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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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die ungeheure Masse des Materiales hin, die diesem Landtage und namentlich den ersten Deputationen Leider Kammern überwiesen ist, so muß ich mich von vornherein gegen die Vermehrung - dieses Materiales aussprechen. Insofern also bei diesem Landtage von Er wartung eines Straßenbaugesetzes abgesehen werden soll, kann ich mit dem Anträge nur einverstanden sein ; ich muß aber auch noch weiter gehen und wenigstens den Herrn Bürgermeister Hennig insofern in seiner Ansicht unterstützen, daß ich überhaupt mich aussprechen muß, daß ich mir von der principiellen Aenderung unserer jetzigen Straßenbaubestimmungen keine große Verbesserung des Straßenbanwesens verspreche. Ich muß mich auch dahin aussprechen, daß im Ganzen und Allgemeinen das Stra- Henbaumandat zweckmäßig ist und daß ich es in seinen Grundzügen für richtig ansehe. Das Mandat hat überall ausgereicht, wo tüchtige Amtshauptleute waren und dort ist auch das CommunicationswcgeLauwesen in einem Zu stande, wie in wenig anderen Ländern. Man sieht also, es geht. Es ist das überhaupt ein Gegenstand, der mehr der Verwaltungsthätigkeit überlassen bleiben muß in Be ziehung auf seine Ausführung und überhaupt wird bei der Auslegung des Gesetzes in dieser Branche stets viel von der Ansicht der Verwaltungsorgane abhängen. Uebri- gcns muß ich bemerken, daß eineKostenersparniß bei einer Aenderung des Gesetzes kaum zu erwarten ist, obwohl sich Viele damit schmeicheln, daß ihnen dieKosten abgenommen und in irgend welche große Kasse geworfen werden wür den. Ob dadurch wirklich eine billigere Unterhaltung der Communicationswege und eine größere Entlastung des Landes im Allgemeinen entstehen werde, will ich dahin gestellt sein lassen. Zu leugnen ist übrigens nicht, daß einzelne Härten jedenfalls bisher nicht zu vermeiden waren bei der Ausführung des Gesetzes, daß einzelne Privaten und Communen härter betroffen wurden, als der Billigkeit entspricht; aber Position 85b giebt eben der Regierung die Mittel in die Hand, einzelne Härten aus zugleichen, und ich halte dies für den richtigen Weg und kann nur billigen, daß bei Pos. 85b diese Fonds vermehrt worden sind. Da dies meine Ansicht ist, fühle ich mich verpflichtet, dies auszusprechen, da ich meine Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Anträge der Zweiten Kammer nicht in der Weise geben werde, welche von der Zweiten Kammer und der Deputation gemeint zu sein scheint. Bürgermeister Hennig: Daß die Vorlegung eines Straßenbaugesetzes auf ständischen Anträgen beruht, ist mir wohl bekannt; aber das hindert doch nicht, daß man anderer Meinung geworden sein kann. Ich gebe zu, daß Manches in diesem Mandate besser sein konnte; aber ans der andern Seite steht auch fest, daß es sehr fraglich ist, ob ein neues Gesetz nicht vielleicht wieder andere und größere Mängel haben wird, wenigstens haben wir dann 1. K. (2. Abonnement.) und wann schon die Erfahrung gemacht, daß die berathenen neuen Gesetze die gehegten Erwartungen nicht erfüllten und daß mitunter das alte Gesetz, was wir abschafften, mehr den Bedürfnissen entsprach, als das neue. Ich bin der Ansicht, daß gerade das Straßenbaumandat noch recht gut fortbestehen kann. Wir müssen doch zugeben, daß bei diesem Gesetze im Allgemeinen unser Straßenbau wesen viel gewonnen hat und daß unsre Communications wege den Verkehrsbedürfnissen mehr entsprechen, als dies in andern Ländern der Fall ist. Ich werde daher, trotz dem daß der Antrag auf früheren ständischen Anträgen beruht, gegen denselben stimmen. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand noch zu sprechen? — Meinerseits erkläre ich, daß ich mich derAb- stimmung des Herrn Bürgermeisters Hennig anschließe und daß ich die Gründe, die Herr von Zehmen angeführt hat, vollkommen richtig und ausreichend finde, sowie auch die des Herrn Bürgermeisters Hennig. Das Straßen baumandat habe ich aus eigener Anwendung sehr genau kennen gelernt und wer es in Ausführung gebracht hat, der wird zugeben, daß das Straßenbaumandat von 1781 eines unsrer besten Gesetze ist, dessen einzelne Mängel bei einer vernünftigen und richtigen Anwendung sehr leicht zu umgehen find. Wenigstens erlaube ich mir die Le- bestimmte Ueberzeugung auszusprechen, daß, wenn bei diesem oder einem anderen Landtage ein neues Straßen baugesetz berathen und zu Stande gebracht wird, dasselbe nicht besser werden wird, als es das bisherige war. Am allerwenigsten will'es mir einlenchten, wie in ein neues Gesetz eine Bestimmung hinein kommen, soll über die Ab- werfung mehrerer infolge von Eisenbahnen und sonst we niger benutzten Chausseen; ich begreife nicht, wie man sich ein Gesetz vorstellt, wo eine solche Einziehung und Ab- werfung von jetzt bestehenden Chausseen Platz finden soll. Wenn die Staatsregierung wegen eintretender Gründe eine bestehende u'nd von ihr bisher unterhaltene Chaussee eingehen lassen will, nun so ist zunächst die Frage zu be antworten, ob sie das auch darf und ob die anliegenden Communen nicht einen Anspruch auf Erhaltung der Chaussee haben; dies ist aber eine rein locale und recht liche Frage. Ebenso ist es, wenn die Staatsregierung eine nicht mehr gebrauchte Chaussee an Communen oder Privaten übergeben will. Dann fragt es sich, ob diese sie auch übernehmen wollen und es wird auch hier wieder erst eine Verhandlung eintreten müssen. ' Ueberhaupt handelt es sich hier um bestehende Rechte und neue Lei stungen, die meines Erachtens nur auf dem Vertragswege regulirt werden können. Wie aber gesetzliche Bestim mungen über Aufbürdung neuer, bisher dem Staatsfiscus obgelegenen Verpflichtungen getroffen werden sollen, .welche bisher noch nicht bestanden haben, das begreife ich nicht; es müssen hier, wie mir scheint, unklare Voraussetzungen 47
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