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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 16.1892
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 49
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 113
- ArtikelEinladung der Seewarte zur Betheiligung an der ... 113
- ArtikelPraktische Anleitung zur Einklagung von Geschäftsforderungen ... 114
- ArtikelViertelssekunden-Zähler 114
- ArtikelNeues Kalenderwerk für Taschen- und Wanduhren 115
- ArtikelDie astronomische Uhr in der St. Marienkirche zu Lübeck ... 116
- ArtikelWie werden die Planeten gemessen und gewogen? (Fortsetzung von ... 117
- ArtikelAus der Werkstatt 117
- ArtikelPatent-Nachrichten 118
- ArtikelVermischtes 119
- ArtikelBriefkasten 120
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 187
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 15 Deutsche Uhrmacher-Zeitung 119 Kl. 83. Nr. 5899. Eine Warnung für Signal werke an Uhren, bei welcher eine Welle vier Hebel trägt, von denen einer die Aus lösung veranlasst, der zweite, in ein Einschnittrad eingreifend, den Rückgang hindert, der dritte das Signal werk durch An halten des Eliigels stellt oder auslässt und der vierte in das Schlussrad eingreift. Karl Joseph Dold, i. F. Joseph Dold in Schönwald, Badischer Schwarzwald. 17. Juni 1892. — D. 229. „ „ Nr. 5974. Spiralsucher, ein Werkzeug zum Zählen der Spiral federschwingungen. Koch & Co. in Elberfeld. 7. Juni 1892. K. 544. Berlin NW., den 26. Juli 1892. Luisenstr. 43/44. Das Patent- und technische Bureau von Hugo Knoblauch & Co. Vermischtes. Ein lehrreicher Civilprozess, der nicht nur jeden Kollegen in- teressiren wird, sondern auch in den Kreisen der Uhrengrossisten Auf sehen erregen dürfte, spielte sich kürzlich vor der Kammer für Handels sachen in Frankfurt a. M. ah. Ueber die der Verhandlung zu Grunde liegenden Thatsachen wird uns von dort Folgendes berichtet: Der Inhaber eines hiesigen Uhrenversandtgeschäftes kaufte vor einiger Zeit von einem Frankfurter Uhrengrosshändler eine Parthie von ca. 70 goldenen Damen- Remontoiruhren im Preise von 25 bis 50 Mark pro Stück. Am Zahlungs termine verweigerte der Käufer jedoch die Zahlung, indem er behauptete, dass die gekauften Uhren nicht dem gesetzlich ej forderlichen Feingehalt entsprächen und überdies mit einem halbechten, sogenannten golddoublirten Bügel versehen seien. Infolge dessen kam es schliesslich seitens des Verkäufers gegen den Inhaber des Uhren Versandtgeschäfts zur Klage. Im Verhandlungstermine beantragte der klägerische Anwalt die Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung des eingeklagten Betrages nebst Kosten auf Grund der erfolgten Lieferung laut Aufgabe. Der Anwalt des Beklagten machte dagegen Folgendes geltend: Nach dem Gesetz über den Fein gehalt der Gold- und Silberwaaren vom 16. luli 1884 habe die Angabe des Feingehalts durch ein Stempelzeichen zu erfolgen, welches die Zahl der Tausendtheile des Gold- bezw. Silbergehalts der Waaren kenntlich mache. Sämmtliche vom Kläger gelieferte Uhren seien nun mit 0,585 gestempelt, einem Feingehalt, welchen das Gesetz bei goldenen Geräthen allermindestens verlange. Nun aber weiche der Feingehalt der gelieferten Uhren um etwa 30 Tausendtheile von dem gesetzlich geforderten Fein gehalte ab, obwohl die Fehlergrenze nach dem Gesetze 5 Tausendtheile nicht überschreiten dürfe. Die Entdeckung von dem Minder-Feingehalt der Uhren sei durch die Reklamation eines Kunden erfofgt, welche eine Einschmelzung zweier der gelieferten Uhren durch die hiesige Gold- und Silberscheideanstalt im Gefolge hatte, als deren Resultat sich die oben erwähnte Abweichung ergeben habe. Diese Differenz im Feingehalt be dinge naturgemäss eine erhebliche Werthminderung der gelieferten Uhren. Eine Untersuchung auf den Feingehalt sei dem Beklagten nicht sofort bei Eintreffen der Uhren möglich gewesen, weil es zu diesem Behufe vorerst der Einschmelzung der Uhrengehäuse bedürfe. Der Käufer einer Uhr müsse sich völlig auf seinen Lieferanten verlassen können und finde nur Schutz in der Bestimmung des Gesetzes, dass für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts der Verkäufer hafte. Der Beklagte könne aber, nachdem er den erwähnten Fehler entdeckt, auch die übrigen Uhren deshalb nicht verwerthen, weil er sich dadurch nach dem erwähnten Gesetz der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Beklagte sei bereit, sofort die eingeklagte Summe baar zu bezahlen, sofern der Kläger sich verpflichte, ihm für jeden aus der nicht ordnungsmässigen Lieferung erwachsenen Schaden aufzukommen. Trotz dieser Ausführungen erkannte edoch das Gericht, dass der Beklagte zur Zahlung der eingeklagten Summe kostenfällig zu ver- urtheilen sei, weil er seine Reklamation wegen Minder-Feingehalts nicht sechs Monate nach Empfang der Uhren geltend gemacht habe. Den Ein wand, dass die Reklamationsfrist erst sechs Monate nach stattgehabter Wahrnehmung des Minder-Feingehalts ablaufe, hat das Gericht verworfen und ist der Frage, ob sich der Beklagte durch den Weiterverkauf der Uhren einer strafbaren Handlung schuldig machen würde, überhaupt nicht näher getreten. — Es empfiehlt sich somit, beim Einkauf von goldenen oder silbernen Uhren sich die Richtigkeit des durch Stempel angegebenen Feingehalts von dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich garantiren zu lassen oder vor Ablauf von sechs Monaten nach Empfang der Waaren dieselben genau zu prüfen. Neuheiten in Weckeruhren amerikanischen Systems, die den Beifall vieler unserer Leser finden dürften, sollen diesen Herbst in den Handel gebracht werden. Die eine dieser Neuheiten ist im Gebrauchsmuster schutzregister unter No. 2957 eingetragen und besteht darin, dass an der Rückwand der Weckergehäuse Staubdeckel angebracht sind, welche die Schlüssel sowie die Richtknöpfe für die Zeigerstellung decken und dadurch das Eindringen von Staub etc. in das Uhrwerk verhindern; ebenso dürften diese Schutzdeckel dazu dienen, dass Unberufene wie Kinder und dergl. sich nicht mit der Uhr zu schaffen machen und dieselbe, wie es öfters vorkommt, ruiniren. Eine weitere Neuheit sind Weckeruhren nach ameri kanischem System, die in Pausen von je fünf Minuten entweder dreimal oder sechsmal nach einander wecken. Die sehr einfache und zuverlässige Konstruktion der letztgenannten Uhren ist ebenfalls durch Eintragung in das Gebrauchsmusterschutzregister geschützt. Diese Uhren kommen wesentlich billiger als die bisher im Handel befindlichen Repetitions wecker. In kurzer Zeit werden sämmtliche Grossisten der Uhrenbranche in der Lage sein, diese beiden Neuheiten zu liefern. Patent-Übergeliäuse aus Celluloid sind eine praktische Neuheit, die von der Firma Hermann Heinrich Strauss in Nürnberg unlängst in den Handel gebracht wurde. Diese unter Gebrauchsmusterschutz stehenden Schut7gehäuse bestehen aus zwei sehr leichten elastischen Kapseln aus Celluloid, von denen die eine in Art eines Schachteldeckels über die andere geschoben wird. Die Gehäuse haben infolge dessen eine sehr gefällige Form, und da die beiden Kapseln 7—8 mm breit über ein ander fassen, so schliessen sie gut und schützen die eingeschlossene Uhr vor dem Eindringen von Staub. Die vordere Kapsel des Gehäuses hat genau das Aussehen von hellem klarem Horn und lässt das ganze Ziffer blatt deutlich durchscheinen, während die Rückseite in der Regel aus einer undurchsichtigen Kapsel in verschiedenen Farben besteht, die Elfen bein, Schildkrot, Malachit u. s. w. imitiren. Der Preis dieser Celluloid gehäuse ist derselbe wie derjenige von neusilbernen Schutzgehäusen, und dürfte sich dieser originelle Artikel deshalb bald gut einführen. Eine Blumenuhr war in den letzten Wochen in Paris, in einem am Quai de Billy, in der Nähe des Trocadero belegenen Garten ausgestellt. Auf einem Blumenbeet war nämlich in Mosaikgärtnerei ein 10 Meter im Durchmesser haltendes Zifferblatt angelegt, über welchem sich zwei ent sprechend grosse, ebenfalls aus lebenden Blumen bestehende Zeiger bewegten und die Tageszeit anzeigten, ohne dass man den die Zeiger bewegenden Mechanismus bemerkte. Derselbe bestand aus einem gewöhnlichen Zeiger werk, welches durch einen in eine Art kleiner Turbine sich ergiessenden Wasserstrahl in vollkommen regelmässige Umdrehung versetzt wurde. Die Idee zu dieser eigenartigen Uhr entstammt dem Pariser Blumenzüchter Debert; die Konstruktion des Mechanismus wurde von dem bekannten Ingenieur Casalonga, der sich besonders für Uhrmacherei interessirt, er dacht und von Mathieux ausgeführt. Wie die »revue chronometr.« be richtet, strömte »ganz Paris« nach dem Quai de Billy, um das originelle Kunstwerk zu bewundern. Zur Ausbildung von Monteuren der Elektrotechnik ist an der Berliner 1. Handwerkerschule neuerdings eine Tagesklasse eingerichtet worden, welche den Zweck hat, die theoretische Ausbildung der Elektro technikergehilfen soweit zu fördern, dass sie fähig werden, als Monteure, Werkmeister u. dergl. in grösseren mechanischen Fabriken und Betrieben mit Erfolg thätig zu sein. An dieser Tagesklasse kann jeder junge Mann Aufnahme finden, der eine dreijährige Lehrzeit in einem elektrotechnischen Geschäft oder bei einem Mechaniker durchgemacht, und mindestens ein Jahr in gleichen Geschäften als Gehilfe gearbeitet hat. Der Kursus ist halbjährlich und umfasst 48 Stunden wöchentlich, von denen allein 17 Stunden auf specielle Elektricitätslehre, 10 Stunden auf Zeichnen und 12 Stunden auf praktische Uebungen und Exkursionen entfallen. Das Schulgeld beträgt 100 Mark per Halbjahr. Nähere Bedingungen sind durch den Direktor der 1. Handwerkerschule, Herrn O. Jessen, zu erfahren. Für Uhrmachergehilfen, die zur Elektrotechnik übergehen wollen und die weiter oben mitgetheilten Vorbedingungen erfüllen können, bietet sich hier eine sehr günstige Gelegenheit zur Ausbildung. Vom Büchertisch. Handbuch für Landuhrmacher, deren Gehilfen und Lehrlinge. Von Jakob Auch. Mit 26 Abbildungen auf 3 Foliotafeln. Dritte Auflage, in vollständiger Neubearbeitung her ausgegeben von Jürgen Meyer, fürstl. Stolberg’scher Uhrmacher zu Wernigerode. Verlag von Bernh. Fr. Voigt in Weimar. Preis 2,25 Mark. — Vorliegendes Werkchen ist, wie der Herausgeber im Vorwort bemerkt, nicht für gelehrte und vollkommene Meister der Kunst geschrieben, sondern soll lediglich den jüngeren Fachgenossen und besonders Lehrlingen eine Hilfe und Stütze sein. Dass es diesem Zweck entsprochen hat, beweist der Umstand, dass jetzt zwei Auflagen vergriffen sind und eine dritte nöthig wurde. Dieselbe ist vom Heraus geber vollständig umgearbeitet worden, um dem jetzigen Stande der Uhrmacherkunst besser zu entsprechen. Das Büchlein enthält zwar wenig Neues, aber das bewährte Alte in so leicht verständlicher Form, dass es dem Anfänger in der Uhrmacherei empfohlen werden kann. Wirthschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der an grenzenden Landschaften. Von Eberhard Gothein, Professorder Nationalökonomie an der Universität Bonn. Verlag von Karl J. Trübner, Strassburg i. Eis. — Unter den zahlreichen litterarischen Erzeugnissen der Jetztzeit aus dem Gebiete der Nationalökonomie bildet das vorliegende umfangreiche Werk, wie aus dem bisher erschienenen ersten Bande bereits zu ersehen ist, eine hervorragende Erscheinung. Auf Anregung und im Aufträge der badischen historischen Kommission hat der geehrte Herr Verfasser auf Grund eingehender Studien der einschlägigen Litteratur und mit grossem Fleisse ein hochbedeutsames Werk geschaffen, dessen gebührende Würdigung als ein Ganzes wir berufeneren Federn über lassen wollen. Unser besonderes Interesse zieht das zehnte Kapitel auf sich, welches die Geschichte der Industrie im Sch warz walde behandelt und in welchem der Schwarzwälder Uhrenmacherei ein ihrer lokalen und allgemeinen Bedeutung entsprechender Raum eingeräumt ist. Wir freuen uns dieser auf historischen Thatsachen fussenden, formvollendeten
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