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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 147. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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daß das Privilegium von der Art sei, um dasselbe sofort aufzuheben. Wenn der Abgeordnete darauf hindeute, als heiße das Wasser in die Elbe tragen, so scheine ihm die Behaup tung nicht ganz richtig; denn stelle man Dresden mit anderen Städten in Vergleich, so werde sich zeigen, ob sie die reichste Stadt sei. Referent bemerkt, daß die Worte: „aufso lange, als gemeine Landschaft diese Steuern verwilligen werde", allerdings Bedenken hcrvorrieftn, sie könnten so viel heißen, als daß die Bewilligung von einer zur andern Gewilligungsperiode dauere; lese man aber die Worte im Zusammenhangs, so scheine es, als sei die Bewilligung unwiderruflich. Er müsse aber bemerken, daß auch von Johann Georg im Jahre 1652 ein Befehl an das Steuercollegium erlassen worden, daß diese Befreiung auch künftig zu allen Zeiten bewilligt werden solle, und hierauf sei das Privilegium ausgefertigt worden. Wenn maN dasselbe nah.r ansehe, so werde darin zuerst das Ansuchen des Rathes erwähnt, und in der Folge werde es eine erbliche Begnadigung genannt. Also sollte er meinen, da es heiße: „ zu allen Zei ten", und es eine erbliche Concession genannt werde, daß von dem Widerrufe kein Gebrauch gemacht werden könne. Nm ein einziges Bedenken liege in den obigen Worten. Staatsminister v. Zrschau: Die Ansicht, welche der Hr. Referent ausgesprochen, ist auch die der Negierung gewesen. Es ist nicht zu laugnen, daß ein Zweifel in den Worten gesucht werden könne, und daß verschiedene Zwecke, wegen welcher das Privilegium gegeben worden, nicht mehr vorhanden sind; es bestehen aber doch noch andere derartige Zwecke fort, und man kann auf jeden Fall mir völliger Sicherheit sagen, daß die Gründe zur Berechtigung unhaltbar seien, und man würde sich jedenfalls einer processualischen Auseinandersetzung aussetzen. Die Negierung glaubt, soviel möglich und thunlich ist, Pro cessi mit Communen vermeiden zu müssen; man hat früher eine entgegengesetzte Ansicht gehabt, aber es sind auch deshalb viele Processe entstanden; die Regierung strebt dahin, die noch ob schwebenden Processe im Wege des Vergleichs zu beseitigen, und sie findet sich dazu aus dem Grunde veranlaßt, weil dem Staate viel leichter ist, mit Privaten Proteste zu führen, weil ihn die Proceßkostcn nicht belästigen. Mir scheint auch der Zweifel nicht so erheblich daß ich nicht bei der Kammer daraus antragen könnte, diese Berechtigung beizubehalten. Der Präsident halt gleichfalls für sehr schwer, hier einen Beweis zu liefern, bemerkt aber auch, daß jeder Sachse seine Freude und Theilnahme an der Hauptstadt haben müsse, welche im Auslande, fast in ganz Europa als die schönste Stadt von Deutschland betrachtet werde, und daß ihm daran gelegen sein müsse, daß auch ferner ihre Verschönerung und Herstellung möglichst berücksichtigt werde. Die Hauptstadt interessire je den Einwohner des Landes und er glaube wohl, daß dieß Be rücksichtigung verdiene. Abg. Haußner tritt dem Abg. Sachße bei, weil hier nur von der Tilgung eines Theils der Schulden die Rede sei; übri gens könne auch kein großer Proceß entstehen, indem es blos auf die Interpretation des Privilegii ankomme. Er, als Ju rist glaube nicht, daß die Stadt Dresden ein unbedingtes Recht dazu habe. Abg. Eisenffuck: Er habe in der Deputation Anstand genommen, an der Drscussion Theil zu nehmen, und er würde auch hier in der Kammer über diese Sache kein Wort erwähnen, wenn er nicht dem Ganzen schuldig zu sein glaube, daß anzu führen, was zur Widerlegung dienen könne. Befremdend müsse ihm erscheinen, wenn erst bei dem jetzigen Gegenstände die Frage erhoben werde, ob, wenn die Tranksteuer aufgehoben werde, eine Entschädigung gefordert werden könne. Er sollte glauben, diese Frage hätte bei der ersten Position erhoben werden sollen, und cs sei keine Frage, wenn man davon ausgehe, daß die Malzsteuer eine andere Steuer sei, die Entschädigung wegfalle; aber dann müsse das Gesetz auch in allen seinen Positionen ver worfen werden.' Wenn ferner gesagt werde, diese Befreiung beruhe blos auf einer ständischen Bewilligung, so müsse er dem nur beifügen, daß die gesammte Lranksteuerfreiheit aufständischer Bewilligung beruhe; daher beweise dieß zu viel, also nichts. Wäre dieß Privilegium nicht für Dresden, sondern für eine andere Stadt, so würde er ausgesprochen haben, daß er in der Fassung des Privilegii gar kein Bedenken tragen könne. Uebri- gens hatte man auch die Position wegen dts Raths zu Haini chen dann nicht annehmen sollen. Würde die Kammer hier einen andern Beschluß fassen, so würde sie sich in eine-abweichende Meinung verlieren, und blos um dieses zu vermeiden, habe er diese Worte ausgesprochen. Der Präsident stellt hierauf die Frage: Will die Kam mer dem Rathe von Dresden die 900 Thlr. bewilligen? Sie wurde gegen 24 Stimmen bejahend entschieden, sodann aber nach 2 Uhr die Sitzung geschlossen. Hundert und neun u. fünfzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 25. Nov. 1833. Anzeige vom Tode des Mitgliedes v. Oppel.—-Fortsetzung der spcciel- len Berathung des Gesetzentwurfes, die Erfüllung der Militärpflicht betreffend. Die Sitzung beginnt, unter dem Präsidio desv. Deutlich, halb 12 Uhr. Das Protokoll der letztvorhcr- gchenden wird verlesen, genehmigt und durch Amtshaupt mann v. Beust und v. Lüttichau mit vollzogen. Auf der Negistrande sind neu eingegangen: 1) Gesuch der Communrepräsentanten zu Wurzen vom 16. November 1833, um Verwendung bei der Staatsregierung für die Verlegung einer Kreis-, Justiz- und Verwaltungsbe hörde in die Stadt Wurzen, und Berücksichtigung des nahrungs losen Zustandes der letzteren bei Regulirung der neuen Gewerbs- und Abgabenverhältnisse. Der Präsident bemerkt, daß der erstere Theil des Ge suches nach den von der Kammer gefaßten Beschlüssen — wie auch die Gesuchsteller sich selbst zu bescheiden schienen -- keine Berücksichtigung mehr finden könne, wegen des zweiten Punctes aber der Gegenstand an die 2. Deputation, welche sich mit Be gutachtung der neuen Gewerbsteuer zu beschäftigen haben werde, abzugcben sein dürfte.
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