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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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trag nicht «Mgehtzn. Ich will Mn,-mit einigen Bemer kungen die Angriffe, tzie das Gesetz PW seinen principicllen Gegnern erfahren hat, beleuchten. Gestattest. Sie, ^st ich bei dem letzteren dieser pristckpiellen Gegner, anfange' und zwar bei d.er Behauptung des Abg. Meinhold.: Die selbe ist zum. Theil schon Pom Abg. v. König beleuchtet, worden, indeß habe, ich noch Etwas hinzuzufügen, mich über den Eindruck,, Heu sie auf mich gemacht hat, auszu-> sprechen. Er begeisterte sich in der Idee, daß er sich für Zwang nicht begeistern könne.. Im Geiste bot ich ihm die Hand für diese Ansicht; auch ich Haffe allem Zwang, ich hasse afle Tyrannei und ich wollte mich schon ihm für künftig als Bundesgenossen anbieten; aber bei der Fort setzung feiner Rede schien mir diese Bundesgenossenschaft doch etwas bedenklich. Es ging daraus hervor, daß er blos den Tyrannen wechseln wolle. Er wollte nicht dem Staate, sondern dessen Vasallen, den Privatgesellschaften, hörig sein; für diese, Bundesgenossenschaft! habe ich aller dings keine Sympathie. Ein weiterer principieller Gegner des Gesetzes war Abg. v. Nofliz-Paulsdorf. Es konnte mich das nicht Wunder nehmen, wtil er sich am letzten Land tage schon am entschiedensten gegen die Landcsanstalt aus sprach. Er warf dem Gesetze den Grundsatz des Communis- mus vor, er wollte den Communismus? aus dem Staats leben verbannt haben- Ich mache darauf aufmerksam, daß wir den Communismus mannigfach in unserM Staatsleben haben und wohl kaum entbehren können, z. B. in unserem Armenuntersthtzungswefen; will er' diesen Communismus nicht, nunsso, möge ersich.riu gläüzendeUBeispieüln ttrstStae» ten nehme«, die im klebrigen nicht nach feinem Geschmacke regiert werden, an dm Republiken; da ist Haß. gegen solche Art von Communismus und das dem Communismus direct Entgegengesetzte vollauf- zu haben. Er.möge die Spalten einer New-Uorker Zeitung durchgehen und er kann jeden Tag lesen, wie Viele die Nacht vorher am Hunger tods umgekommW auf den Straßen .gefunden worden sind; ich weiß nicht, ob das Dasjenige ist, avas der Abg. v. Nostiz. Paulsdorf auch bei uns erzielt wünscht. Abg. vr. Heyner sagte, man wolle mit der jetzigen Classification dem schon todten, nicht mehr lebensfähigen Institute neuen Odem ein hauchen, oder doch etwas dem Aehnliches. Wir haben noch nicht gefunden, meme-Herren, daß das Institut der Brandversicherungsanstslt! tobt, nicht mehr lebensfähig ge wesen wäre; es hat vielmehr, bisher vollständig - allen An sprüchen genügt, die an dasselbe gemacht worden sind, es hat ihnen, genügt, freilich .mit Opfern einzelner Elasten-der Staatsangehörigen. Der Zweck der Vorlage iss aber der, die Landesanstalt von .dem sie bisher nicht ganz mit Unrecht treffen den Vorwurf der Ungerechtigkeit zu entkleiden, auf den sich die meisten gegen die Anstalt,vorgebrachten Gründe zurückführen lassen. Der Grundsatz der Gerechtigkeit, war bisher bei unserer Anstalt wenigstens theilweise zu vermissen und dies ist der Grund, warum man eine Umänderung der Anstalt begehrt; es muß ihr das Attribut der Gerechtigkeit, ohne welches kein menschliches Werk auf di». Dauer Bestand hat, verliehen werderu Ein. weiterer principiellsr Gegner warAbg. :v.Schönberg.; er sprach sich aus-speciellerr Grün den gegen die Vorlage aus; unter Anderm Meinte er, .es werde wohl eine Illusion fein, daß nach dm im Gesetze aufgestellten Berechnungen mit den künftigen Beiträgen auszukommen sei.. Er meinte, daß mit 3 Pfennigen pro Einheit nicht allen Ansprüchen genügt- werden könnte. Ich mag- das nicht- behaupten und wer könnte das untdr uns, daß diese Ziffer unsere Lan-desanstalt in den Stand setze, allen Ansprüchen, besonders irr großen Calamitäte« zu genügen. Allein ich. muß -darauf aufmerksam Machen,' daß, wenn dieser Satz erhöht.Wird, -so wird er hinsichtlich aller Beitragspflichtigen erhöhst^ Ist also überhaupt der Ansätz richtig, auf welchen die CKsHsication gegründet ist, so kann die Nichtigkeit nicht davon abhängen, ob 3, 4 oder SPfeM nige gegeben werden, die Verhaltnißmäßigkeit bleibt stets. Werm er ferner behauptet, es' wäre einMattgöl des Ge setzes, daß die Bestimmung über Maschinenversicherung hereingebracht wäre, es wäre das etwas Neues/ so müß ich dieser Meinung widersprechen. §. 7 des alten Gesetzes hat' schon die Maschincnversicherung bei der Landest!ustalt gewährleistet. Wenn- er ferner sagte, daß das Unterstützungsptinc-ip durch das Gesetz- auch auf Maschinenbesitzer ausgedehnt sei, so muß ich das als irrig bezeichnen. Die Beispiele', die iM Berichte berechnet sind, zeigen gar wohl, daß wir für die nächsten Jahve bei An nahme'des Gesetzes von -den MvschinestvbrsicherUttgest ganz gewiß eine-beträchtlich« Reserve für künftige- Ca-lamrtätß- fälle zu erwarten haben. Es ist eine solche aber-auch noth- wendig, weil'Brandschäden bei Mstschinenanlagen mit sol chen Summen auftreten, daß sss'in der Regel wenigstens die Beiträge, welche die Maschinenbesitzer in mehreren Jah ren bezahlt, haben, absorbiren. Darin liegt aber auch der Grund, daß sich' die'Fabrikänten über zu hohe Herbeiziehung nicht beklagen können; weil, wenn sw zwei bis fünf Jahve zuviel gegeben- haben, die nächsten Jahre-die Überschüsse der vergangenen! auf einmal wieder aufzehftn können. Der Abg. Günther/zwar kein principieller Gegner des Gesetzes, wollte aber doch darin dem Unterflützungsprincipe eine zu weite Rechnung'- getragen - sehen, daß Oeconomiegebäude unter weicher Bedachung zst geringe Beiträge zahlen im Verhältniß-zu massiven Gebäuden. Ich erlaube mir da gegen ein Beispiel anzuführen. Ein Oeconomiegebäude Mit eingebauter Scheune,- weicher Dachung und nicht vorschrifts mäßiger Feuerungsanlage zahlt bei über sieben Zehntel Ver-- brennbarem im dritter Binutzungsabtheilung 41. Clässe-aüf 42 Einheiten bei-3 Pfennigen prd Einheit 12 Neugroschen 6 Pfenniges also ungefähr 1 Neugroschen mehr; als bis jetzt. Ein massives Wohnhaus dagegen mit über sechs Zehntel Verbrennbarem, und das werden chie' meisten Wohnhäuser mit massiver Umfassung/ steinernen Trtppen und harter Be-
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