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Mitth eilung en üb e r die V erhand l ung en des Landtags I. Kammer. 1843 81. Dresden, den 29. August Achtzigste öffentliche Sitzung am 11. August 1843. I nhalt: Vortrag aus der Registrande. Anzeige von dem Ab laufe der AüSiegungsfcist einer Petition. — Mündlicher Vortrag, das.Strafproceßverfahren bett.— Münd licher Vortrag, das,Gesetz über das Eigenthum an Er zeugnissen der Literatur und Kunst bett. — Die Sitzung beginnt um H10 Uhr in Anwesenheit des Herrn Staatsministers v. Könneritz und von 37 Kammer mitgliedern. Präsident v.G ersdorf: Meine Herren! die Deputation, welche jetzt einem Vereinigungsgeschäft obliegt, wird dasselbe bald vollendet haben, und wir können unterdeß zum Vor trag aus der Registrande übergehen. Es wird den Anfang machen 1. (Nr. 524.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 8. August über die Differenzpunkte bezüglich des Gesetzentwurfs, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend. Präsident^ Gersdors: Ist sofort andie ersteDeputation abgegeben worden. ' 2. (Nr. 525.) Bericht der dritten Deputation über die Pe tition des Besitzers der Rittergüter Mittel - und Niederweigsdörf und deren Gemeindevorstände, die österreichischen Grenzregiömaß- regeln hinsichtlich sächsischer Enclaven betreffend. > Präsident v. G ersdorf: Der Gegenstand ist schon dem Druck übergeben , und wird , sobald die übrigen schon vorliegen den Gegenstände berathen sind, sofort auf die Tagesordnung ge bracht werden. 3. (Nr. 526.) Dergleichen über die Petition o) die zu ver bessernde Stellung des Advocatenstandes, und b) die baldige Zu- lassung der Rechtscandidatcn betreffend. Präsident v-, Gersdorf: Ist auch schon in die Drucherei gegeben und wich so behandelt werden, wie der vorige Ge genstand. . , Secretair v. Biedermann: Anzuzeigen habe ich, daß die Petition des Pastor Gsltsch zu Blockwitz um Verwendung, daß ihm sein wegen Streitigkeit mit der Gemeinde vorenthaltener Gehalt aus der Staatskasse gewährt werden möge, während der vorschriftsmäßigen Zeit ausgelegen hat und daher diesseits bei- 1. 81. zulegen, aber noch an die zweite Kammer abzugeben sein wird, weil die Ueberschrist zugleich mit an diese gerichtet ist. ' Präsident v. Gersdorf; Wenn es Ihnen gefällig ist, so würde dieses erfolgem — Ich glaube, Jhro König!. Hoheit wer den der Kammer Etwas zu eröffnen haben inBezug auf die eben abgehaltene Vereinigungsdeputation. . Prinz Iohann: Es hat eine Vereinigung über den Ge genstand, die Sicherung des literarischen Eigenthums betreffend, mit der Deputation der jenseitigen Kammer stattgefunden, und in Folge dessen wird sich die erste Deputation erlauben, der ge ehrten Kammer über die Differenzpunkte mündlich Vortrag zu erstatten, und ich habe an den Herrn Präsidenten die Anfrage mir zu erlauben, ob vielleicht der keineswegs umfängliche Gegenstand in der heutigen Sitzung erledigt werden könnte. Präsident v. Gersdor f: Es würde gewiß wünschenswerth 'sein, wenn die geehrte Kammer diesen Gegenstand, der einer Vorberathung durchaus nicht bedarf, jetzt gleich sich vortragen ließe, um alle Gegenstände zu dem Schluß des Landtags, soviel als immer thunlich, abzumachen. Es würde dieses nach dem Vortrag des Herrn Bürgermeister Ritterstadt erfolgen können, welcher uns seinen Vortrag, die Strafproceßordnung betreffend, zuvörderst geben svird. ? Referent Bürgermeister Ritterstädt: Im Betreff der Criminalproceßordnung war der zeitherige Stand der Sache die ser, daß, nachdem der frühere Gesetzentwurf durch ein allerhöch stes Decret vom 25. Januar dieses Jahres zurückgenommenwor den war, die zweite Kammer die Sache nochmals an ihre erste Deputation verwies, diese Deputation verschiedene Anträge ihrer Kammer vörschlug, welche denn auch von der letzteren genehmigt wurde. , Weil nun auf diese Weise ein ständischer Antrag von der zweiten Kammer beschlossen worden war, mußte die Sache auch wieder an die erste Kammer kommen, welche den Gegenstand ihrer dritten Deputation zuwies: Diese erstattete unter dem 5- Mai d. I. Besicht (vgl. No. 51 der Mutheilungen) in dieser Sache und es sprach sich in diesem Bericht,dre Mehrheit der dies seitigen Deputation dahin aus, daß man den Anträgen der zwei ten Kammer nicht Leitreten möge, während ich selbst als Mit glied der Deputation diesem Bericht ein Separatvotum beigefügt, hatte, worin ich der Kammer den iVorschlag Lhat, inBezug auf die Hauptsache selbst den vermittelnden Vorschlag anzunehmen) wie ich mir damals ihn zu fassen erlaubt hatte, und in Bezug auf die Zurücknahme der Criminälgerichtsbarkeit der zweiten Kammer unbedingt beizutreten. - Von der Kammer wurde bei 1