— 60 — geschehe denn mit ihrem Nachlass und guten Willen) unterfahre, viel weniger berührte Wissmuth Graupen oder Safflor Farbe aus- kaufe und aus unsern Landen verführen, bey Vermeidung Unserer ernsten Straffe und Ungnade. Hieran geschieht unsere gefällige und ganz zuverlässige Meynung. Zu Uhrkund und mit unsern Secret besiegelt und eigenen Händen unterschrieben. Geschehen und geben zur Neustadt an der Orla, den 15. November ao. 1575. Beilage No. II. Kobaltkontrakt mit Daniel de Briers zu Frankfurt a.Main und Hans Friese zu Hamburg. Neujahrsmarkt 1627- Von Gottes Gnaden, wir Johans Georg Herzog zu Sachsen etc., Churfürst, für uns, unsere Erben und Nachkommen hiermit thun kundt undt bekennen, das wir durch die Veste undt unsere liebe getreue verordnete Cammer- und Bergräthe auch Oberhauptmann der Ertzgebierge etc. undt Renthmeistern, mit den Erbarn unserm lieben besondern Danielln de Briers zu Frankfurt am Meyen, und Hannsen Fresen zu Hamburgk, bedenn Handelßleuthen einen Contract umb 3000 Kübell undt ein mehrers oder wenigers nicht, Mieneralischen Metall des Kobelts der da aus dem Seegen des Allmechtigen uff unsern Bergkstedten Schneeberg undt Neu- städtell etc. brechen thut, auf Sechs Jahr von itzigen Leiptzigischen Neuen Jahres-Marcktt antzurechnen, wissentlich vergleichen laßen, thun es auch crafft dieses dergestaldt undt also, das von solchen Kobolten allen undt jeden (souiell ihrer derer Örter gewonnen) vier unterschiedliche Proben oder Sorten gemacht, darunter die allerbesten mit No. 1 gezeichnet, undt der Kübell derselben mit 3 Rthl. die nechste an der güte nach solcher erster gattung mit No. 2 signiret undt ein Kübell derer mit 2 1 /. i Rthl. die nacii derselben folgende mit No. 3 gemerket undt der Kübell solcher für D/ 3 Rthl. betzahlt, undt dann die leezten undt allergeringsten mit No. 4 getzeichnet aber ganz nichts güldig oder werth seien,