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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 146. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Mßverständniß entstehen, als hatte die Kammer solchen die Befreiung unberechtigt und willkührlkch genehmigt. Ücberdieß finde er es dem einmal angenommenen Systeme viel angemesse ner, das ganze Befreiungscapitel, welches in einem Conscrip- tionsgesetze nicht wohl klinge, herauszuwerfen, welches auf diese Weise wohl angehe. Referent erklärt sich gegen den Wegfall des tz., indem das Recht des Hauses Schönburg, da es auf Bundesbeschluß beruhe, ohnstreitig auch hier erwähnt werden müsse; der §. 7 b. hingegen wohl darum unzureichend sein werde, weil er die Beur- theilung auf Ermessen stelle, und die Deputation auch mehrere Beschränkungen dieser Befreiungen beantragt habe, welche wohl nicht im Gesetze vermißt werden dürften. Staatsminister v. Zez schwitz macht namentlich darauf aufmerksam, daß die Regierung, da der erstere Grund, welcher sich auf die Bundesbeschlüffe beziehe, unbezweifelt sei, sich ent halten könne, auf den andern weiter einzugehen, und wie der nach tz. 7 e. zu bildende Fonds zu Befreiung aller der Ernährer ihrer Familien wohl nicht hinrcrchen dürfe. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Sollte dieser tz. nicht ganz in Wegfall zu bringen beschlossen werden, so bean trage er wenigstens svoutuaMer, daß tz. 5. zu nach den Für sten, Grafen und Herren v. Schönburg hinzugefügt werde: „vermöge bundesgesetzlicher Bestimmungen", denn ohne An gabe der Ursache könne es doch nicht so stehen bleiben. v.,C arlowitz: Zm Grunde genommen, könne cs dem Hause Schönburg einerlei sein, ob es in diesem tz. mit genannt werde, oder nicht; allein der beantragte Zusatz sei wohl ungenü gend, da sich das Recht des Hauses Schönburg nicht erst auf jene Beschlüsse, sondern auf den Receß vom Jahre 1740 gründe, und aus letzterem zur Gestellung einer Compagnie Soldaten ver bindlich gemacht worden sei, woraus denn hervorgehe, daß man die Mitglieder dieses Hauses nicht selbst zur Gestellung auffor dern könne. Prinz Johann und v. Einsiedel erklären sich gegen den Wegfall des tz. 5., worauf Bürgermeister Reiche - Eisenstuck seinen Antrag auf die Weglassung des ganzen Z. wiederum fal len läßt. Prinz Johann nimmt nunmehr auch, in Folge der von dem Staatsminister v. Lindenau in der vorhergehenden Sitzung abgegebenen Erklärung, daß die die Mitglieder reichsständischer Familien betreffende Angelegenheit selbst beim Bundestage noch zweifelhaft sei, seinen dießfallsigen Antrag auf deren Erwähnung wiederum zurück. Man wendet sich nun zu der von der Deputation beantrag ten Hinzufügung des Punctes a., die Mitglieder souverainer Fürstenhäuser betreffend. Bürgermeister Go t tschald ist gegen diesen Punct, indem dergleichen Personen wohl allemal Stellvertreter finden würden. BürgermeisterReiche-Eisenstuck: Wenn esdamufan- komme, ob 200 Thlr. zu zahlen seien oder nicht, so würde die Frage leicht zu lösen sein. Allein er müsse noch daran erinnern, daß man im Z. l. die Geburt als Begründung der Militairpflicht in Wegfall gebracht und selbige allein auf die Stäatsangehörig- ! kcit gesetzt habe, und müsse zweifeln, ob diese Eigenschaft in vor liegender Beziehung vorhanden sei. Sccretair v. Zedtwitz hält dafür, die Sache lediglich der Regierung zu überlassen, da die Kammer die Rechte besagter fürstlicher Personen nicht übersehen könne. Bürgermeister Ritterstädt nimmt indeß das Deputa- tionsgutachten in Schutz, und bemerkt, daß die Deputation in Folge eines von einem Mitgliede der Kammer an sie gerichteten An trages den Punct a. um so mehr habe beantragen können, indem sie geglaubt habe, daß den fraglichen Personen ohnedieß beregte Befreiung zustchen möchte. Der P r ä si d e n t richtet nunmehr die Frage an die Kam mer: Sollen nach dem Gutachten der Deputation die Mitglieder souverainer Fürstenhäuser mit genannt werden? Dieß wird mit 15 gegen 11 Stimmen verneint. Secretakr v. Zedtwitz hält cs aber auch für angemessen, die Erwähnung der Fürsten und Grafen v. Schönburg aus dem Z.5. in Wegfall zu bringen. Graf v. Hohen thal tritt dem bei, indem aus der Weg lassung der Mitglieder souverainer Fürstenhäuser leicht gefolgt werden könne, als ob das Haus Schönburg von der Militai'r- pflicht nicht befreit sein sollte. Amtshauptmann v. Welck hingegen halt den gesetzlichen Ausspruch der dercgten Bestimmung für sehr wünschenswert!), um zu beweisen, daß das Recht des Hauses Schönburg ein be gründetes sei, da das heutige Publicum ohnehin so sehr geneigt sei, bei dergleichen hohen Personen in jeder Rocktasche ein unbe gründetes Privilegium aufzusuchen. Der Antrag des Secretairs v.Zedtwitz wird hierauf nicht hinreichend unterstützt. Man kommt nunmehr auf den Antrag des v. Carlowitz, die Ausstellung gewisser Kategorien im tz. 5., zurück, wel chen selbiger dahin abandert, daß es heiß:: s) wegen besonderer Vorrechte, die Fürsten re. l>) aus landespoliceilichen Rücksich ten, die Ernährer rc. Bürgermeister Reiche - Eisenstuck: Wenn er sich bewo gen gefunden habe, seinen frühem Antrag auf Wegfall des tz. 5. fallen zu lassen, so empfehle er doch sein Amendement zu Punct 2. Es scheine ihm deßhalb vorzüglicher, als das Carlowitzische, weil dieses nur überhaupt besage: „vermöge besonderer Vorrech te", und man dann immer noch nicht wisse, ob die Kammern erst dieses Vorrecht hereingebracht hätten, oder woraus es ent springe. Das vom Mitgliede v. Carlowitz gestellte Amendement findet hierauf keine hinreichende Unterstützung, wohl aber das Les letzten Sprechers, welches auf Beifügung der Worte: „in Folge bundesgesetzlicher Beschlüsse" gerichtet ist, und wird auch einstimmig angenommen. Hierauf bittet v. Carlowitz, es ausdrücklich im Protokolle zu bemerken, daß, obgleich er für den letzteren Antrag gestimmt, dennoch damit nichts habe, einraumen wollen, was auf die Aus legung des Neceffes von 1740 einen nachtheiligen Einfluß üben könne. Man wendet sich nun zu der von der Deputation beantrag-
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