baiern und Sachsen, und wie die Staatsdiener dort bezahlt werden, der Pensionsansatz von 3000 Fl. mit dem hiesigen zu 3000 Thlr. ganz gleich. Ferner schlagt er vor, daß das Minimum nur 60 Thlr. sein soll, so würde das ein Gegenstand der Beraihung bei den einzelnen Sätzen sein. Wenn ich diese Ansichten im All gemeinen zu widerlegen mir erlaubt habe, so glaube ich, daß es nicht darauf ankommt, einen Antrag in der Art an die Re gierung zu erlassen, wie ihn der geehrte Abg. gestellt hat, son dern daß die aufgestellten Bedenken sich wohl bei den einzelnen tz. erledigen ließen. Abg. v. Thiel au: Vor allen Dingen muß ich erwähnen, daß ich bei Eröffnung der Debatte über diesen Gesetzentwurf ge sagt habe, daß es wünschenswert!) sei, man bezahle die Beamten besser, und mache nicht Posten, um Beamte anzustellen; denn es erscheint wünschenswerth, wenige, aber gut bezahlte Beamten zu haben. Ich möchte in dieser Beziehung wohl auführen, wenn man die preußischen Regierungsbezirke betrachtet, ob nicht zwischen der Seelenzahl dieser und der Kreisdirectionen unseres Landes eine kleine Differenz obwalte. ÄLenn man gesagt, daß in Baiern und -As des Gehaltes Pension gegeben werde, so habe ich das selbst schon angeführt, man muß aber nicht vergessen, daß ich zu gleich gesagt habe, daß der Standes- und Dicnstgehalt geschieden daß, wenn einer im Dienste unfähig geworden ist/ ein Gnaden gehalt schon früher eintritt. Vom 15. bis zum 20. Jahre betragt dort die Pension Z-, vom 20. bis zum 30.vom 30. bis 40. A, vam 40. bis 50. H und vom 50. an da heißt es aber noch aus drücklich: ausgezeichnete Hilfsbedürftigkeit oder ausgezeichnete Dienstleistungen erlauben, noch mehr zu geben. Nimmt man das hinzu, so werden diese Pensionen in manchen Fällen noch .mehr betragen, als bei uns. So muß ich auch gestehen, daß das Beispiel von Oesterreich nicht paßt. Die österreichische Ne gierung ist durch nichts beschränkt, es kann also überall die Gnade eintreten. Wenn der Abg. der Ansicht ist, daß Witwen und Waisen im Allgemeinen keinen Anspruch auf Pension haben, sondern nur durch Beiträge der Staatsdiener Pension erhalten könnten, so hat auch der Gesetzentwurf die Beiträge der Staats diener sestgestellt, und es ist noch in der 1. Kammer ein Wcsol- dungsabzug bei der ersten Anstellung angenommen worden. Es stimmt auch der Gesetzentwurf also mit der Ansicht, daß die Staatsdiener Beitrage geben sollen, überein, nur entsteht die Frage, wie hoch diese zu bestimmen seien. Es ist nicht zu läugnm, daß man den Dienern höhere Beitrage zumuthen kön ne, wenn man ihnen eine höhere Besoldung zugesteht; aber die Besoldungen, welche sie erhalten, sind nur auf den nothwendi- gen Unterhalt bestimmt, und wollte man daher höhere Beitrage annehmen, so müßte die Regierung ihnen auch einen hohem Sold geben. Der geehrte Abg. sagt, daß sic in Preußen nicht höher seien, ich möchte sie aber doch höher annehmen. Er hat gesagt, daß nur die hohem Stellen besser bezahlt seien; aber auch in an dern Fällen findet das statt; so z. D. erhält der Präsident eines hm- gestellt? Dle Räche sind m sehr verschiedener Abstufung vor- urw der Dienstqehalt nur in den Fällen in Betracht komme, wo haudm u. uh mochte nm eme Parallele zwischen den Oüertrchunal- § Gehalte km An stellungsdecret nicht ausdrücklich geschieden rächen ^rnd unfern Rathen^zn.hen, wo man finden wurde, daß muß bemerken, daß in Baiern die Standesgchalte be ¬ deutend herunter gesetzt worden sind, was mir nicht widerlegt wer den kann,. und was der Staatsmmister selbst bei einer andern - Gelegenheit angeführt hat; dann muß ich noch darauf aufmerk sam machen, daß alle Dienstpragmatiken in allen constitutlönellen Staaten schon vor Einführung der Constitution erlassen sind und bestanden haben, daß die Stände über diese Dienstpragmatiken nicht gehört worden sind, und daß ausdrücklich in den Motiven des Gesetzentwurfes hart unter der preußischen Pensionsfcala die Worte stehen: „man hat sich aber nicht verschweigen können,'daß in denjenigen Staaten, wo höhere Sätze festgestellt sind, das Pen sionswesen zu großen Klagen über Belästigung der Staatskasse jene besser bezahlt sind. Dazu kommt noch, daß kn einem gro-! ßen Staate, wie Preußen ist, der Diener Aussicht auf schnel lere Beförderung hat. Wenn der Antragsteller der Ansicht ist, daß die Witwen und Waisen nur aus der Witwen- und Wai senanstalt zu unterstützen seien, auf der andern Seite aber selbst anerkennt, daß der Staat die Garantie übernehme und auch Zu schüsse geben soll, so weicht sein Antrag von dem Gesetzentwürfe nicht wesentlich ab; denn auch der Gesetzentwurf bestimmt, daß der Staatsdiener Beiträge zum Pcnsionsfonds geben soll. Be stände in Sachsen eine Witwen- und Waisenanstalt, so könnte die Frage entstehen, ob nicht die Beiträge, anstatt an den Staat abzugeben, der Witwen - und Waisenkaffe zu überlassen seien; geführt haben soll." Also muß ich doch bekennen, daß ich nicht so allem die Erfahrung anderer Länder hat gezeigt, daß sich eine großes Unrecht haben dürfte, wenn ich sage, man habe darauf solche Anstalt nicht durchführen laßt. In Preußen, hat man Rücksicht zu nehmen, daß die Pensionssatze nicht zu hoch würden, eine solche Anstalt, welche In- und Ausländer ausgenommen ' Ich habe mich auch nicht unbestimmt ausgesprochen, ob.kch meine, hat; es wirb aber der geehrten Kammer nicht fremd sein, daß daß das 15. Jahr erst den Anfang machen solle; mit mir bin ich diese Anstalt lange Zeit keine Zahlung leisten konnte, daß man ? darüber vollkommen im Reinen, ich habe nur gesagt, daß die Be atle Ausländer hinausweifen mußte, und neuerlich auch damit stimmung, was langjähriger Dienst sei, Sache her Ansicht sek, den Anfang machte, den Inländern, welche Privatleute sind, 8 ich mich aber auf die einzelnen Gradationen nicht einlassen wolle, den Eintritt zu versagen, daß sich also gegenwärtig diese Anstalt j Ich hin keineswegs gemeint, mich zur Zeit über die Höhe der nur auf Staatsdiener bezieht, und der Staat bedeutende Zu- f Sätze, welche im Gesetzentwürfe angegeben sind, Zu erklären, son- schüsse leistet. Nun ist es wohl gleich, ob der Staatsdiener dem ich habe nur im Allgemeinen die Grundprinckpien des Pen- seine Beitrage an die Staatskasse giebt, oder ob eine besondere sionssystems hier aufstellen wollen, wie sie mir zweckmäßig erschei-
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