Kleine Beiträge 211 rend das Schloß nicht mit der Beisetzung in Zusammenhang stehen kann. Der Fingerhut und auch der Fingerring könnten absichtlich als Beigabe mit in das Grab gelegt worden sein, denn bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts ist in Mitteldeutschland und Brandenburg der Brauch überliefert, dem Toten persönliche Gegenstände mitzugeben, 47 wobei der Aberglaube eine nicht un bedeutende Rolle spielte. Stefan Krabath (Dresden) 47 C. Gander. Tod und Begräbnis, in: Niederlausitzer Mitteilungen 1 (1890), S. 338-344; sowie G. Buschendorf, Vorgeschichtliche Bestattungsbräuche noch im 19. Jahrhun dert, in: Jahresschrift für mitteldeutsche Vorgeschichte 33 (1949), S. 124-127.