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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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machen sein werde, wenn unsrer Kirchmversassung die in der Thronrede angedeutcte zeitgemaßeUmgcstaltung zu Th eil worden. — Die Deputation, mit dieser Ansicht vollkommen einverstan den , hat daher eines nähern Eingehens in die Sache sich enthal ten müssen. Für höchst beachtungswerth erkennt die Deputation zu 5. die Bemerkungen der Antragsteller über das große Mißverhältniß rücksichtlich der Schulen der beiderseitigen Confessionm: dje un- entgeldliche Ertheilung des Unterrichtes in der katholischen Schu le, neben dem für den unbemittelten Familienvater oft schwer zu erschwingenden Schulgelde in den protestantischen Schulen. — Ohne erörtern zu wollen, in wie weit dieses Mißverhältniß in einzelnen Fallen wirklich mißbraucht worden, Kinder armer Ael- tern den protestantischen Schulen zu entziehen und kn katholische zu locken, bleibt doch so viel gewiß, daß die Unentgeldlichkeit des katholischen Unterrichts, dem Verdachte der Proselytenmacherei reiche Nahrung, und häufige Veranlassung zu Mißtrauen und mancher unangenehmen Reibung gegeben hat. — Daindeß nach der Versicherung der hohen Staatsregierung in der den Standen baldigst vorzulegenden Schulordnung, dahin Bestimmung ge troffen worden, daß künftig der evangelische Schullehrer sixirt und das Schulgeld abgeschafft werden soll, so dürfte sich hier durch die Beschwerde erledigen und ein weiterer Antrag an die Regierung vor der Hand nicht zu stellen sein, da das zu erwar tende Schulgesetz in Kurzem an die Stände gelangen wird.— Was endlich die Beschwerden betrifft, welche die Antragsteller LU le. Ick. 2. und 6., in Beziehung auf die mit der Verfassung nicht vereinbare ungleiche Stellung der Mitglieder beider kirchli chen Behörden, die strenge Unterordnung der evangelischen Con- sistorialräche unter das Cultministerium einer Seits, und die schwankende Stellung des apostolischen Vicars zu demselben anderer Seits, ferner in Beziehung auf das dem Vicar vindicirte Recht der Ernennung von Kirchen-und Schuldienern und des Vorschlags der Nathe in den katholischen Dchastericn, in.Bezie hung auf die Form der Erlässe des apostolischen Vicars, in Be ziehung auf die Unduldsamkeit gegen jede Einmischung der weltli chen Behörde in die Beaufsichtigung der katholischen Schulan stalten und in Beziehung auf die Ungleichheit der Leistungen beider Kirchen in ihren Beiträgen zu den vaterländischen Wohl- thätigkeitsqnstasten, als Beweise für die Imparität zwischen bei den Kirchen anführen; so sind dieß Alles Beschwerden, gegründet aufThatsachen, Beschwerden, welche dringend Abhilfe fordern, um dem konstitutionellen Sachsen den Vorwurf zu sparest,,, als dulde man, im offnen Widerspruche mit dem Geiste der Verfas sung, Begünstigungen der einen im Königreiche aufgenommenen christlichen Kirchengcsellschaft auf Kosten der andern und um in einem protestantischen Lande jenen Reibungen ein Ziel zu sehen, die dem so wünschenswerthen äußern Frieden zwischen Heiden Kirchen störend entgegentreten und, wie die Geschichte aller Zeiten Nachweist, zu den bedenklichsten Folgen führen können. — Nach der Ucberzcugung der Deputation gehört der Gegenstand dieser Beschwerden zu denjenigen, rücksichtlich derer nach der in der Thronrede ertheilten Zusicherung, Seiten des hohen Cultmini- steriums Erörterungen bereits stattgefunden haben; deren Ergeb- niß den Standen zur Erklärung und Begutachtung vprgelegt werden soll. ' Nach dem Dafürhalten der Deputation dürften sonach die Beschwerden unter la. b. 3a. d, ll. e. und 5. vor der Hand nicht geeignet erscheinen, um darauf fpecielle Anträge an die Re gierung zu basiren, die Beschwerden zu 4. und 7a. würden erst bei der Berathung über das Budget ins Auge zu fassen, und der Aufmerksamkeit der bezüglichen Deputation zu empfehlen sein, die Beschwerde zu 7b,.möchte von der künftigen zeitgemäßen Um gestaltung unserer kirchlichen Verfassung, die gewiß höchst wün- Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. schenswerthe Abhilfe zü erwarten haben; so viel die Beschwerden zu Io. 1ä. 2. und 6. anlangt, gehe der Vorschlag der Depu tation dahin, in Gemeinschaft mit der 2, Kammer den Antrag an die Staatsregierung zu richten: . daß selbige geruhen möge, das Ergebniß derjenigen Erörterun gen, welche in Folge der früherhin ständischer Seits, in Bezie hung auf das Mandat vom IS. Februar 1827 gemachten Er innerungen, ;u Feststellung angemessener Normen für die Aus- . Übung des dem Staat über die katholische Kirche züstehenden zriris crrvä saors nach der in der Thronrede ertheilten Zusiche rung bereits stattgefundcn, der Ständeversammlung mitthun- lichster Beschleunigung im Laufe des gegenwärtigen Landtags zur Begutachtung vorlrgen zu lassen. Bischof Mauermann ergreift das Wort: Ich habe zuerst der hohen Kammer dafür zu danken, daß sie mein Ge such, den vorliegenden Gegenstand nicht eher, als bis ich von meiner Reise zurückgekehrt, vorzunehmen, hochgeneigtest er füllt hat. Was nun die Petition der evangelischen Geistlichen zu Dresden anlangt, so hat zwar die verehrliche Deputation das, was die Geistlichkeit hier angegeben, als erwiesene That- sachen aufgeführt, allein es sind mir doch hierbei einige nicht unerhebliche Zweifel aufgestoßen. Wenn ich mich dann zum Deputationsgutachten selbst wende, und besonders die in dm einzelnen Puncten desselben gemachten Erwähnungen zu wider legen mich bemühen werde, so raume ich, was dm Punct I, s. betrifft, zwar ein, daß in der katholischen Kirche Sach sens nach dem Mandate vom 19. Februar 1827 vier Instanzen existiren, dieß ist aber auf Antrag der damaligen Stände, je doch ohne Zuthun und Wunsch der katholischen Behörden, be schlossen worden. Für letztere ist dieser öftere Jnstanzenzug im Gegentheile etwas Beschwerliches, denn die Geschäfte müs sen darunter offenbar sehr leiden. Es will mir aber scheinen, 1 als wenn in der protestantischen Kirche noch mehr Instanzen ! statt fanden, als bei uns, nämlich: 1) die Superintendenten- 2) die Evnsistorien, das Ministerium des Cültus, 4) die evan gelischen Minister, und endlich 5) der König als Landesbischvf selbst. In der katholischen Kirche werden indeß künftig nur 2 Instanzen sein, das Consistorium und das Vicariatsgericht. Den Punct I. b. anlangend, so gebe ich zwar zu, daß sich in den katholischen Behörden geistliche Vorsitzer und mehrere geist liche Mitglieder befinden, als in den protestantischen; dieß ist aber hauptsächlich mehr in den Prmcipien beider Kirchen zu suchen. Eben so gut, wie sich der Regent als Bischof der pro- ! testantischen Partei durch weltliche Rathe vertreten läßt, eben so verlangen wir dieß umgekehrt in der katholischen Kirche. Ei gentlich kann man nach katholischen Grundsätzen dm weltlichen Rächen keine entscheidende Stimme einräumen, und doch zah len die katholischen Behörden nicht allein weltliche, sondern so gar protestantische Mitglieder in ihrer Mitte, obgleich ich da wider nichts habe, und ich letzteren wohl das Zeugniß geben muß, daß ich jederzeit Rechtlichkeit liebende Männer in ihnen gefunden hahe. (Beschluß folgt.) Berichtigung. In Nr. 201. d. Bl- Seite 1733. Sp l. ist Zeile 23. von oben nach „andern" cinzuschalten: „selbst." — Aus derselben Geile iSpalte 2. Zeile 5. v. o. ist statt „sobald" zu lesen „noch ehe." — ' " Verantwortliche Redaction r vr. Gretschel.
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