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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Signatur
- 35.4.1845
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- V. Das Tourenfahren
- Autor
- Geisser, August
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Autor
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— 65 — Recht beharren, von Waffen nur im alleräusser- sten Fall Gebrauch machen. Immer sich tadellos halten, das ist Pflicht gegen sich selbst, aber auch 2. Erleichterungen Seit dem Entstehen von Landesindustrien in Fahr rädern wurde die heimatliche Industrie durch Be legung von Zöllen auf ausländische Fahrräder zu schützen gesucht. Solange dadurch nur neue Räder, welche ausgesprochene Handelsartikel sind, betroffen wurden, verstand sich das von selbst. Ganz anders aber ist der Fall, wenn durch derlei Zollforderungen der freie Verkehr an den Grenzen für den Radtouristen eingeschränkt wird. Das Rad des Touristen trägt Spuren des Gebrauches und es haben solche Maschinen ohnehin stark ver minderten Wert und können nicht wohl behandelt werden, wie wenn es neue in Gestell verpackte Räder wären. Und doch behandeln eine Reihe von Staaten beide ihrem Werte und ihrer Bestimmung nach grund verschiedenen Räder zöllnerisch in der gleichen Weise. Nur einige Länder, Deutschland vor allem, dann Dänemark, Griechenland, England, Holland lassen die Maschine des Radtouristen vollständig frei eingehen. Die anderen Staaten belegen auch die gebrauchte Maschine ganz wie einen Handelsartikel mit Zoll, und die Klagen über Abhängigkeit von Zeit und Um ständen und die Beschwernisse eines Grenzüberganges wollen nicht verstummen; in einigen Ländern: in Oesterreich, Italien und Schweden war und ist es besonders schlimm. — Freilich war die Zollsumme, welche z. B. für Oesterreich 25 fl. ö. W. Gold, für Italien 42 L. Gold, für die Schweiz 70 cts. und für Frankreich 2 fr. 50 cts. für das Kilogramm, für Belgien 12 °j 0 und für Schweden I S% vom Werte betrug, nur eine zeitweilig hinterlegte und im allgemeinen bekam man sie beim Verlassen des Landes wieder herausbezahlt, aber der Schwierig keiten erwachsen doch abschreckend viel. Was war natürlicher, als dass sich seit der Ver allgemeinerung des Radsportes und damit der Rad touristik die grossen Vereinigungen bemühten, die bestehenden Schwierigkeiten für den Radtouristen, wenn auch nicht ganz zu beheben, was bisher ver geblich versucht wurde, so doch möglichst zu mildern. Von Schlesien bis zum Bodensee, ist Deutschland von Oesterreich begrenzt und Oesterreich galten auch die ersten Bemühungen nach der Richtung der Grenz erleichterungen. In dieser Beziehung enthielt der Jahrgang 1893 des «Deutschen Radfahrer» in seiner Nr. 12 interessante Daten. Schon damals waren von seiten der Allgemeinen Radfahrer-Union Zoll garanten aufgeführt, unter welchen österreichischer- seits anerkannte Grenzanwohner zu verstehen sind, die den Zollbetrag gewährleisten für diejenigen Mitglieder, welche mit Grenzkarten ausgestattet erscheinen. Die Einrichtung hat sich bewährt und jetzt stehen dank der Betreibung durch Rob. Tochtermann sen.-München den Mitgliedern des Deutschen Touren-Klubs, A.R.-U., gegen alle Nachkommenden, die unter Umständen büssen müssten für Taktlosigkeiten der Vorausge fahrenen. des Grenzverkehrs. 76 Grenzstationen von Bregenz bis Böhmen hinauf offen. Ein paar Jahre später erwirkte noch der Deutsche Radfahrerbund ähnliche Erleichterungen für seine Mitglieder. Mit Oesterreich war nun den allerdringlichsten Bedürfnissen einstweilen genügt, der Hauptzug der Touristen, soweit sie die schwarzweissroten Grenzpfähle überfuhren, ging ja nach Oesterreich, aber auch andere Länder mussten zugänglicher gemacht werden. In diesen Bestrebungen ging der von mächtigen Gönnern unterstützte französische Tourenklub voran und bohrte solange, bis die schwierigsten Länder, wie z. B. Italien, mürbe gemacht waren. Von deutschen Verbänden war es der Deutsche Touren-Klub, A.R.-U., welcher voranging, und im Früh jahr 1896 wurden Frankr^ch und die Schweiz durch die Bemühungen Rebenacks-Hagenau, und im Sommer des gleichen Jahres 1896 wurden Belgien und Italien durch August Geisser - Regensburg frei gemacht. Der Deutsche Radfahrerbund, in der Person des Herrn Dr. Scharlach-Strassburg, hat sich mit Erfolg bemüht, für die Bundesmitglieder gleiche Vorteile zu erreichen, wie sie den Mitgliedern des Deutschen Touren-Klubs, A.R.-U.,beiGrenzüberschreitungenbereits eingeräumt waren, und nun stehen den Mitgliedern der grossen deutschen Verbände die Grenzen von Oesterreich, der Schweiz, von Italien, Frankreich und Belgien «offen», soweit dieses gesagt werden kann. Vieles ist bereits geschehen, mehr noch ist zu erstreben und nicht eher ist zu ruhen, bis von allen Staaten der zöllnerische Grundsatz unseres Vater landes angenommen sein wird : «Das Rad des Touristen ist frei an allen Grenzen!» Anhang. r. Vorschriften betr. denUebergang über die österreichische Grenze. Der Radverkehr nach Oesterreich, besonders nach Tirol und Vorarlberg, war von jeher ein sehr lebhafter, leider aber durch Zollformalitäten sehr erschwert. Nach vielen Bemühungen hatte man schliesslich an den einzelnen Zollstationen behördlicherseits aner kannte Personen als Garanten durch die Union bestellt, welche für die auf Touren nach Oesterreich eingeführten Räder unter Rückbürgschaft der Union bezw. der betreffenden Mitglieder dafür hafteten, dass erstere nicht verkauft wurden und überhaupt nicht im Lande verblieben. Das Aufsuchen der Garanten und alle damit zusammenhängenden Formalitäten waren aber ebenso umständlich als zeitraubend, namentlich wenn der betr. Garant vielleicht gar nicht zu Hause oder auf längere Zeit abwesend war. Um diesen Uebelständen abzuhelfen, waren seit längerer Zeit weitere Unterhandlungen zwischen der 5
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