Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Beachtung empfohlen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- ArtikelCentral-Verband 65
- ArtikelGedenkfeier zu Ehren von Ferdinand Adolf Lange 66
- ArtikelVerhältnisse in der Schwarzwälder Uhrenindustrie 66
- ArtikelDie gesetzlichen Bestimmungen über die Selbstversicherung 67
- ArtikelDie Ausdehnung der Bezirke bei den freien Innungen 69
- ArtikelMängel des inneren Geschäftsverkehrs bei ... 69
- ArtikelAus dem Uhrenschatz des germanischen Museums VIII (Schluß) 70
- ArtikelAusgewählte Kapitel über Hemmungen III. 72
- ArtikelNeuheiten 74
- ArtikelPoesie und Technik 74
- ArtikelZur Beachtung empfohlen 75
- ArtikelJuristischer Briefkasten 76
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 76
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 78
- ArtikelVerschiedenes 78
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 79
- ArtikelArbeitsmarkt 80
- ArtikelAus dem württembergischen Schwarzwald -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. sich Busuli wurde l'iilirund an dun Vorsit/.endon des Central-N er- baiides. untur Beifügung eines Inserats, welches in der „Ruhlacr Zeitung 11 erschienen ist. In dem erwähnten Inserat unterzeichnet- sieh Herr Albert Ualtzer als .. U h rmnch ergeh i 1 fe und Inhaber verschiedener j I. Ausslellungsjireiso 1 . Ferner inseriert der (benannte leigendes: „l-m verschiedenen geheimen Wünschen interessierter Herren entgegenzukommen, beabsichtige ich. mein grosses Lager in prima Taschenuhren, sowie Herren- und Damenuhrketten schnellstens zu riiumen. und bin ich durch meinen durch Zolh|uitlungen nachweisbaren direkten Bezug aus der Schweiz in der Lage, tadellose Ware ganz besonders preiswert abgeben zu können. Ich empfehle Damen-liemontoiruhren. Herren-Ovlindcr- und Anker- Kemonloiruhren in Stahl, Silber und Gold u. s. w.“ 1 folgen die Preisangaben |. Von der Firma Gebrüder Thiel ist die Angelegenheit auls genaueste untersucht worden, und richtete dieselbe folgendes, höchst beachtenswertes Schreiben an den Verbands-Vorstand: Kuhla i. Thür., den 8. Februar lHOlj. An den Vorstand des Oentral-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Von dem Inhalt Ihrer werten Zuschrift vom 7. Februar nahmen wir bestens Kenntnis und teilen Ihnen in der Sache folgendes mit: Der mit Unterzeichnete Direktor Herr Heinrich Thiel erhielt erst durch Ihr wertes Schreiben vom i. Februar Kenntnis von dem Inserat unseres Uhrmachermeisters Herrn Baltzer. Hätte derselbo früher Kenntnis gehabt von dem Inserat, so würde Herr Ualtzer schon früher deswegen zur Rechenschaft, gezogen worden und Ihnen entsprechende Mitteilung geworden sein. Herr Ualtzer versieht schon seit Jahren bei uns die Stelle eines Meisters, seit etwa zwei Jahren die eines Obermeisters. Wir haben heute Herrn Ualtzer gründlich wegen der Sache vorgehabt und bitten, die Versicherung entgegenzunehmen, dass wir ein für allemal dafür gesorgt haben, dass seitens unserer Angestellten kein Handel mehr in den Artikeln unserer werten Uhrmacherkundschaft getrieben werde. — Zuwiderhandelnde werden wir unnachsichtlieh entlassen. Dio in Händen unserer Meister eventuell noch vorhandenen Kestände u. s. w. werden wir aufkaufen mul den Herren Uhr machern am hiesigen l’latze zum Selbstkostenpreis überlassen. Wir hoffen, die Interessen des Oentral-Verbandes und seiner Mitglieder hiermit für die Folge nach jeder Richtung hin geschützt zu haben und zeichnen, indem wir Sie bitten, die übrigen Herren Vorsitzenden Ihres werten Verbandes ebenfalls Kenntnis von unserer Erklärung zukommen zu lassen, mit vorzüglicher Hochachtung Gebrüder Thiel. Gesellschaft- mit beschränkter Haltung. Heinrich Thiel. pp. 0. Thiel. — Juristisolier Briefkasten. F. N., Berlin. Wenn jemand ein bestehendes Geschält nebst Firma und Kundschaft an einen anderen käuflich überlässt, so übernimmt er damit selbstverständlich die Ver pachtung. sich in Zukunft jeder Konkurrenztätigkeit zu enthalten, er darf vor allen Dingen nicht später im Interesse eines gleich artigen Geschäftes, das er nach dem Verkauf des ersteren errichtet hat. seine frühere Kundschaft besuchen, um sie dem Nachfolger abspenstig zu machen. Ein solches Verhalten verstösst gegen dio guten Sitten und zieht daher nach § 826 des Bürgerlichen Gesetz buches die Verpachtung zur Leistung von Schadenersatz nach sich. Dagegen verstösst es gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes nicht, wenn jemand dem einzelnen Kunden gelegentlich eines Besuches, den er ihm abstaltei, der Wahrheit zuwider erzählt, er befasse sich nicht nur mit dem Verkaufe, sondern auch mit der Fabrikation der Ware. Ein solches Gebahren würde als eine Ausschreitung im Reklame wesen im Finne der ^ 1 bis 1 des genannten Gesetzes nur dann anzusehen sein, wenn diese unzutreffende Mitteilung öffentlich. also namentlich in Zeitungsankündigungen, erfolgen würde. Das Wettbewerbgesetz wendet''sieh eben nicht gegen alle Uebergriffe, die im Konkurrenzkämpfe begangen werden, sondern nur gegen gewisse typische Erscheinungsformen, die hierbei zu Tage treten. L. R. in M. Ist der Gehilfe in Krankheitsfällen ver pflichtet. ein ärztliches Attest beizubringen? Wenn ein Angestellter, ungeachtet er seine Dienstleistung zeitweilig hat unterbrechen müssen, dennoch die Fortzahlung des Gehaltes fordert, weil er behauptet, in der Zwischenzeit krank gewesen zu sein, so liegt ihm hierfür die Boweisptlicht ob, er muss dem Prinzipal die Ueberzeugung davon beibringen. dass in Wirklichkeit eine Krankheit ihn von der Verrichtung seiner Gbliegenbeiten abgehalten habe. Diesen Nachweis zu führen ist er jedoch nur auf Verlangen des Prinzipals verpflichtet, und solange der letztere ein derartiges Begehren nicht kundgegeben hat, vermag er dem Gehilfen deshalb, weil dieser ein ärztliches Attest oder dergl. nicht beigebracht: hat. die Gehaltszahlung nicht zu verweigern. Der Angestellte genügt also zunächst seiner Verpflichtung, wenn er von" dem Eintritte des Hinderungsfalles dem Prinzipal rechtzeitig Anzeige macht, und er kann daraufhin ab warten, ob der Prinzipal den Beweis für dio Richtigkeit dieser Angabe fordern wird. Dann freilich, wenn der Dienstherr Zweifel über die Wahrheit der ihm gemachten Mitteilungen äussert. muss sich der Gehilfe einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, lehnt er dies ab. so verwirkt er damit auch seinen Anspruch auf die Zahlung des Gehaltes für die Dauer der Verhinderung. Innungs- und Yereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen')■ Freie Uhrmacherinnung Altenburg, S.-A. Ostkreis. Unsere erste diesjährige Hauptversammlung findet Freitag, den 10. März 1005, nachm. :!‘ Uhr, im „Hotel Schwarzer Bar“ in .Ulenburg statt. Wir bitten um vollzählige Teilnahme an derselben. Der Vorstand. R. Kapitzke, Obermeister. Tagesordnung. 1. Fesistelleu der Teilnehmer. 2 Verlesen des Protokolls. 3. Reehuungsablage und Jahresbericht. 4. Wahl eines Vorstandsmitgliedes (statutongemäss scheidet Kollege Meissner aus). ö. Lehrlings- und Prüfungsangelegonheiteu. (1. Anträge, dieselben müssen bis 7. März beim Obermeister einge- reieht sein. 7. Verschiedenes und Kassieren der Beiträge für 1905. Verein Berlin (E. V.). Bericht über die am 21. Februar d. J. stattgefundene 214. ordentliche Sitzung. Tagesordnung: 1. Einschreiben und Ausschreibeu von Lehrlingen; 2. Verlesung des Berichts der am 17. Januar stattgefundenen Versammlung; 3. Bericht über den Obermeistertag durch Koll. Böhnke, Diskussion; 4. Ver bandsangelegenheiten; 5. Verschiedenes und Entgegennahme von Anträgen aus der Versammlung; ü. Fragekasten. — Gemütliches Beisammensein. Um 10 Uhr 10 Min. eröffnet Koll. Born dio Sitzung und begrüsst die erschienenen Kollegen. Er gibt der Versammlung bekannt, dass der 70. Ge burtstag des uns so lieben Koll. Gohlko durch Abseuduug einer Abordnung, bestehend aus den Ehrenmitgliedern A. Baumgarton und Engelbrecht, sowie unseren Vorsitzenden Herren Koll. Born und R. Schreck, und Ueber- reichung eines mit entsprechender Widmung versehenen Pokales zur Freude des Festkiudos entsprechend gefeiert wurde. Zu Paukt 1 der 'Tagesordnung wird der Lehrling Fritz Liedke, bei Koll. R. Schreck in der Lehre, vom Vorsitzenden mit belehrenden Worten ermahnt, durch Handschlag verpflichtet und in das Lehrliugsregister eingetragen. 1) Zur Beachtung, Jj|^~ Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereins uachriehten. auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Voreine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Inuuugsberiehte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 6 bestimmte Einsendungen werden bis spätestens den 7. März an die Adresse des Vorsitzenden Koll. Rob. Freygang, Leipzig, Johannis- platz 24, erbeten.
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