— 14 — tung für wert. Wir haben einen wohl für den Kurfürsten ver fassten Anschlag eines Safflorfarbschmelzers Christoph Schürer aus Platten: „was der Centner blaue Glas zur Wasserfarb zu schmelzen in Schneeberg kosten soll.“ 29 ) Nach diesem werden aus 100 Centnern Safflor durch Zusatz von weissem Quarz 200 Centner blaues Glas gewonnen, die Herstellungskosten berechnet dieser Anschlag auf 624 fl. 3 gl., demnach koste also der Centner blaues Glas in Schneeberg herzustellen 3 1 /* fl. Der Zehnter Daniel Zobel riet dem Kurfürsten, Berckaus Vorschlag in der Glashütte auf Jugel probieren zu lassen, in Schneeberg könne der Centner Farbe für 12 fl. abgegeben werden. 30 ) Das Ergebnis aller dieser Vorschläge und Erwägungen war die kurfürstliche Verordnung vom 18. December 1609 81 ), in der bekannt gemacht wurde, dass fortan der Kurfürst allen in Schnee berg erbauten Kobalt, der bisher durch fremde Handelsleute ausser Landes geführt worden sei, von nun an selbst durch den kurfürstlichen Zehnter einkaufen und bezahlen lassen würde. Es solle den bauenden Gewerken befohlen werden, ihren Kobalt bei 500 fl. Strafe an niemand anders, als an den kurfürtlichen Zehnter zu verkaufen, ebenso solle den oben genannten Handelsleuten bei gleicher Strafe verboten sein, ferner Kobalt ohne kurfürst liches Vorwissen und Erlaubnis zu kaufen, und ihren schon auf gekauften Vorrat in- oder ausserhalb des Landes an irgend jemand zu verkaufen. Dieser Befehl wurde am 30. December 1609 in Schneeberg von dem Bergmeister Tobias Lorenz publi- ciert. Damit war der Schneeberger Kobalthandel zu einer fiskalischen Unternehmung geworden. Rep. IX hoc. 3(>197 No. 3153 fol. 6. so ) Rep. IX I,oc. 36197 No. 3153 fol. 4—5. 31 ) Rep. IXb Abt. C. No. 12 Fase. I fol. 13.