01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 19.12.1913
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1913-12-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19131219016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1913121901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1913121901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1913
- Monat1913-12
- Tag1913-12-19
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 19.12.1913
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88. Jahrgang. 350. vkiug« »Gebühr »>»«eIIL»r>. lvr Dre». den det I«n»ch zwei, maliger ^»„agung«°n Sonn- und Montagen nur einmal) 2,kü M., durch auKwdriigeDom- rnijlioll'ire bis ll.btt Dt. Bei einmaliger Zu- iiellung durch di« Post uM.lichneBeltellgeld). Ausinnd: Oester- reichUngarn l>,«ü iir., Schweiz k,e>k Frk»., Jlalien 7,17 Lire. — Nachdruck nur mit dcutlichrr Ouell-n- nnarrbr („Dresdner 7Iochr.",,uiälstg. - Un- uerlangle M-mustri,!« unrd.nichlanldewahrt. Delegramm-Adreste: Nachrichten Dresden. Sammelnummer sür sämtl. Telephonarstchlüsse: 25841 Freitag. 19. Dezember 1913», Dnlck und Verlag von Liepsch öc Reichardt in Dresden. Nachtanschluß: 11. Anzeige«-Ta rN- Lnnahnre «an Nnrves. diaungen di, nach». !t Uhr. Lan.tag» nur Marienstrast» g» o». >1 bis >/,, Uhr. einluallige Zeile <et»a « Silben) .70 Pf. bi« zweifpaliige Zeile an) Teliseit« 7g Pf., die zweispall. Reklamezette Ob» M, Familie». Nachrichten aus Dre»« den die einlpalt. Zette 2K Pf. - Zn Num- mern „och Sonn- und Feiertagen »rbbtzlee Tarif. — AuswLrtig« AufttSge nur gegen Boiousdezahlung Jeder BklegblatnoPI. Hauptgeschäfts st eile: Marienstraße 38 40. L-7iser5rv--B»77tta»««ll"<? uoei ^!0 coriy><ack«ei/ale^Ler üur znincklicben Neseitl^uil)- vo» ll»»»Ul> »«»«»»i». ttornksu^, us^v. so lAeninZ. Versnnck nach ausvtlrts. Lönlsl. Solspolkeke, Vre8üell-^., Keorsentor. Dmoprwu a LuroLtk'.iöuctte verrlor, 1-rckgcrnäO neparreN V/eMrrerLN-aLL« 2b >.— Lclle B.airrt'bctLcvLLL« Imilii! »zcii Uslsllm lorleiilli! /Xasir A ,lruu ». ALiv eikige <mLofev am Freitag morgen. :>Nlttinaß1ichc Witterung: Nördliche Winde, wech selnde Bewölkung, kalt, kein erheblicher Niederschlag. Die Zweite K a in in c r verwies gestern den Entwurf eines Eisenbahngesetzes und den damit in Verbindung sichenden lonservativen Antrag an die Gcsctzgcbungsdcpu- tatian und die Finanzdepntationcn. Die W e i h n a ch t s f e r i e n der Zweiten Kam mer nahmen gestern ihren Anfang und dauern bis zum 12. Fanuar. DaS sächsische Kultusministerium schlug den zahnärztlichen Klinikern die nachgesuchte Unterredung im Ministerium ab und gab den akademischen Behörden in Leipzig anheim, gegen den Streik vorzugchcn. ^ Der Dresdner U n i v e r s i t ü t s p l a n wird vom Senat der Universität Leipzig in einer Denkschrift ab- gelehnt. Die Stadtverordneten bewilligten die Erhöhung der Gehälter der besoldeten NatSmitglieder und die Er Höhung der Gehälter der V o l l s s ch u l l e h r c r. Die Stadtverordneten beschlossen gestern in ge heimer Sitzung die Errichtung des H n g i e n e m u s e u m s auf dem Hesscschcn Grundstück an der Marienstraße. Ter Nat hat den Strafantrag gegen die „Dresdner Vvlkszcitnng" zurückgezogen. Bon einer Besteuerung der Z u n d h o I z e r sa h - mittel wird das Rcichsschatzamt voraussichtlich vollständig absehen. Das deutsche Komitee sür die Ausstellung in San Francisco beschlvst seine Auflösung und die Aufhebung der von ihm eingerichteten deutschen Zentralstelle. Die kriegsgerichtliche Verhandlung gegen Leutnant v. Forstner findet beute, die Verhandlung gegen Oberst v. Rentier am 22. Dezember statt. Sozialdeuwlratische Bestrebungen rurkrweiternng derParlanirntrmacht. Bei der ersten Lesung des Etats hatte der Reichskanz ler in seiner Erwiderung anf die Ausführungen des sozial demokratischen Abgeordneten Dr. David auch die sozial demokratischen Anträge aus Abänderung der RcichSvcr- sassung kurz berührt und sie mit der Bemerkung zurück- gciviesen, dass eine Weiterbildung der Verfassung in solchem Sinne zu einer völligen Schwächung und Lähmung der Macht und Gewalt des Kaisers führen müsse. Die An träge der Nmslurzpartci, auf die in solcher Weise die all gemeine Aufmerksamkeit gelenkt worden ist, verdienen eine eingehendere Würdigung, weil sic klar erkennen lasten, bis zu welchen dreisten Herausforderungen die Sozialdemo kratie in ihrem geschwollenen Machtbewusttsein sich bereits versteigen zu dürfen glaubt, und wie unverhüllt sie mit ihren Gelüsten nach schrankenloser Ausdehnung der Parla- mentshcrrschaft hervorzutreten wagt. ES sind drei Anträge, die von der sozialdemo kratischen graktiozi auf den Tisch dcS Neichshauses nicdcrgelegt worden sind. Der erste davon will in Art. 11, Abs. 2 der ReichSverfassung hinter den Worten „Zur Er klärung des Krieges im Namen des Reiches ist er forderlich die Zustimmung des BundcsratS" den Zusatz einschalten „und des Reichstags". Damit würde also dem Reichstage ein Mitbestimmungsrecht über Krieg und Frieden verliehen werden. Nun stelle man sich einmal vor, was das in der Praxis zn bedeuten hätte, wenn im Reichs tage, was ja doch nach menschlichem Ermessen keineswegs ausgeschlossen ist. einmal eine den sozialdemokratischen Wünschen gefügige Mehrheit säße! Wüßten unsere Gegner erst, daß der Ruf zu den Waffen nicht mehr von Kaiser und Bundesrat allein auSzugehcn hätte, sondern daß einem in nationaler Hinsicht unzuverlässigen Reichstage dabei ein gleichwertiges Recht der Mitcntschcidung zuständc, dann hieße das, alle uns feindlich gesinnten Elemente geradezu zu einem Angriff verleiten. Als warnen des Beispiel, wohin ein solcher Zustand führen muß. kann die preußische Kvnsliktszcit von 1860 gelten. Die geschicht liche Tatsache, daß der Waffengang von 180» im Interesse der Entwicklung der deutschen nationalen Einheit unver meidlich war, wird heute von keiner Sette mehr bestritten. Was märe aber geschehen, wenn damals die Konsliktsmchr- heit des preußischen Abgeordnetenhauses um ihre Zustim mung zu diesem Kriege hätte gefragt werden müssen? Ist rin bewaffneter Zusammenstoß unvermeidlich, dann hört eben alles Reden und Parlamentiercn auf: dann gibt es nur noch die eine Richtschnur des ziekbewußten, entschlosse nen. sofortigen Handelns nach einem einheitlichen, festen Willen. Hierfür aber ist nur eine Gewährleistung ge geben, wenn das Parlament bei der Entscheidung über Krieg und Frieden ganz außer Tätigkeit gesetzt wird. Darum ist auch im wohlverstandenen Fnteresie der natio nalen Sicherheit in der Reichsvcrsassiing die Bestimmung getroffen worden, daß nur der Kaiser in llebereinstinnnnng mit dein Bundesrat, in dein sich die souveräne Gesamtmacht der deutschen Fürsten verkörpert, sür den Entschluß, das Schwert ans der Scheide fliegen zu lasten, zuständig ist. Fa, selbst die Zustimmung des Bundesrats hat nur sür den Fall Gültigkeit, daß cs sich um einen Angrissskrieg deutscherseits handelt. Wird dagegen das deuischc Reichs gebiet plötzlich von einer feindlichen Macht angegriffen, so erklärt der Kaiser allein den Krieg, und er hat auch das weitere Recht, die kriegsbereite Ausstellung einzelner Teile des Rcichshceres jederzeit im Notfälle nach eigenem Er messen anzuordnen. Eine andere, die kaiserlichen Befug nisse einschränkende Regelung ist nicht denkbar, wenn die nationale Verteidigung nicht in ihren Grundfesten wankend gemacht werden soll. Der sozialdemokratische Antrag läuft praktisch anf eine teilweise W c h r l o s m a ch n n g des Reiches hinaus. Weiter will die Sozialdemokratie das ausschließliche Recht des .Kaisers zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers antasten und den obersten verantwortlichen Beamten des Reiches zu einem Geschöpf von Reichstags Gnaden rnachen. In einem Artikel l7a der Neicysvcr- fassung soll erklärt werden, daß der Reichskanzler für seine Amtsführung dem Reichstage verantwortlich und zu entlassen sei, wenn der Reichstag cs fordere: im einzelnen werden genauere Vorschriften über ein Anklage- verfahren gegen den Kanzler ausgestellt. Das heißt mit anderen Worten, daß der Kaiser als selbständiger souveräner Faktor abdankcn und nur noch eine schatten hafte R c v r ä se n t a t i o n s f i g u r sein soll, wie sic früher im englischen Königtum verkörpert erschien. Eine derartige Verschiebung der im Deutschen Reiche bestehenden verfassungsmäßigen Gewalten wäre geradezu der Anfang vom Ende. Es wäre eine Farce der Weltgeschichte, wenn die hohenzollernsche Kaiser macht sich vor einem radikalen Parlamentswillcn beugen und womöglich einen „Genosten" — vielleicht den ver unglückten ehemaligen Vizepräsidenten des Reichstages Herrn Scheidemann? — sich als Reichskanzler aufzwingen lassen müßte! Darauf gibt es nur eine Antwort: «Die Hände weg von den verfassungsmäßigen Rechten des Kaisers!" In dem gleichen Geiste ist auch der dritte sozialdemo kratische Antrag gehalten, der in einem Artikel 23 a der Reichsversassnng dem Reichstage das Recht geben will, zu seiner Information Kommissionen zur Unter suchung von Tatsachen zn ernennen, mit der Befugnis der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen. Aus den ersten Blick präsentiert sich diese Bestimmung, die ähnlich auch in der preußischen Verfassung enthalten ist, in harm loserem Gewände. Es kann aber nicht zweifelhaft sein, daß die sozialdemokratische Absicht auch hier auf eine rück sichtslose Agitation zu parlamentarischen Machtzwccken ge richtet ist, und daß im Falle der Annahme einer derarti gen Norschrist keine Behörde im Deutschen Reiche mehr sicher wäre vor allen möglichen parlamentari schen Ein mtschungSver suchen in ihren Zustän digkeitsbereich. Selbst dann, wenn die Sozialdemokratie ihren Willen im Einzclsalle nicht dnrchzusctzcn vermöchte, würde doch die fortgesetzte agitatorische Beunruhigung eine allgemeine Nervosität und Erbitterung erzeugen und die öffentliche Autorität schwer schädigen. Eine derartige Machtbefugnis kann ohne Schaden für das öffentliche Wohl nur von einem Parlamente gehandhabt werden, das in staatserhaltendcr Hinsicht von Grund aus zuverlässig ist und dem Radikalismus keine Aussichten bietet, wie inan cs dem preußischen Slbgcordnctenhanse noch immer nach- rühmen muß. Die preußische Volksvertretung hat aber von diesem Rechte nur so spärlichen Gebrauch gemacht, daß cs gewohnheitsmäßig ganz aus der Hebung gekommen ist, und deshalb ist auch in die Verfassung des Norddeutschen Bundes und in die Reichsversassnng kein entsprechender Paragraph eingefügt worden. Die Rüstungskommission ist von der Regierung nur ausnahmsweise unter Ablehnung des vom Reichstage gewünschten eigenen Wahlrechtes der Mitglieder zugcstanden worden und die grundsätzlich scharf ablehnende Haltung der Regierung gegenüber dem jetzi gen sozialdemokratischen Anträge wird dadurch in keiner Weise beeinflußt. Bon den Parteien stehen die Konser vativen und das Zentrum geschlossen anf seiten der Regie rung, und da auch die Nalionatliberalen leinerlei Neigung bekunden, für eine lliiterüützuüg des fozialdenu'liatii chen Antrags inr gegenwärtigen Augenblick die nwrali'che Vei anlwortuiig aus sich zu nehmen, w jü ihm ebenso, wie selb» verständlich den beiden ersigedachlen Anlrägen, die Ve> ieninng in den Ortus sicher. Soweit bleibt nur zn wün scheu, das; auch in Zn tunst jedes sozialdemotraiiiche Gelüst, die Parlamcnts-inacht zu erweitern, im .Keime erstick! wer den möge. Wer es ehrlich mit dem Wohle des Dcuiiche» Reiches meint, muß an der bestehende» Machtoci teil-ing zwischen Kaiser inid Parlament sestlmlten und jeden V,-, such zur Begründung cincr Parlaments!,err'cha'i nach drücklich bekämpfen. IrMmMunM vom 18. Dezember. Ersatzkasten in der Kraukenocisicher nng. Berlin. iPrin Tel.) Ans die Frage des Abgeordneten Marguart tnati.t wegen der Zulassung von E > - a tz lassen i» der Kraiilenversicherüng hat Staatssekretär Dr. T e l l> r ü ck eine s ch r l s t l i ch e A » l iv v r t erteilt, in der cs heißt: Dem Reichskanzler ist bekannt, daß zurzeit noch leine Ersatzlasie ln der Kraiikenversicheiinig durch das Reichövcrsichernngsnmt zngelassen worden ist, es wird aber voraussichtlich schon ln den nächsten Tagen die Entscheidung für eine Anzahl solcher Kassen getroffen werden. Dies gilt auch insbesondere von der Kranken- und Begräbnisiasse des Verbandes Deutscher H a » d l n n g s g e h i l - fen in Leipzig. Das Gesetz geht nicht davon aus, das; sämtliche ehemaligen freien Hilsskassen, die den Antrag ge stellt haben, auch schon bis zum I. Fannar >ÜI1 zngelassen werden müssen. Dagegen kann ich nicht aiinehmen, das; es den Mitgliedern der noch im Laufe des Monats Tezeinbcr zugelasienen Ersatzkasscn unmöglich sein svllic, das Ruhen ihrer Rechte und Pflichten bei denjenigen Kranlenlasien. in welche sic gehören, noch rechtzeitig zu beantrage». — Weiter heißt es: Die bisher mit einer Bescheinigung gemäß 8 7st-, des Krankenversicherung.'gesetzes versehenen ehemaligen Hilsskassen und ihre Mitglieder besinden sich in folgender Rechtslage: Bis zur Zulassung als Eriatziasse. längstens bis zum 80. Funi lOll. bleibt die Bescheinigung in Kraft, so das; die Mitglieder der ehemaligen Hilsslasse außerhalb der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Sobald die Zulassung als Ersatzkastc erfolgt ist, erlisch, die alte Bescheinigung. Tie Mitglieder treten in die gesetzliche Kranlcntasse ein. Sie selbst oder sür sic ihre Vcrsichcritilgsvcreine ans Gegen scitigkcit haben aber noch bis zum zweiten Zabltage der gesetzliche» Krankcnkassenzett den Antrag ans Ruhen ihrer Rechte und Pflichten bei der gesetzlichen Krankenkaisc ;n stellen. Wird der "Antrag nicht rechtzeitig gestellt, io sind die Mitglieder bis zum Beginn des nächsten Kalender Vierteljahres mit Kündigungsfrist von einem Monat an die gesetzliche Kranlcnlasse gebunden und beitragspslichtig. Tie vom Gesetze vorgesehene Frist bis zun; zweiten Zahltage muß als ausreichend angesehen werden. Eine Verlängerung dergestalt, daß etwa sämtliche Bescheinig»!! gen nach 8 7ö a des Krankenvet sicheriingsgeictzes ohne Ruck sicht auf den Tag der Znlasinng deö Versicherungsvereins ans Gegenseitigkeit aiS Eriatztassc bis zum 80. Fnni lüll gelten würden, kann nicht in Aussicht gestellt werde». Zum Kampsc zwischen Acrztcn und Krankenkasse». Berlin. lPriv.-Tel.j Fm Aufträge der medizinischen Fakultät haben heute mittag Geheimrat Professor Dr. Passoiv, Dekan der medizinischen Fakultät, Gelicimrai Professor Dr. Orth und Gcheimral Proscssor Dr. Kraus; dem StaatSsetretär dcS Funern eine Eingabe an de» Reichskanzler überreicht, in der die medizinischen Fatnl tüten ihre Smnpathie mit der Aerzteschast in ihren; gegen wärtigen Kampfe gegen die Krankenkassen aussprcchen. Der Fall des Lcntnants a. D. v. Brandenstein. Berlin. lPriv.-Tcl.» Ein Vertreter des Kriegsmini stcriums hatte der Diiellkoinmission des Reichstags über den Fall des früheren Leutnants v. B r a n d c » st c i n vom 2. Garde-Regiment zu Fns; erklärt, das; dieser Offizier nicht wegen seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Zweikampfe verabschiedet worden sei, sondern weil er über Haupt gewisse Bedenken gegen den Wassengebranch habe, die eine mangelnde Entschlußfähigleit verrieten. Leut nant a. D. und Kandidat der Medizin Otto v. Brau dcnstein erklärt demgegenüber n. a.: Fch habe nlemals ein Bedenken gehabt, meine Waffe im Dienste des Kaisers und des Vaterlandes gegen jeden äußeren oder inneren Feind mit aller Energie und ohne jedes Zögern und, ohne aus Befehle zn warten, zu gebrauchen. Fch war von jelieu überzeugt, daß das Gebot: „Du sollst nicht tüten!" hieraus keinerlei Anwendung finden kan». Fch habe mündlich er klärt, das; ich meine Waffe überall da gebrauchen würde, wo das Gesetz cs mir erlaubt, svivobl wenn ich persönlich angegriffen werden sollte, als wenn ich tätlich beleidigt oder tätlich bedroht würde. Auch habe ich schriftlich erklärt, daß ich die Ehre des Rockes des Königs durch Gebrauch meiner Waffe schützen würde, sobald diese mutwillig ange tastet werden sollte. Fch habe niemals, wie seitens des Vertreters des Kricgsmilnslcrinms behauptet worden ist, eingcsehc». daß ich wegen mangelnder Entschlußsühigkcic unfähig sei. Ossiziep zu bleiben. Es hat sich »nr nn; meine Gcmißcnsslcllung zum Zweikampfe gebandelt, über welche mich zu äußern, ich gegen meinen Willen durch Pro vokationen gezwungen worden war. Gegenüber der Lc- /WOAfiM 2VMOQ3
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