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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 18. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und neun», vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 7. November 1833. Fortsetzung der Werathung über den Bericht, den Entwurf einer neuen Ge sindeordnung betreffend. W. 99, —118. Die Sitzung wird halb II Uhr eröffnet, und beginnt mit Verlesung des über die letztvorhergegangene Sitzung aufgenom menen Protokolls. Selbiges wird genehmigt und durch Bür germeister Neiche-Eisenstuck und Gr. v. Vitzthum mit vollzogen, Auf der Registrande sind neu angegangen r 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 4, November, die Schrift wegen des Gesetzes über Bekanntmachung der Gesetze und Verordnungen betr. 2) Desgleichen von dems. Tage, die Schrift wegen des Staatsgerichtshofs betr. 3) Desgl. von dems. Tage, die Schrift wegen des Gesetzes über die Competenz- verhältmsse zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden betr.; sämmtliche 3 Protoeollcxtracte werden den betreffenden Refe renten übergeben. 4) Bericht der 3. Deputation, den Antrag des Abg. Eisenstuck wegen Aufhebung der Staatslotterie betr.; dem Druck zu übergeben und auf die Tagesordnung zu bringen. Auf der Tagesordnung, zu welcher man nunmehr übergeht, befindet sich die Fortsetzung der Berathung über die Gesinde- Drdrmng. Referent v, Erdmannsdorf beginnt seinen Vortrag mir Verlesung des tz, 99. (s. Nr. 90, d. Bl. S. 682.) Man findet bei diesem §. nichts zu erinnern, und wird derselbe nach der Fassung der 2. Kammer einstimmig ange nommen. Bei ß. 100., welcher von den Ursachen zur sofortigen Auf hebung des Contracts auf Seiten des Gesindes handelt ss. denf. Nr. 91. d. Bl. S. 688.) halt -re Deputation der 1. Kammer dafür, daß in Folge ihrer bei §. 98. ausführlich angegebenen Motiven die Grundsätze und Regeln, nach welchen Dienstboten ohne Aufkündigung berechtigt sein sollen, den Dienst zu verlas sen, allgemein aufzustellen sind, und die im Entwürfe zu fin denden einzelnen Falle, die zum Theil verändert aufzunehmen sein würden, bloß beispielsweise hknzugefügt zu werden brau chen. Diesem gemäß schlug auch die Deputation eine neue Redaction, des tz. 100. vor, welche aber mit 20 gegen 8 Stim men a b g e w o r f e n wurde, worauf man sich, zur Prüfung der in diesem §. enthaltenen einzelnen Puncte wendete. Nr. I, wird in der von der 2. Kammer gemachten Fassung einstimmig genehmigt. Zu Nr. 2. bemerkt zuvörderst Secretair Hartz: So sehr er auch bei diesem Gesetze den Wunsch gehegt habe, so viel als möglich den Beschlüssen der 2. Kammer beizutreten, so schmerze es ihn doch, diesen Punct von der 2. Kammer ganz in Wegfall gebracht zu sehen. Hart werde es sein, einem Dienstboten zu- zumuthen, sich der tyrannischen Harte seines Dienstherr« nicht zu entziehen, auch wenn dadurch dessen Gesundheit und Leben nicht gefährdet sei. Darum müsse er den Antrag stellen, dm vorliegenden Punct wiederum aufzunehmen. Nachdem dieß hinreichend unterstützt ist, ergreift V. We ber das Wort: Ich trete dem Anträge des geehrten Secre tair Hartz vollkommen bei, wünsche aber außerdem, daß noch ein Satz zwischen Punct 2. und 3. eingeschoben werde. Die Umstande, welche mich hierzu bestimmen, sind folgender Em Dienstbote, der von seiner Herrschaft schlecht behandelt, be schimpft, und durch kleine, der Gesundheit nicht nachtheilige, Thätlichker'ten gekrankt wird, hat nach dem von uns bis jetzt berathenen Gesetze kein Mittel, sich dagegen zu schützen. Be schwert er sich vor der Obrigkeit, so kann diese in einem sol chen Falle kein Strafverfahren gegen die Herrschaft einleiten, ja nicht einmal die Herrschaft auf eine erfolgreiche Weise verwar nen und bedrohen. Denn es heißt Z, 53. nach der von uns an genommenen Fassung der 2. Kammer: „Scheltworts oder ge ringe thatliche Ahndungen, wozu das Gesinde der Herrschaft durch ungebührliches Betragen Veranlassung gegeben, begrün den kein Strafverfahren und keinen Anspruch auf gerichtliche Genugthuung ", und tz. 54. des Gesetzentwurfes: „Auch solche Ausdrücke oder Handlungen, welche zwischen anderen Perso nen als Zeichen der Geringschätzung anerkannt sind, begründen gegen die Herrschaft noch nicht die Vermuthung, daß sie die Ehre des Gesindes habe kranken wollen." Es fehlt sogar in unserem Gesetze ganz an einem Satze, welcher den Herrschaften ein solches Benehmen verbietet. Viele rohe und barbarische Herrschaften werden deshalb glauben, sie dürsten mit Fug und Recht allen ihren üblen Launen freien Lauf lassen. Dieses scheint mir nicht gut. Penn das Gesinde muß durch das Gesetz nicht nur vor ausschweifender ungewöhnlicher Härte , sondern auch vor ost sich wiederholenden Injurien und kleinen Lhätlichkeiten geschützt werden- Diese sind es gerade, welche einen Menschen, wenn keine Hilfe und kein Ausweg ist, zur Verzweiflung treiben können. Wo kein Schutz durch das Ge setz ist, da tritt die Selbsthilfe ein. Das von der Herrschaft geschimpfte Gesinde schimpft wieder, das geschlagene wehrt sich. Die Geduld hat ihre Gränzen. Durch eine solche Selbst hilfe leiden die Herrschaften weit mehr, als durch eine gesetzliche Bestimmung, welche sie nöthigt, sich selbst im Zaume zu hal ten, Ein Mitglied dieser Kammer machte mich so eben vor Er öffnung der Sitzung darauf aufmerksam, wie sehr und auf wie
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