^^dfez^) (•ifidteZ* Kapitel IV. Schluss. (#Otachdem wir im vorigen Kapitel mit dem Privileg vom ^p 14. September 1653 zu dem Schlussereignis dieser Dar stellung gelangt sind, soll jetzt nur noch eine kurze Übersicht über die seit dem Jahre 1653 eingetretenen Veränderungen in den Verhältnissen der sächsischen Blaufarbenwerke gegeben werden.*) Noch in dem Jahre 1653 am 21. Oktober wurde zwischen den Annaberger Kobaltgewerken und den 3 Privatblaufarben werken wegen Abnahme des Annaberger Kobalts ein Kontrakt geschlossen, der sich in allem dem Schneeberger Kobaltkontrakt anschloss. 2 ) An dem 1659 am 21. November erneuerten Schnee- berger Kobaltkontrakt beteiligten sich Schindler und Öhme mit einer jährlichen Abnahme von je 400 Centnern, Rosina Schnorr und das kurfürstliche' Werk mit einer jährlichen Abnahme von je 600 Centnern, in die Abnahme der Annaberger Kobalte teilten sich wiederum nur die 3 Privatblaufarbenwerke, die vor handenen Vorräte wurden von allen 4 Werken zu gleichen Teilen übernommen. Bei der Preisnormierung für die abzu nehmenden Kobalte wurde eine höhere Probe als No. 1 eingeführt, es wurden nun bezahlt: 9 Für dieses Kapitel ist nicht mehr das seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts immer massenhafter anwachsende Aktenmaterial des Dres dener Hauptstaatsarchivs vollständig eingesehen worden, sondern nur noch die wichtiger erscheinenden Stücke bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhun derts, für die später liegende Zeit ist gar kein Aktenmaterial, sondern nur noch die einschlägige Litteratur benutzt worden. 3 J Rep. IX hoc. 36058 No. 45 fol. 7—9.