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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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ist das körrigl. Decret lediglich auf den Wunsch der Stande ba- sirt, indem es im 2. Satze heißt; „als daß der ständische Wunsch unbeachtet gelassen werden könnte." Ich muß geste hen, daß ich von einem solchen vfsicicllen Wunsch der 2. Kam mer nichts weiß, daß im Gegentheil die 2. Kammer sich bei der Berathung dieses Gegenstandes nur dahin ausgesprochen hat, daß sie hie von he? 1, Kammer geschehene Eröffnung und auch den von der Gtaatsregierung gehegten Wunsch auf Abkürzung des gegenwärtigen Landtags theile. Das würde aber nicht be stimmen können, daß man sagt: es sei der Wunsch der Stande nicht unbeachtet zu lassen, um darauf ein Decret zu basiren, rrornach augenfällig ist, daß die Stände allein den Wunsch ausgesprochen, Wd nur die Regierung dem nachgegangen sei. Wenn etwas ausgesprochen, d. h. etwas durch eine Privatmei- nung bekannt wurde, so ist es die Unzufriedenheit darüber, daß man auf einem Landtage, dem so viele wesentliche Gegenstände yorliegcn, so viele unwesentliche Gesetze vorgelegt hat, die auf einen andern Landtag verschoben werden könnten. Diese An sicht habe ich gehegt und hege sie noch; keineswegs glaube ich aber, liegt ist der Stellung der Stande, der Regierung den Wunsch auszusprechen, den Landtag abzukürzen. Es ist Sa che der Regierung, dieses zu thun, und die Stande können dazu nur dadurch beitragen, .daß sie die unnützen zwecklosen Gesetze ver werfen. Hält die Regierung ein Gesetz für unwesentlich und zwecklos, so ist es an ihr, es zurückzunehmen, mag sie es thun, unter welchem Vorwande sie will. Unbedingt muß ich mich da gegen aussprechen, daß es gerecht sei, zu erklären/ es sei der ständische Wunsch. Ein ofsiciellcr Wunsch der 2. Kammer ist nicht vorhanden, oder sollte es sein, sollte ich mich irren, so habe ich um Verzeihung zu bitten. Ich trage darauf an, daß zwar die Stände auf das Decret eingehen, aber erklären, daß sie keineswegs einem von ihnen ausgehenden Wunsche dabei nach gehen, sondern lediglich das königl. Decret beachten. Staatsminister v. Zezschwitzr Wenn das Decret auf den Wunsch der Stände gestellt ist, so ist dieser allerdings nicht von der zweiten Kammer bestimmt ausgesprochen; im Protocoll aber, welches als öffentliche Urkunde zu betrachten ist, finden sich des halb gemachte Äußerungen. Zn der ersten Kammer hat sich aber der Wunsch bestimmt ausgesprochen und in der zweiten hat sich eist großes Bedenken nur darin gefunden, eine Initia tive zu ergreifen, wie sie allerdings in der 1. Kammer vorgeschla- gen, indem diese einen auf Abkürzung hinzielenden Antrag an die Regierung beschloß. Nicht sowohl auf dieAeußcrungen, als aufdas Protocoll, durch welches die Verhandlungen bekannt geworden, fußend, hat die Regierung geglaubt, den Wünschen der Kammer zu entsprechen, wenn sie die Initiative ergreife. Was die Vor legung der Gesetze betrifft, so ist der Wunsch, noch mehrere an die Stande gelangen zu lassen, kurz nach dem Beginnen der Stände versammlungen wieder aufgegeben worden. Es war früher von Seite der Regierung eben so wenig, wie von Seite der Stände zu übersehen, wie sich die Verhandlungen kürzer oder länger ge stalten würden. Nachdem letzteres der Fall gewesen, hat Vie Re gierung geglaubt, daß den Ständen selbst, welche mit den Be dürfnissen des Landes genau bekannt sind, erwünscht sein würde, hei den Fragen: ob und welche Gesetze für den nächsten Landtag zurückgelegt werden könnten, mit gehört zu werben. Dieß ist die Grundlage, warum die Negierung nicht allein diese Frage hervorgehoden, sondern auch geglaubt hat, sie den Kammern mittheilen zu müssen. Abg. v. Lhielaur Zur Begründung des Antrags, welchen ich gestellt, habe ich anzuführen, daß es für die Stände, nament lich für die zweite Kammer, eine Hauptsache sei, nicht den Glau ben imLandc aufkommen zu lassen, als weigere sie sich, ferner der Berathung noth wendiger Gesetze beizuwohnen. Es ist die Sache so gestellt/ als ob die Deputirten-Kammer ihren Beirath für die nothwendigen Gesetze verweigere, oder eine Abkürzung wünsche. Die Kammer wird sich nach meiner Ueberzeugung der Berathung so lange unterziehen und hier so lange aushalten, als das Ministerium für zweckmäßig findet, ihr Gesetzentwürfe vor zulegen. Das Ministerium hat uns erst kürzlich noch, nachdem es sehen konnte, wie lange noch die Berathungen dauern können, mit Gesetzen überhäuft. Es ist nicht Sache der Stände, zu un tersuchen, ob ein Gesetz nothwendig sei oder nicht, das ist Sache des Gesammtministerkums. Wir werden so lange,hier bleiben, als das Ministerium uns Gesetze zur Begutachtung vorlegt. Dem öffentlichen lsitheil ist das Gesammtministerium un terworfen, ob die Gesetze, welche es vorlegt, von der Art sind, daß sie die Kosten, welche deren Berathung auf dem Landtage verursacht, werth sind ; wobei allerdings noch die Frage entsteht: ob nicht manches Gesetz hätte besser und kürzer bearbeitet wer den können? Ich erkläre, daß ich meine Unzufriedenheit dar über ausspreche, daß, nachdem man übersehen konnte, wie sich die Verhandlungen gestalten, eine Menge Gesetze gegeben, und noch eine Menge vorzulegen im Sinne hat. Mag sein, daß sie allerdings zweckmäßig sind, aber sie sind nicht von solcher Noth- wendigkeit, daß einem Jahre der gepflogenen Verhandlungen noch ein zweites Jahr angcknüpst wird. Es kann etwas zweck mäßig und wünschenswerth sein, ohne daß es nothwendig ist, ohne daß man es aus dem Landtage, wo vorzüglich Organisa- > tions-Gegen stände vorliegen, verbringt. Es sind diese letzten Gegenstände allein so wichtig, so mannigfaltig, daß ich überzeugt bin, daß, wenn andere Gesetze auch zurückgenommen werden, wir dennoch vor Ostern den Landtag nicht schließen können. Ich weiß nicht, wohin das Decret anders führen soll, als den Glau ben im Lande zu bewirken, daß die Stände für ihre Person über die Dauer des Landtags unzufrieden sind, daß sie das Ministe rium gebeten haben, den Landtag abzukürzen. Ich wünsche nicht eine solche Meinung im Publicum aufkommen zu sehen, als wären sie die, welche die Veranlassung geben, daß die nothwen digen Gesetze nicht berathen werden. Vkcepräsident V. Haase: Dieser Wunsch ist vorerst von mir ausgesprochen worden, sobald er von der Kammer nicht ange nommen wurde, war er allerdings kein ständischer Wunsch. Die 1. Kammer hat ihn aber angenommen, er ist in dem Protocoll der selben zu uns gekommen, wir haben die Erklärung gegeben, daß wir diesen Wunsch theilten, und kn so fern ist dankbar anzuerken- nen, daß die Regierung erklärt hat, sie wolle unserm Wunsche
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