zugestalten. Selbstverständlich war es nach dem Geiste der Zeit, dass dieses Unternehmen zuerst gegen jegliche Konkurrenz durch ein staatliches Verbot derselben geschützt wurde. Aber trotz der Energie und der Geschäftsgewandheit und der grösseren Kapitalmacht der beiden Unternehmer, die auch sonst in Berg werkssachen erfahrene Grossindustrielle un'd Grosskaufleute waren, ist dieser Versuch fehlgeschlagen. Die beiden Unternehmer waren die bekannten vertrauten Ratgeber Kurfürst Augusts, der Kammer meister Hans Harrer und der Kammersekretair Hans Jenitz 11 ). Beide wandten sich 1575 mit der Bitte an den Kurfürsten, ihnen ein Privileg zu erteilen, nach dem ihnen erlaubt sein sollte, ein Lasurwerk einzurichten, und ihnen allein auf 10 Jahre der Graupen einkauf von dem Wismut und der Safflorfarbe in Schneeberg zustehen solle, sodass nur an sie w'ährend dieser Zeit die Kobalt gewerken ihre bereitete Safflorfarbe verkaufen dürften. Sie geben an, dass sie seit 14 Jahren bemerkt hätten, wde der in Schnee berg und Umgegend gefertigte Safflor dort durch die Faktoren ausländischer Kaufleute aufgekauft und ausser Landes nach Nürnberg geschafft würde, und von da nach Welschland, nach Venedig und anderen Orten ginge. Aus diesem Safflor werde Lasur- und andere blaue Farbe hergestellt und nachher teuer verhandelt. Durch emsiges Nachforschen und mit Aufwand grösser Kosten seien sie hinter das Geheimnis der Bereitung der blauen Farbe gekommen, und wollten nun ein solches Werk an- legen, da sie aber fürchten müssten, dass sich bald auch andere mit der Farbbereitnng beschäftigen würden, so bäten sie um das oben erwähnte Privileg. — Das Werk des Stahl wird von ihnen mit keiner Silbe erwähnt, dass sie dies wagen durften, beweist, dass Stahls Werk nicht gross gewesen sein kann. — Dieses Privileg 12 ) erteilt ihnen Kurfürst August zu Neustadt an der Orla am 15. November 1575, danach dürfen Harrer und Jenitz das erbetene Lasurwerk einrichten, und sie allein haben für die nächsten 10 Jahre den Einkauf der Wismutgraupen oder Safflorfarbe in Schneeberg, die sie nach Belieben verhandeln und verarbeiten dürfen. Den Gewerken sollen sie dafür denselben ") Näheres über diese beiden Männer findet man in 2 Aufsätzen Georg Müllers, überHarrer imNeuenArchiv für sächs. Gesch. Bd.XV 1894pag. 63—118, über Jenitz in den Dresdner Geschichtsblättern 1893 II. Jahrgang No. 4. Ij ) Rep. IXb Abt. C. No. 12 Fase. I fol. 1—4. In der Beilage No. I zu dieser Arbeit sein Wortlaut.