Suche löschen...
Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-23.1926
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192600006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19260000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2, Februar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
DAS FACHSCHULWESEN IM BUCHDRUCKGEWERBE m]JJUJ»«IM[.M———j^——— ■■■ NUMMER 2 TYPOGRAPHISCHE MITTEILUNGEN FEBRUAR 1926 DIE VORAUSSETZUNGEN ZUR ABLEGUNG DER GEWERBELEHRER-PRÜFUNGEN Q s find uns aus dem Reiche eine Anzahl Anfragen von Kollegen zugegangen, die Auskunft er bitten über die Vorbedingungen zur Gewerbelehrerprüfung bzw. zurÜbernahme einer nebenamt- lichenFachlehrerflelle.Diefe An fragen beweifen uns, welche große Beachtung die fchulifche Ausbildung der Lehrlinge inner halb der deutfchen Buchdruckerfchaft findet. Mögen mitunter auch nicht immer nur ideale Beweggründe den Anfragen zugrunde liegen, fo ift doch anzunehmen, daß die Gehilfen den Willen haben, tatkräftig an der Heranbildung eines tüchtigen beruflichen Nachwuchfes mit zuwirken. Sie haben deshalb aber auch den dringenden Wunfch, daß zu berufenen Lehrern an den Schulen wirklich tüchtige Fachleute, und keine Nur-Pädagogen berufen werden. Die Er füllung des Wunfches fetzt jedoch voraus, daß dem Fachmann die Zulaffung zum Lehramt, mag dies nun haupt- oder nebenamtlich aus geübt w r erden, nicht durch befonders erfchwerte Aufnahmebedingungen oder durch praktifch unausführbare Ausbildungsbeftimmungen un möglich gemacht wird. Die zurzeit geltenden Beftimmungen der ein zelnen Länder find leider nicht dazu angetan, vorhandene Bedenken zu zerftreuen. Im Gegen teil, die in den einzelnen Freiftaaten der deut fchen Republik beftehenden Vorfchriften über Anftellung von Lehrkräften an Gewerbe- und Fortbildungsfchulen find nicht nur fehr ver- fchieden, fondern fie find für Bewerber aus Buch- druckerkreifen oft unerfüllbar. Wem von den rei feren Kollegen — folche kommen nur in Frage — ift es zum Beifpiel in Preußen möglich, die Mittel für einen fich über zwei Jahre erftreckenden Be- fuch des Gewerbelehrerfeminars in Charlotten burg zu erfchwingen? Zu den perfönlichen Auf wendungen kommt noch der Unterhalt für die Familie. Außerdem find die Aufnahmebedin gungen des Seminars für den einzelnen fehr be- laftend. So wird von dem Aufnahmefuchenden der Nachweis verlangt, daß er mindeftens ein Jahr langTageskurfe einer Kunftgewerbefchule befucht und die Meifterprüfung abgelegt hat. Diefe Vorausfetzungen koften dem Buchdrucker, der Geh der Gewerbelehrerlaufbahn widmen will, nicht nur viel Zeit, fondern auch viel Geld. Er wird feiten in der Lage fein, von feinem ohne dies nicht allzu reichlichen Arbeitsverdienft die zum fpäteren Befuch einer Gewerbefchule nö tigen Rücklagen zu machen. Bei andern Frei ftaaten mögen die Bedingungen etw r as günftiger liegen, faft immer aber Gnd Ge in ihren Aus wirkungen ein Hemmnis für den praktifch täti gen Buchdrucker, der gewerblichen Unterricht an Gewerbe- und Fortbildungsfchulen erteilen will. Mit wenigen Ausnahmen — die auf Grund befonderer Leiftungen gemacht werden — kön nen heute nur feminarifch gebildete Lehrer mit gewerbekundlicher Ausbildung oder befonders begünftigte Handwerker die Gewerbelehrerprü fung ablegen. Wenn auf der Fachfchullehrer- tagung der Einwurf gemacht wurde, daß Gdi aus Handwerkerkreifen nur vereinzelt Prüflinge melden, fo hat das lediglich in den zu hoch ge- fpannten Aufnahmebedingungen der jetzigen Gewerbelehrerfeminare feine Urfache. Erwähnt fei noch, daß eine weitere Erfchwernis die jetzt zum Befuch der Seminare geltende Altersgrenze (35 Jahre) ift. Um nun diefe offenbaren Übel- ftände zu befeitigen und bei dem gewerblichen Unterricht mehr das beruflich-handwerkliche Element zum Durchbruch zu bringen, ift ein gründlicher Erfahrungsaustaufch notwendig. Erft wenn eine Klärung der Meinungen erfolgt ift, wird ein Vorftoß bei den zuftändigen Stellen unternommen werden können. Nötig aber ift auch eine Darftellung der Grundlagen, die in den deutfchen Freiftaaten zur Ausübung der Gew r erbelehrertätigkeit maßgebend Gnd. Wir bitten alfo, daß uns entfprechende Mitteilungen gemacht werden. Zunächft laffen wir Herrn Ge- werbeoberfchulrat Prof. Dr. Schubert zu Worte kommen. Er beleuchtet das Thema vom Stand punkt des Schulverwaltungsbeamten. Mögen feine fachkundigen Ausführungen den Buch druckern zur Ausfprache Veranlaffung geben. 6l
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder