FORTUNAS KUGELN Wir durchwandern die Räume und Zeiten des ersten Halbjahr hunderts der Freischütz-Eroberung. Was sich im Gefolge dieses Siegeszuges an Artikeln und Rezensionen, Memoiren und Anek doten, satirischen Niederschlägen, brieflichen und anderen Äußerungen angehäuft hat, das vermag kein Sammlerfleiß mehr zu erfassen. Suchen wir den Dingen auf den Grund zu gehen, so sind neben den zahllosen technischen und verlegerischen Auswir kungen des Freischütz-Erfolgs, den Neu- und- Nachdrucken des Klavierauszugs, den Bearbeitungen, den Textausgaben, für die ersten fünf Jahre immer noch die Eintragungen in Webers Tage buch sowie in seinem Verzeichnis der Honorareingänge von her vorragender Bedeutung. Diese Eintragungen erlauben zugleich ein Urteil über das soziale Los des Komponisten in einer Zeit, die noch keine Ahnung von einem urheberrechtlichen Schutz des künstlerischen Schaffens hatte. Der Freischütz-Erfolg, der, ins Heutige übersetzt, Weber über Nacht zum reichen Manne hätte machen müssen, sieht nach Ausweis der Journale unverhältnis mäßig bescheidener aus. Das erste Honorar, das Weber erhielt, war eine Anzahlung der Berliner Intendanz im Juli 1820 in halber Honorarhöhe von 200 Taler. Gleich nach der Berliner Ur aufführung wurde die vereinbarte zweite Ratenhälfte gezahlt im Betrage von 40 Friedrichsdor, das sind rund 27 Taler mehr als der Betrag vom Vorjahre. Wien bot 100 Dukaten, gleich 325 Taler. Im Jahre 1821 erfolgten noch Anweisungen von den Bühnen in Prag, Karlsruhe, Dresden, Pest, Kopenhagen; 1822: Leipzig, Frankfurt, Kassel, Linz, Brünn, Preßburg, Darmstadt, Weimar, Altenburg, München, Lemberg, Stuttgart, Amsterdam, Nürnberg, Mannheim, Bayreuth, Neiße. Dazwischen eine freiwillige Nach zahlung aus Berlin im Betrage von nochmals 40 Friedrichsdor. In 23 7