Beilage No. 1. Privilegium Kurfürst Augusts für den Kammersekretair Hans Jenitz und den Kammermeister Hans Harrer. 15. November 1575. Von Gottes Gnaden Wir Augustus thun kund hiermit öffent lich und bekennen für Uns, Unsere nachkommende Erben und sonst männiglich, Nachdem Uns Unsere Cammer Sekretari Hannß Jenitz und Cammermeister Hannß Harer und lieben getreuen unterthänigst vorbracht, dass sie vor 14 Jahren hero vermerkt wahrgenommen und befunden, wie die Graupen, von dem ge schmelzten Wissmuth Erzt, so man sonst Safflor Farbe nennt, und auf Unsern Erzgebürgen aufn Schneeberg und deßelben zugehörigen Refier gemacht worden von ausländischen Händlern durch ihre darzu bestellte Faktöre aufgekauft und förder also nach ausserhalb Unserer Lande gegen Nürnberg und weiter gen Welschland nach Venedig und ändern Orthe verschickt, daraus Lasur und andere Blaue Farben gemacht und hernach theurer verhandelt und verkaufet würden, Derowegen sie verursachet worden, den Dingen ferner nachzutrachten, ob und wie solche Kunst in unsern Churfürstenthumb und Landen angereicht, statt lich verlegt und getrieben, und also derselbe Nutz und Gewinn in unsern Landen und bey unsern Unterthanen eben sowohl als in Italia oder anderen Orthen bleiben und erhalten werden möchte, so wären sie endlich durch ihr emsig Nachtorschen und Bemühunge und aufgewande Kosten dahinter kommen wie solche Farbe aus obberührten Wissmuth Graupen oder Safflor Farbe beständig zu machen und zu gradiren, auch mit guten Nutz zu