— 70 - Beilage No. V. Privilegium Kurfürst Johann Georgs für die 4 Blaufarb- mühlen der sächsischen Kobaltkontrahenten. Vom 14. September 1653. Von Gottes Gnaden, Wir Johann Georg, Herzog zu Sachsen Jülich, Cleve und Berg, des heil. Römischen Reichs Erzmarschall und Churfürst, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meißen, auch Ober- und Niederlausiz, Burggraf zu Magdeburg. Graf zu der Mark, und Ravensbergk, Herr zum Ravenstein etc. Vor Unss, Unsere Erben und Nachkommen thun Kund und bekennen. Nachdem Unnß die gesambte Contrahenten bey dem Schnee- bergischen Kobold Contrakt umb ertheilung eines privilegii über jezige erbauete vier Blaufarbenmühlen unterthänigst angelanget, auch Unsere verordnete Ober Berg Beamte hierinnen ihr gehor- sambstes Bedenken unterthänigst eingeschicket, Alß haben Wir in gnädigster Ansehung angeführter motiven, Insonderheit aber, das es zu Beförderung des Obergebürgischen Bergkbaues, behaup- tung des geschlossenen Contrakts und erhaltung der Farbhandlung gereichet diesen ihren Suchen gnädigst statt gegeben, thun auch solches hiermit und in Kraft dieses Briefes Also und dergestalt dass hinführo und von dato binnen Zwölf Jahren niemands einige Blaufarbmühle über jetzige albereit erbauete Viere, alß die Burck- hardische, Ohmische, Schnorrische und Schindlerische, in Unsern Landen ferner zu bauen oder sich der Koboldthandlung zu unter fangen nachgelaßen seyn solle. Hingegen aber sollen oberwehnte Contrahenten nicht allein jetzigen Contrakt in allen punckten und Clausulen gebührend nachleben, sondern auch nach dessen Endigung hinwieder auf solche oder andere billige maaße uffs neue schliessen, und aller seits dahin sehen, wie dieses Wohl verfasste Werk uff die Nach kommen zu bringen und in seinem vigore zu erhalten, Befehlen hierauf gnädigst, Unsern jezigen und Künfftigen Ober- und ändern Bergbeamten, Schößern und Räthen in und bey denen Bergkstädten Unsers Churfürstenthums und Lande über diesem Unserm Privilegio steiff und fest jederzeit zu halten und darwieder nichts vorzunehmen zu verstatten.