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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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sungsurkunde nicht anvertraut werden darf. Ich darf mich also wohl für überzeugt halten, der Herr Dberhofprediger werde ebenfalls darauf antragen müssen, die Staatsregierung müsse' einen Gesetzesvorschlag an die Kammern bringen. Nur das Auffuchett der Mittel und Wege darf ihr überlassen blei ben, die Ausführung der Sache ohne Gehör der Stande aber keineswegs. Jetzt bleiben mir nur noch zur Rechtfertigung der Deputation einige wenige Erläuterungen übrig. Zuvör derst hat man dem Vorschläge der Deputation, daß 8 Gr. pro Kopf einmal für allemal als Entschädigung zu gewähren, ent gegen gehalten, diescrLSorschlag scheine sehrwillkührlich zu sein, obschon die Deputation ihn von dieser Seite in Schutz zu neh men bemüht gewesen, sei. Nun hier läßt sich kaum etwas Wei teres sagen , als daß die Deputation bei Auffindung eines Ent- schädigungsmaßstäbes, entblößt von allen Hülfsmitteln und ohne alle Unterlagen, nur auf einen einzigen Nothhafen hinzu steuern hatte. Sie suchte auszumitteln, wie groß wohl die Zahl der Pflichtigen, wie hoch daher die Summe sein dürfe, die die Staatskasse zu übernehmen haben möchte. Nur in die ser Hinsicht hat der Vorschlag der Deputation eine Basis; in jeder anderen Beziehung muß ich ihn Preis geben; aber freilich habe ich zu wiederholen, daß, wer diesen Satz auf 12 Gr. er höhen, oder wer ihn auf 4 Gr. herabsetzen wollte, ganz den selben Einwand zu erwarten haben würde, her jetzt dem Depu tationsbericht gemacht wird. Von Polenz bat sich noch, wenn ich nicht irre, eine- Erläuterung von der Deputation über die Fassung der ersten von ihr aufgeworfenen Frage aus. Die erste Frage ist die : soll der Bierzwang aufgehoben werden, und zwar mit Ausnahme des auf einzelne Schankstätten be schränkten Bierverlagsrechts, ohne daß es der Provokation deS einen oder des andern Theils bedarf? Es ist, meine Her ten, diese Fassung mit Absicht gewählt. Was zunächst die Worte anlangt: „mit Ausnahme des auf einzelne Schank- statten beschränkten Bierverlagsrechts," so mußten sie hier Platz finden, weil über dieses Bieryerlagsrecht eine eigne Pa- ragraphe des Gesetzes vyrliegt, mit welcher die Deputation und anscheinend auch die Kammer in der Hauptsache einver standen ist. Hier also konnte es sich nur von dem allgemei- N en Bierverlagsrecht des platterchandes und vpndem städtischen Bierzwangsrechte-handeln. Die Worte aber: „ohne daß es der Provokation des einen oder des andern Shells bedarf," Müßten hier gewählt werden, weil die Deputation mit diesem Satz eine doppelte Frage beantwortet zu sehen wünscht, ein mal die Frage, ob überhaupt der Bierzwang aufgehoben wer den soll, und das ist die Frage, welche allein v, Polenz im Sinne zü haben scheint, und dann nebenher die fast gleich wichtige Frage, yb es einer Provokation des einen oder an- dem Theils zur AMebung bedürfen solle? Es war um so n oth- wendiger, diese Frage hier nicht zu übergehen, als bei dem auf einzelne Schankstätten beschränkten Bierverlagstechte die Provokation des pflichtigen Lheikß allerdings erfordert werden soll. Mchder Absicht derDeputation wird aber der städtischeBier- zwang und Vas allgemeine Bierverlagsrecht derLandbrauerelen keiner solchen Provokation bedürfen, es wird vielmehr die so fortige Aufhebung ausgesprochen werden können, weil die Entschädigung auf Staatsmittel übernommen werden soll. Am Schlüsse meiner Bemerkungen erinnre ich endlich, daß, wenn v. Großmann daraufangetragen hat, die Entschädigung möge indem zwqnzigfachenBetrage des Werthes bestehen, man zu vor auf den Vorschlag der Deputation einzugehen habe, wie überhaupt der Werth jener Rechte zu ermitteln sei; denn über die Frage, wie der Werth des Bierzwangs selbst ausfindig zu machen sei, Hinwegzukommen, das eben istdie größte Schwie rigkeit. Nur die Ermittelung, welche die Deput. subsidiarisch vorschlägt, wird aber erkennen lassen, welches dieser Werth sei. Ich muß daher darauf aufmerksam machen, daß der Großmannsche Antrag, wenn er anders als Antrag anzusehen ist, die Voraussetzung enthält., die Kammer habe sich zu vörderst über die von derDeputation beantragte, oder eine an dere Werthermittlung auszusprechen und zu fassen. Vieepräsident 0. Deutrich: Ich muß noch um das Wort bitten, um mein Amendement zu vertheidigen. Mein Amen dement ist aus derUeberzeugung hervorgegangen, daß man die Verhältnisse erst kennen müsse, ehe man eingreife. Es ist sehr richtig bemerkt wdrden, daß außerdem wohl der Fall sein könnte, daß eine Entschädigung in einem solchen Fall« gegeben würde, wo es gerade nicht nöthiz wäre, eine solche Entschädigung zu gewähren oder wenigstens nicht in der vorgcschlagenen Maße. Um das also zu prüfen und daraus die Kenntniß zu bekommen, ob eine Entschädigung zu geben, und wie sie zu bemessen sei, scheint es nöthig, daß in jedem solchen Falle, wo Etwas ge währt werden soll, man darauf sehe, ob es zu gewähren sei und wie. Es ist selbst von der Staatsregierung in der 5.tz. ein Entschädigungsmodus aufgestellt worden, und man ist auch früher einmal auf die Frage eingcgangen, ob es nicht möglich wäre, auf die nämliche Weise die in Frage stehenden Berechti gungen abzulösen, und es wird darauf ankommen, wie ein solcher Entschädkgungsmodus sich gestaltet. Aber auch über diese Modalität läßt sich' nicht urtheilen ohne hinlängliche Kenntniß der Verhältnisse. Denn es ist doch gewiß einebedeu- tende Summe für die Staatskasse, die hier kn Anspruch genom men wird, und es ist doch der Rede werth, zu erörtern, -ob nicht auf anderen Wegen diese Entschädigungssumme entbehrt oder doch bedeutend gemindert werden könne; und darauf ist eben auch mein Antrag mit gerichtet, zu ermitteln, ob nicht auch auf anderen Wegen der Zweck zu erreichen sein dürfte. Mein Antrag schließt nicht aus, daß der Vorschlag derDeputation hier zur Diskussion komme und auch eventuell als Vorschlag an die Staatsregierufig gebracht werde. Nur würde ich dagegen sein, ihn als Basis, eines künftigen Gesetzes zu bezeichnen, da noch ganz andere Grundlagen aufgefunden werden können. v. Polenz: Ich wollte nur einen Arrthum berichtigen, in welchem der geehrte Referent in Hinsicht auf mein Bedenke» steht. ES ging nicht dahin, daß ohne weiterePryvokation der Bierzwang aufgehoben werden soll, sondern ich hielt dafür, die erste Frage sei zu kategorisch gestellt, indem wir nur bedingungs-
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