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Typographische Mitteilungen
- Bandzählung
- 11.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-14.1917
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id51204371X-191400006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id51204371X-19140000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-51204371X-19140000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- Kunst
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
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- Ausgabebezeichnung
- Juli
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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TypographischeMitteisungen/OffiziellesOrgandesDel-bandesdel-OeutschenTypogi-aphischenGesellschaften Sprachliches und Rechtschreibung Zusammengestellt von der Zenttakkommission der Korrektoren Deutschlands Zusammengesetzte Mittelwörter. Oie staatserhaltenden Kräfte, Elemente, Faktoren, Momente, Parteien find ein Schlagwort von unverwüstlicher Lebenskraft geworden; aber niemand scheint daran gedacht zu haben, wie gesetzwidrig das offenbar für den allgemeinen Legriff konservativ ge schaffene junge Wort gebildet ist. Nichts ist klarer, als daß das Partizip er haltend den Wenfall fordert; gleich kriegführend, schmerzstillend, fried liebend, staunenerregsnd, segenbringend, lebenerhaltend sollte dieZusammen- setzung staaterhaltend heißen. Natürlich ist auch in vaterlandsliebend das s nicht wurzelecht. Vermutlich hat das berechtigte s in Vaterlandsliebe den Scheingrund dafür abgegeben. So ist Geschäftsführer gewiß richtig, nicht aber der sklavisch danach gebildete geschäfisführende Ausschuß. Die Abkürzung „d. I " Eine vielverbreitete Unsitte ist die häufige Wiederholung der abgekürzten Iahresbezeichnung „d. I-" in ein und der selben Drucksache. Mit der einmaligen Anführung der Jahreszahl sollte man sich doch begnügen und es mit der Angabe des Tags und Monats, wie: Dienstag, den 12. Füll, bewenden lassen. In Traueranzeigen, Dereins- anzeigen usw. findet man tagtäglich diese vollständig überflüssige Iahres- bezeichnung. Es ist doch selbstverständlich, daß der in Frage kommende Tag im laufenden Jahre gemeint ist. Es ist am besten, man läßt in solchen Fällen, wo in den Drucksachen eine nähere Bezeichnung des Tags und Jahrs einmal aufgeführt ist, die überflüssige Abkürzung „d. I-" einfach weg. Unterlassung der Flexion bei Substantiven. In manchen Fällen bleiben Substantive unflektiert. So u. a. bei Angaben von Maßen aller Art, wenn sie Maskulina oder Neutra sind, z. B.: drei Ar, sechs Dutzend, vier Meter, sieben paar. Ähnlich sagt man: „Das Schiff hat WO Mann Besatzung." So ist es nach dieser Regel falsch, wenn man schreibt: „Das Flugzeug fuhr mit 500 Metern Geschwindigkeit" oder „Oer Wind hatte eine Stärke von 11 Sekundenmetern." Das n ist völlig überflüssig. Man sagt auch nicht: „Der Gegenstand hat einen Wert von 18 Pfennigen." Sind die das Maß angebenden Substantive Feminina, so behalten sie meist ihre Flexion, z. B.: vier Ellen, drei Kannen usw. Dez. — bzw. Wustmann und Grunow bekämpfen mit Recht diese beiden Abkürzungen. Grunow schreibt dazu: „Dorlesen oder sprechen lassen sie sich ja nicht, aber auf dem Papier nehmen sie sich so schön aus; und welches der beiden Wörter man aussprechen will, wird in das freie Ermessen des Lesenden gestellt." Er meint, daß bez. die Abkürzung für beziehentlich ist. Da aber die amtliche Rechtschreibung und auch „Duden" diese Abkürzung nur für bezüglich (und bezahlt) anwendet, so ist „das freie Ermessen" wohl nicht am Platze. Abkürzungen haben immer den Fehler, daß man sie nicht aussprechen kann oder falsch ausspricht, wenn man ihre Bedeutung nicht kennt; deshalb sollte man unnötigerweise überhaupt nichts abkürzen. Im übrigen kann man sich aber mit den Auffassungen der beiden Gramma tiker einverstanden erklären, denn tatsächlich sind die Wörter beziehungs- weise und beziehentlich Geschmacklosigkeiten, die durch die Verdeut schung von respektive entstanden sind; sie sind nur ein zopfiger Ersah von oder und und und werden am einfachsten durch diese Wörter erseht. Oer Anfangsbuchstabe einer Verszeile in Gedichten wird meist groß gesetzt, und zwar aus Gewohnheit und weil man es seit Iahrzehnten so gehalten hat. Das amtliche Regelbuch schreibt nun zwar wörtlich unter io, daß das erste Wort eines Abschnittes (in Gedichten gewöhnlich auch einer Verszeile) groß zu setzen oder zu schreiben ist. Das Wort „gewöhnlich" be deutet also, daß man das erste Wort groß setzen darf, aber nicht muß. Diese Regel findet man schon in der „Grammatik der deutschen Sprache" von I- Eh. A. Heyse (Magdeburg 1821). Trotzdem sind selbst im ange führten Luche und seit Iahren in den meisten Büchern poetischen Inhalts die Anfangsbuchstaben der Verszeilen groß gesetzt worden. Eine Aus nahme machen die für den Schulgebrauch vorgeschriebenen Bücher, in denen die Anfangsbuchstaben entsprechend den Satzzeichen gesetzt sind. Diese Regel wird wohl durchgeführt, um den Schülern die Interpunktion leichter zu erklären. Bei vielen modernen Dichtern, die sich heutzutage nach den Regeln der Metrik und sonstigen Überlieferungen nicht groß richten, macht sich das Bestreben bemerkbar, die Anfangsbuchstaben der Verse eben falls klein zu schreiben, was ja schließlich ihr gutes Recht ist. Wenn also ein Manuskript zum Satz gelangt, in denen die Anfangsbuchstaben bei Versen Nein geschrieben sind, wie es die Satzzeichen oder die fortlaufende Rede erfordern, so ist es angebracht, sich nach dem Manuskript zu richten, damit ein ümsetzen des Satzes vermieden werde. Die Beifügung „zu mit der Nennform". Durch das Verhältniswort „zu" mit der Nennform oder, wie die Grammatiker sagen, durch die verbundene Nennform ausgedrückte Beifügungen kommen in der deutschen Sprache sehr häufig vor. Solche Beifügungen sind die gesperrt gedruckten Wörter in den folgenden Beispielen: „die Absicht zu verreisen", „der Befehl zu schweigen", „die Lust zu singen",„die Möglichkeit zu tun", die Pflicht zu arbeiten",„das Rechtzu befehlen",„dieZeit zu lesen". Derartige kurze Beifügungen dürfen von dem Hauptwort, zu dessen näherer Be stimmung sie dienen, nicht durch ein Komma getrennt werden. Wohl aber ist das Komma zu sehen, wenn die durch die Nennform ausgedrückte Bei fügung eine Ergänzung (ein Objekt) bei sich hat, überhaupt wenn sie, länger geworden, ein förmlicher Nennformsah ist, z. Ä.: „Der Vater gab dem Sohne den Rat, den schwierigen Schulaufsahsogleich in Angriff zu nehmen", oder: „Ich halte es für meine Pflicht, meinen Freund auf die sich bietende günstige Gelegenheit aufmerksam zu machen." Die obigen, durch die ver bundene Nennform näher bestimmten Hauptwörter „Absicht", „Befehl", „Lust", „Möglichkeit", „Pflicht", „Recht", „Zeit" sind aus dem Grunde gewählt worden, um mit ihrer Hilfe auf eine fehlerhafte, häßliche und immer wieder, auch von guten Schriftstellern, die über dem Sinn ihrer Ausführungen leider nicht selten die stilistische Form vernachlässigen, gebrauchte Schreibart aufmerksam zu machen: „die Absicht verreisen zu wollen", „der Befehl schweigen zu sollen", „die Lust singen zu mögen", „die Möglichkeit tun zu können", „die Pflicht arbeiten zu müssen", „das Recht befehlen zu dürfen", „die Zeit lesen zu können" besagen nichts mehr als die richtigen Formen: „die Absicht zu verreisen", „der Befehl zu schweigen", „die Lust zu singen", „die Möglichkeit zu tun", „die Pflicht zu arbeiten", „das Recht zu befehlen", „die Zeit zu lesen". Oie als unrichtig bezeichnten Wendungen enthalten also überflüssigerweise die Wörter „wollen", „sollen", „mögen", „können", „müssen", „dürfen". Man nennt solch ein überflüssiges, zu viel gebrauchtes Wort einen „Pleonasmus". Allgemein bekannte Pleonasmen sind z. B.: der alte Greis, der tote Leichnam, der weiße Schimmel (Pferd). Ein Pleonasmus, der nicht so allgemein bekannt ist, ist die so überaus häufig gebrauchte Redensart: „Das kann möglich sein" oder gar: „Das kann viel leicht möglich sein", statt dessen es richtig heißt: „Das ist möglich" oder „Das kann sein". Andre törichte Pleonasmen sind: „Nur das Geld allein vermag jenem Menschen zu imponieren"; „Es ist bereits schon erledigt"; „Augenblicklich habe ich jetzt keine Zeit". Wie die verbundene Nenn form als Beifügung zu einem Hauptwort auftritt, so findet sie sich auch ab hängig von einem Eigenschaftswort, z. Ä.: „abgeneigt zubleibe n", „fähig zu arbeiten", „imstande zu tun"u. dgl. Das bezüglich der Interpunktion und des Pleonasmus oben Gesagte trifft auch auf die Eigenschaftswörter und ihre durch die verbundene Nennform ausgedrückte Beifügung zu.—Ist im vorstehenden von der „verbundenen Nennform" oder dem abhängigen Infinitiv" als Attribut die Rede, so sei noch auf den Fall hingewiesen, wo die verbundene Nennform von einem Zeitwort abhängig ist. In der Regel ist vor „zu mit der Nennform" kein Komma zu sehen, z.Ä.: „Er hofft zu siegen", „Er fängt an zu verstehen", «Er hört auf zu lesen". —Da gegen muß dasKomma vor „zu mit der Nennform" stehen,wenn es sich um die Verbindungen „ohne zu", „um zu" handelt, oder wenn „zu" in der Bedeutung von „um zu" steht, z. Ä.: „Er arbeitet nicht, ohne genötigt zu sein", „Er horcht aufmerksam, um nichts zu überhören", „Er besucht mich, (um) meine Meinung zu hören". Nebenbei sei bemerkt, daß es unrichtig ist, „um zu" mit der Nennform da anzuwenden, wo es sich nicht um einen ver kürzten Nebensatz, sondern um die Beifügung „zu mit der Nennform" handelt. So ist die Ausdrucksweife unrichtig: „Ich habe keine Zeit, um müde zu sein", denn es heißt richtig: „Ich habe keine Zeit müde zu sein". Zum Schluffe sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach „reinen Infinitiven", d. s. solche Nennformen, welchen kein „zu" unmittelbar voran geht und die als Subjett (Sahgegenstand) austreten, kein Komma stehen darf, z. B.: „Den Nächsten lieben heißt christlich handeln." Wenn jedoch ein abhängiger Infinitiv den Sah beginnt, muß das Komma gesetzt werden. „Den Nächsten zu lieben, ist christlich" oder umgestellt: „Es ist christlich, den Nächsten zu lieben". Dis Abkürzungen tob und ctt, die in den Spalten der Handelsblätter so oft zu lesen sind, findet man meist verschieden angewendet. In kauf männischen Kreisen schreibt man diese Abkürzungen .cll" und „lob", d. h. ein Wort und ohne Punkt. Nie erste Abkürzung bedeutet: „cost, Insurance. kreiM (engl.), d. h. der Verkäufer hat die Kosten der Verladung und der Versicherung sowie die Fracht zu tragen. Die zweite Abkürzung .kob" be deutet soviel wie: krcc an bosrci (engl.) — frachtfrei an Bord. Irn Duden findet man zurzeit noch „Lob.", d. h. groß geschrieben und mit Punkt. Der Einheitlichkeit wegen wird jedenfalls im Duden die Kleinschreibung ein geführt werden. Außer diesen beiden Abkürzungen wird noch c. s. k. (cost snci kreigllt, also ohne Versicherung) angewendet. Manche Berichterstatter schreiben .c. u. t.", ,c. s. k.". Diele Kollegen wollen diese Bezeichnungen in „cuk" oder „cot" zusammenstellen, was jedoch durchaus zu verwerfen ist.
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