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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- ArtikelCentral-Verband 109
- ArtikelLehrlingsarbeiten-Ausstellung des Central-Verbandes 110
- ArtikelTagesfragen 110
- ArtikelEin Jahr auf der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte ... 111
- ArtikelBügelring für Taschenuhren mit Bügelaufzug (Remontoir) und dergl. 113
- ArtikelStromschließvorrichtung an elektrischen Pendeluhren mit einem ... 113
- ArtikelElektrisches Aufzugswerk für Uhren mit langer Gangzeit 113
- ArtikelUnsere Werkzeuge 114
- ArtikelSprechsaal 114
- ArtikelDer Himmelsglobus von der chinesischen Mauer in Sanssouci 115
- ArtikelVerband deutscher Uhrengrossisten 116
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 116
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 120
- Artikel3. Beilage zum "Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst" Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 10. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 119 Anträge sind mindestens bis zum 3. Juni dem Vorsitzenden, Koll. Hof uhrmacher Pommernelle, Stadtsulza, zu übermitteln. Das Programm für den S. Juni siehe unter Yereinsnachrieht Gotha. Mit kollegialisehem Gruss der Vorstand dos Thüringer Untervevbandes. I. A.: W. A Itlians, Schriftführer Verschiedenes. Das l hmivorsandhaus Chronos; Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbes. Ueber einen für weitere Kreise beachtenswerten Strafprozess, der sich vor kurzem in Basel abspielte, berichtet die „Breisg. Ztg.“ das folgende: Der Vertreter des Ührenversandhauses Chronos. das auch in Baden Zweig geschäfte hat, Kaufmann Leopold Veitli aus Wien, war wegen üebortretung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und betreffend den Schutz der Fabrik - und Handelsmarken angeklagt, in deutschen Blättern giebt das Ver sandhaus Chronos, das eineu Hauptsitz in Berlin und Wien hat, bekannt, dass es schöne goldene, mit vorzüglichem Präzisionswerk versehene Uhren, die auf der Pariser Weltausstellung mit der goldenen Medaille prämiiert wurden, zum Versand bringe. Dieses Inserat veranlassto Interessenten, bei der Lörracher Polizei Beschwerde zu erheben. Der schweizerische Uhrmache r- verband machte diese Klage zu der seinigen, und die Lörracher Uhrmacher schlossen sich der Klage ebenfalls an, so dass die Staatsanwaltschaft zu Basel genügend zur Erhebung der Anklage legitimiert war. Das ©ingeholte Gutachten über den \Ye t der Uhren spricht sehr negativ über denselben und stellt fest, dass das Werk kein Präzisionswerk, sondern ein sehr schlechtes Werk ist, dass die Uhren nicht prämiiert sind und nur einen Goldgehalt von 1/64000 Proz. aufweisen. Der Staatsanwalt hiolt den Nachweis für beide zur Last gelegten Delikte als vollständig geleistet; os müsse mit Rücksicht darauf, dass die Firma wegen eines ähnlichen Deliktes bereits mit 400 Frank vor bestraft und der Geschäftskredit der schweizerischen Industrie und der Baseler Geschäftswelt im Ausland gefährdet ist, eine Bestrafung eintreton. Wegen unlauteren Wettbewerbes wurde eine Geldbusse vou 500 Frank wegen Uebertretung des Gesetzes, betreffend den Schutz der Fabrik- und Handels marken, eine solche von H O Franken beantragt. Der Verteidiger Dr. Feigen- winter bestreitet die Zuständigkeit des Baseler Gerichts und beantragte Frei sprechung, bezw. eine kleinere Busse. Das Gericht schloss sich der Auffassnug des Staatsanwalts an, hielt aber eine höhere Strafe am Platze. Es wurde wegen dos ersten Delikts eine Geldbusse von 800 Franken, wogon des zweiten eine solche von U)0 Franken ausgesprochen, insgesamt 000 Frank oder 00 Tage Gefäuguis. Ferner eine Urteilsgebühr von 30 Frank. Gegen den Angeklagten wurde bis zur Bezahlung von Busse und Kosten die Präventiv haft verhängt. (lOschnftsübernaliine in Berlin. Unser geschätzter Mitarbeiter Herr Koll. Gustav Krüger, früher in Spandau, zuletzt in Schramberg thätig, hat das wohlreuommierte Geschäft des heimgegangenen Koll. Aug. Boehme in Berlin, 1 aubenstrasse 43. käuflich übernommen. Wir wünschen dem geschätzten \ erbandskollegen herzlich Glück in seinem neuen Wirkungskreise. Einbruehsdiebstahl in Stettin ist in der Nacht zum 29. April au dem Warenlager des Koll. Paul W T eise verübt worden. 13t goldene und silberne Herren- und Damenuhren, goldene Ketten und Ringe im Gesamt werte von llOOÖMk. fielen dem Diebe zur Beute. Aus Cottbus. Betrogen ist ein hiesiger Uhrmacher vou einem Schwindler um folgende Uhren: 1. eine goldene Glashütter Anker- Remontoiruhr, Savonnette, poliert, Fagon Louis XV., gestempeltes Gehäuse Nr. 3SltiS; 2. eine goldene Glashütter Anker-Remontoiruhr, Savonnette, poliert, Facon Lucio 0,585, gestempeltes Gehäuse Nr. 38277; 3. eine goldene Anker- Remontoiruhr. Glashütter System, Savonnette, Fa^on Lucie 0,585, gestempeltes Gehäuse Nr. 47213; 4. eine goldene Anker-Remontoiruhr, Glashütter System, Savonnette, poliert, mit geripptem Rand und Bügel, 0,586, gestempeltes Gehäuse Nr. 45o27. ad 5: auf dem inneren Deckel ist die Firma „C. Schmitz, Hotuhrmacher, Nachf. C. Gräte, Dessau“ eingraviert, ad 1 und 2: auf dem Zifferblatt steht: Deutsche Uhreufabrikation Glashütte (Sachsen), ad 3 und 4: über dem Werk befindet sich extra noch ein Glas. Falls die Uhren angeboten werden, wird um umgehende Nachricht nach Cottbus gebeten. Aus Hannover wird iolgende Gaunerei berichtet. Herr Kollege M. Steilmann ist um eine Auswahl von sechs goldenen Lehren und goldeueu Ketten betrogen worden. Anzeige ist erstattet worden. Vorsicht ist dringend nötig. Aus Gelsonkirchen, Am 24. März wurde ein Reisender Friedrich W. durch den Händler und Reisenden Adolf R. ans Hörde der Polizei übergeben, angeblich weil er sich Unterschlagungen in mehreren Fällen bei seinem „Prinzipal“ hat zu schulden kommen lassen. Bei der verantwortlichen Ver nehmung des angeblich Beschuldigten wurde dieser jedoch selbst Kläger gegen seinen „Prinzipal“ und förderte Schwindeleien, welche sein Prinzipal mit seinen 15 Reisenden tortgesetzt im hiesigen Industriegebiet verübt, und andere haarsträubende Sachen zu Tage. ^ U. a. werden „echte“ silberne Damenuhren mit „echter“ goldener Kette auf Abschlagszahlung zum Preise von 30 bis 35 Mk. verkauft, die zu leistende Anzahlung beträgt 10 Mk. Uhr und Kette haben jedoch, wie der vorgeführte Reisende selbst angiebt. höchstens einen Wert von 8 Mk. Regulateure werden zu 20 bis 40 Mk. verkauft, Anzahlung beträgt 10 Mk. — Die 10 Mk. behält der Herr Reisende als Provision. — Wert: höchstens 12 Mk. pro Regulateur. Broschen zu 11 Mk. und Ohrringe zu 11 Mk. pro Stück werden von den Herren auch in Mengen umgesetzt. Der reelle Wert der Broschen, sowie der Ohrriuge beträgt — sage und schreibe 75 Pf. — Wie sehr die hiesigen Geschäftsleute durch diese Galizier Händler i geschädigt werden, lässt sich nicht beschreiben, jedoch noch mehr als die Ge- , schäftsleute werden die Käufer selbst geschädigt und betrogen. Aus der Schweiz. Die grossen Anstreugungen, welche die schweizerischen Landwirte zu Gunsten ihrer Zollprogrammpunkte machen, ruft gegenwärtig die Verfechter der industriellen Imoressen auf den Plan, vor allem di<TVertreter der Uhrenindus_trie; sie behaupten, der Bauernbund sei Freihändler für den Export und bchutzzöllner für die Einfuhr. Die Statistik habe erwiesen, dass von der Gesamtproduktion der schweizerischen Uhreuindustrie nur 1 Proz. im Lande bleibe, dagegen 9.* von 1(0 Uhren ausser Landes verkauft würden. Das Zollprogramm der Landwirte bedrohe durch die Erhöhung der Metall zölle eine ganze Landesindustrie u. s. w. Die schweizerische Uhrenindustrie. Der Geueralbcricht des Initiativ komitees zur Hebung der Gehäusefabrikation ist erschienen. Dieser Bericht umfasst 77 Seiten und zerfällt in zweiTeilo: t. Mitteilungen über die Thütigkeit des Komitees seit seinem Entstehen im Juli 1899 bis Ende Januar 1902. 2. Beilagen. Dieselben bestehen aus Berichten und Analysen der an- gerulenen Fachexperten. Der erste Teil dioses Berichtes enthält eine Anzahl interessanter Mitteilungen und origineller Ideen. Zu diesen letzteren zählen wir den \orschlag, es möchten die Vergoldungsverfahren umgestaltot und auf eine wissenschaftliche Basis gestellt werden, weil der Erfolg der Uhr auf dem Markte viel vou deren äusserem Glanz abhäugt. In den Schlussfolgerungen werden eine Anzahl neuer Erfindungen und Verbesserungen angeführt, die in dor Industrie allgemeine Verwendung gefunden haben. Im zweiten Teil des Berichtes findet man die Anschauungen der Experten über Maschinen und Verfahren, die sie zu beurteilen berufen waren. Aus den vorliegenden Analysen der Kontrollbureaus Biel und Chaux-de-fonds geht hervor, dass sogen, amerikanische Elektrogohäuse weniger Gold enthalten, als die gewöhnlichen schweizerischen Vergoldungen, und dass die Amerikaner bei Plaquegehiiusen, welche 5 bis 25 Jahre garantiert sind, einen Reingewinn oinstreiehen, der 20 t ranken pro Stück betragen kann. Eine Beilage befasst sich mit den Fortschritten in der Dekoration und Prägung von Uhrgehäusen. Im all gemeinen beweist dieser Bericht, dass das Initiativkomitee eine grosse segens reiche Thätigkeit entfaltet hat. Es ist zu hoffen, dass die Behörden, Kontroll- ämter und Fabrikanten der Uhrmacherregion den gemachten Vorschlägen und vorgebrachten Ideen die verdiente Boachtung schenken. Stunden -D eltrekord! Der Dresdener Anzeiger vom 25. April 1902 giebt nach dem in Paris erscheinenden Auto-Velo folgende interessante Schilderung: Th. Robl, der bekanntlich „Corona-Rad“ fährt, hat auf der Pariser Prinzenparkbahn am verflossenen Sonutag den Stunden - Weltrekord geschlagen. Es war in einem Rennen über 80 km. Die besten Wettfahrer über die halblange Strecke traten in Konkurrenz. Robl siegte und schlug vou 20 km an alle Weltrekords. In der Stunde fuhr er 67 km 353 m, schlug also Banges Rekord um 3 km 3 m. Der Auto-Velo schreibt über das cyclistische Ereignis: Niemals hat ein Halbdauerfahrer ein schöneres Rennen gemacht als Robl. Michael zwang uns zu Ausrufen der Bewunderung durch die Leichtigkeit, mit der er seinen in Schnellzugstempo dahineilenden Tandems zu folgen vermochte, aber nichts au ihm deutete darauf hin, dass er die Absicht hatte, seine Gegner zu schlagen. Er fuhr wie eine Maschine. Robl hat eine weit grössere Schnelligkeit erreicht, als Michael jemals zu erzielen vermochte, aber er ist kein Automat, er ist ein Kämpfer. Er hatte sich mit einem Menschen zu messen, der sehr schnell ist: Dickentmanu. Bis zum 10. km war der Holländer au der Spitze. Da lieferte ihm Robl das erste Assaut. Es brachte diesen nicht in Front. Ein zweiter Versuch! Derselbe Erfolg nach einem Kampf „corps ä corps“. Jeder andere hätte jetzt gewartet, aber Robl ging sofort zum dritten Angriff über, und diesmal mit Erfolg. Als man Robl verständigte, dass die Rekords fielen, war sein Bestreben darauf gerichtet, den Stundenrekord zu gewinnen. Das Schauspiel wurde jetzt phantastisch. Ein Mensch hinter einer Lokomotive! Die Höllenmaschinen lösten einander ab, hinter ihnen aber verharrte unermüdlich dor Mensch, den sie schützen sollen, uud rief: „Schneller, schneller!“ Robls Stil im Verlaufe seiner unglaublichen Leistung grenzte aus Unwahrscheinliche. Kaum gebückt, schien der Deutsche, augespornt von dem rasenden Begehren, vou der leiden schaftlichen Sucht, immer schneller, immer noch schneller zu fahren, an getrieben, in die Pedale zu treten. So oft Robl an der Nummerntafel vorbei kam, erhob er den Kopf, um die zurüekgelegte Distauz zu sehen. Diese Bewegung brachte ihn jedesmal um 1 m von seiner Führuugsmasclune ab. Dauu fasste er mit einem Ruck die Lenkstange, schob sich in dem Sattel vor und fann wieder Anschluss au das Hinterrad des Tandems, das strecken weise mit einer Geschwindigkeit von 73 km dahinsauste. Je mehr er sich der 60. Runde näherte, um so mehr beschleunigte er das Tempo. Als der Pistolenschuss ertönte, hatte der Weltmeisterfahrer 67 km 353 m hinter sich gebracht! Der Rekord war nicht geschlagen, nein, er war zertreten, zerstampft, vernichtet worden. Zur Verwertung von Erfindungen. Wenn mau etwas kaufen will, so ist in den meisten Fällen der erste Schritt, sieh über den Gegenstand des Ankaufes genaue Kenntnis und klares Urteil über seine Nützlichkeit und Brauchbarkeit zu verschaffen. Dieser im gewöhnlichen Leben allgemein übliche Grundsatz gilt aber in ganz besonderem Masse bei dem Ankauf von Erfindungen bezüglich Schutzrechten auf solche. Leider wird aber gerade von den Erfindern denjenigen gegenüber, die den erlangten Schutz kaufen sollen, dieser Grundsatz viel zu wenig beachtet. Viele Erfinder meinen, es genüge schon die einfache Thatsache, dass sie überhaupt eine Neuerung geschaffen und unter Schutz gestellt haben. Sie geben sich wenig Mühe, die Erfindung praktisch auszuführen und eingehend auf nützliche Brauchbarkeit zu probieren; so kommt es leicht vor, dass sie Käufern, die sich für ihre Erfindung interessieren, den Beweis der praktischen Brauchbarkeit des neu Geschaffenen schuldig bleiben und infolge dessen die Verwertuugsverhandlungen meist ergebnislos verlaufen. Es wird oft geglaubt, es müsse die Vorlegung einer Beschreibung und Zeichnung oder auch der Patenturkuude genügen, um
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