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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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macht haben. Ich glaube daher, daß es im Wunsche der Kammer liegt, von der wörtlichen Vorlesung dieser Schrif ten abzusehen. Ich gebe dem Herrn Präsidenten anheim, die Genehmigung der hohen Staatsregierung und der Kam mer dazu einzuholen, daß vom Vorlesen der allgemeinen Motiven abgesehen werde. /: Präsident von Friesen: Ich frage daher die Kam mer, ob sie mit Genehmigung der Staatsregierung ge statten will, daß vom Vorleser: der allgemeinenMvtiven abgesehen werdet (Die Kammer, sowie die Staatsregierung erklären . . sich hiermit einverstanden.) ,. Referent BÜtgermeistÄ'Müll et: Ich 'kann daher zur Vorlesung des Berichts 'verschreiien. Ddr erste Bericht der ersten Deputation über das allerhöchste Decret vom 22.-JanüäülLM, die'Etttwürfe einer-bürgerlichen Prüceß- vrdnung, einer CondursorbnuNg und einer Gerichtsord- nUng -betreffcÜd, läuM: Der Wünsch, eine neue) den ordentlichen und surü- Märischen Civilprvceß umfassende Proeeßordnung Unter Derogirung aller sächsischer Praceßgesetze zu Stande zü bringen, Um auf. diesem^Wege die eingedrungenen Uebel- ftände zn erledigen, ist nicht neu. - Infolge einer großen Menge vereinzelt dästehender, rnehrerenJahrhunderten an gehöriger,' neben einander geltender Proceßgesetze ent standen, hat sich derselbe schott seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts immer'schärfer - geltend gemacht und in der Darlegung der Widersprüche, in welchen die kurhessischen Proceßordnungen von 1622 und 1724 mit ihrem Grund- principe der VerhaudlungsmaKme stehen, besondere Nahrung gefunden. - . (Dergl. „Gebrechen der vaterländischen Rechts pflege und Ideen, ihnen abzuhelfen" von einem sächsischen Staatsdiener, Dresden 1826) ' 'Deshalb wär atich 'schon aüf Anordttustg Friedrich August III. der EritwUrf 'zu eister ÜeüÄchGerichtsord nung ausgearbeitet worden. Er erschien 1803, wurde aber als minder geeignet bet 'Seite gelegt. Im Jahre 1817 drangen die Stände von Neuem auf' Erledigungallein es'stnrde chrst für'Jahre'1830 ein neuer Entwurf vor gelegt,, derüh^r 'ebMochinig zur'VvNendung gelangt ist, W.O.U'Ar Jähste' Wß.' auf AUordnung des Jüstiz'inrni- WiüsD chearbMÄe,' äuf die' Grundsätze der Mündlich- keir Wd ^BeffeUtMikelt bafirte Entwurf.'- 'das Wirk' gegangen Werde, 'erscheint näh et-'al^ eist sich selbst rechtfertigendes Gebot. / - Mit Rücksicht-hierauf ist--auch, NM den am-meisten fühlbar gewordenen Uebelständen im Proceßverfahren a.bzuheMn, M!Jähre.°i8ßz eist-provisorisches Gesetz er lassen worden, welches aber selbstverständlich ein Äb- gehen von-fd,en;OrMdpriuoiPien, des.sMerigen Proeeß- verfährensi nicht, zuließ. Bei der Genehmigung dieses Gesetzes Laben'auch die Stände' in der ständischen Schrift Pom 3. AüMt'1'861 die''Erklätnng der königl. Regie- rungscommissate, daß 'die -bereits 'eingeleiteten Borar- - ------st- -- --- . kZ - s.-am BchW dllsir Wmmep, beiten zu. einer neuen Eivilproceßordnung auch nach er folgter Publication des erwähnten Provisorischen Gesetzes ihren ungestörten Fortgang nehmen sollen, bestens aceeptirt und ohne jedoch eine Aussetzung der gedachten Arbeiten zu wünschen, beantragt: die hohe Staatsregierung wolle bei und mit den übrigen .. deutschen Bundesregierungen auf Herbeiführung einer " gemeinsamen bürgerlichen Proceßgesetzgebung hinwir ken, beziehentlich ihre diesfallsigen Bemühungen kräf tig fvrtsetzen, für den Fall aber der Erfolglosigkeit' ... dipser Schritte den Entwurf einer neuen bürgerlichen 'Proceßordnung für Sachsen soweit vorbereiten, daß solcher der nächsten Ständeversammlung vörgelegt wer den kann. . (Landt.-Acten l. Abth. 4. Bd. S- 3.94,) In der den Landtagsabschied ergänzenden Bekannt machung vom 4. December 1861 erfolgte-'die-allerhöchste Entschließung auf diesen Antrag dahin, daß demselben thunlichst entsprochen und 'demgemäß der nächsten Stände versammlung, der Entwurf einer bürgerlichen,Proceßord- nnng vorgelegt werden solle. Diese Zusage hat die Regierung gegenwärtig erfüllt. Sie hat die Entwürfe einer bürgerlichen Proceßordnung, - einer Coneursordnung und einer Gerichtsordnung über Has Verfahren in nicht streitigen Rechtssachen mit dem Bemerken an die Stände gelangen lassen, daß diese Entwürfe im Einverständnisse mit den Regie rungen zu Weimar, Gotha., Altenburg, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen und Gera bearbeitet worden seien und daß die Entwürfe zu einem Publicationsgesetze Und zu neuen Taxordnungen für die Gerichte und Sach walter Nachfolgen-sollen. . - Die unterzeichnete Deputation, mit Begutachtung dieser Entwürfe--beauftragt, wendet sich zunächst zu dem Entwürfe einer, bürgerlichen Proeeßordnung, bezüglich dessen sie im Allgemeinen mit Befriedigung erklärt, daß sie die demselben zum Grunde gelegten Principien billigt, daß - ihr die Form und die Fassungen des Entwurfes zweckmäßig-erscheinen und daß die ganze Arbeit nach , Stoff-,-Behandlung-und Anordnung den Eindruck eines gediegenen Werkes auf sie gemacht-hat. . - . Bevor. jedoch die Deputation zu Darlegung der ) Grundprincipien des Entwurfes und zu'Näherer Begrün dung des vorstehenden Urtheils übergeht/,hat sie einige i Vorfragen- in den cKrers ihrex.Berathustgen zu..Ziehen gchM> worüber-Folgendes zu-bemerken-ist: .' ... ----- - - - -- - I.' .-n - V- - - - -V, Insofern in der alleajrten.-ständischen Schrift nur „für den Fall der Erfolglosigkeit der bezeichneten ge meinsamen Schritte" Lei der Regierung 'die Vorlegung eines Entwurfes einer neuen bürgerlichen Proeeßordnung speeiell fürnSachsen an- die nächste Ständevcr.sammlung erbeten worden ist, hat dre-Deputatton-zu -gedenken, daß im -Jahre -1861 noch 'nicht von der erst später in HäNNtzper -zusgmmenh'etretenesi tzoytmisstpu -^e M, konnte,/. sondern.unchittMär nur . von derjenigen Com mission Mchezchepests..damals ist.Dheshen versammelt war und welche den jetzt vorliegenden Entwurf gemein sam - zu Stände gebracht hat. - - - Die Arboiten-dieser Kommission haben also zu .dem -gewünschten. Resultate geführt und, hie Negierustg ist
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