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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. März 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- ArtikelDas Warenhaus und wir 143
- ArtikelDas Sexagesimalsystem in der Zeitteilung 145
- ArtikelÜber das Angehen von Ankeruhren 146
- ArtikelAus der Werkstatt 148
- ArtikelDie Rechtslage bei Erkrankung der Arbeitnehmer 148
- ArtikelSprechsaal 150
- ArtikelVermischtes 152
- ArtikelUnterhaltung 154
- ArtikelHandels-Nachrichten 155
- ArtikelMeister-Vereinigungen 156
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 157
- ArtikelVersch. Vereinigungen 158
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 158
- ArtikelBriefkasten 159
- ArtikelPatent-Nachrichten 159
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 160
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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160 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 9 diese Röhren gesteuerten aperiodischen Kontaktrelais. Der Strom kreis des aperiodischen Relais ist hierbei mit den Verstärkerkreisen kapazitiv oder induktiv gekoppelt. Dadurch wird erreicht, daß der Stromkreis unabhängig von den langsamen Schwankungen des Verstärkers bleibt. Dr, H. Geffcken, Dr. Hans Richter und E. Zachariä in Leipzig. A 20. 3. 26. Kl. 83 a. K. 114 686. Mehrtöniger Stabgong für Uhren. Das Neue besteht hierbei darin, daß eine Anzahl beliebig ab gestimmter Gongstäbe nicht, wie bisher, vom Schlaghammer direkt angeschlagen werden, sondern, daß der Hammer II einen freischwingenden Klöppel K anschlägt. Dieser Klöppel schlägt die Gongstäbe G an und bringt sie so zum Tönen. Durch besondere Formung des Klöppels als Walze oder ähnlich kann man eine ganze Zahl von Gongstäben auf einmal anschlagen lassen. Kienzle Uhrenfabriken A.-G., Schwenningen. A 11.5. 29. Kl, 83 a. E. 39 578. Selbsttätige Datumangabe an Uhren. Bei dieser Anordnung, die sowohl für Taschen- als auch Großuhren gedacht ist, besteht die Tagesscheibe aus einer sich unter dem Zifferblatt drehenden Scheibe, welche die einzelnen Datumzahlen in doppelter Ausführung trägt. Außerdem ist die Datumscheibe mit einer Spiralnut von zwölf Umgängen versehen, die in gleich mäßigem Abstand Senkungen hat. Jeder einzelne Spiralkreis ent spricht einem Monat und jede darin vorhandene Senkung der Datum zahl. Be.i anderer Datumfolge, wie sie sich bei den ungleichen Mo natslängen ergeben, sind die Sen kungen unterbrochen und wird die Scheibe weiter gedreht. Die Dre hung der Scheibe erfolgt hier nur durch den verstärkten Stundenzei ger. Dieser drückt in der Stellung auf Zwölf auf einen federnden He bel 1. Dadurch schnellt der He bel 2 vor und dabei schiebt StiftS, der in 2 sitzt, die Datumscheibe ^ um eine Senkung bezw. um eine Datumzahl vor. Gleichzeitig steuert die Tagesscheibe die Monatsscheibe 5. Da der Stundenzeiger zweimal über die 12-Stel- lung gleitet, müssen die Datumzahlen doppelt angeordnet sein. Die Monatsscheibe steuert die Jahreszahlscheibe 6. Beim Jahres zahl Wechsel wird die Datumscheibe 4 durch die Stellschraube 7 wieder in die Januarstellung zurückgedreht, während 8 als Stell hebel für die Datumscheibe gedacht ist. Kurt Eulenberger Leipzig N. 22. A 17. 7. 29. Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Verantwortlich für den Inhalt: Der Direktor des Verbandes W. König, Halle (Saale), Königstr. 84 Abänderung der Vorschriften über das Wandergewerbe. Am 22. Januar 1930 hat der Reichswirtschaftsminister dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung zur Beschlußfassung vorgelegt — Drucksache 1579, Der Entwurf berücksichtigt es nur in überaus beschränktem Maße und voraus sichtlich in einer völlig unzureichenden Weise, daß „in bedenk lichem Maße sich im Gewerbebetrieb im Umherziehen Praktiken herausgebildet haben, die mit schweren Schädigungen der Konsu menten und des ehrlichen Handels und Handwerks verknüpft sind . Nach künftigem Recht darf der Wandergewerbeschein ver- sa ßt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen hervorgeht, daß der Nachsuchende die für die besonderen Verhältnisse des Wan dergewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Was dagegen die von uns aufgestellte Forderung anbetrifft, i u °UUste d es § 56 auch auf Großuhren zu erstrecken, so lehnt der Entwurf sie mit der Begründung ab, daß diese auf eine mit dem Grundsatz der Gewerbefreiheit nicht vereinbare ,,Be- seitigung des freien Wettbewerbs zugunsten einer zünftlerischen A.bschnürung der einzelnen Gewerbe" hinauslaufe, daß ferner „es nicht zur Aufgabe der Gewerbepolizei gehöre, das Publikum vor \\y" u u 8n ei 2 ener Unvorsichtigkeit beim Warenkauf zu schützen". Wir haben nunmehr ein Schreiben entworfen und nochmals unsere Forderung eingehend begründet und dargetan, daß die von dem Entwurf vertretene Auffassung nicht gebilligt werden kann. Dieses s S tem eib e b n p nT ird , sä ,"’ tlichen Abgeordneten des Reichstages zuge teilt, ebenso erhalten unsere Vereinigungen ein Exemnlar So ihnen" 0 " TTu ^^rn beabsichtigt''ist, persönlich" an einen stehe n ? h ® stehe " den Reichstagsabgeordneten heranzutreten, stehen auf Wunsch gern weitere Exemplare dieses Schreibens zur v eriugung. Lehrlings-Statistik 1929/30. Von den fehlenden 16 Vereinigun- 1930 wird d^Sl"^!? 00 ^ 011 Li' Zahlen ^schickt. Am 1. März 1930 wird die Statistik abgeschlossen. Einstweilige Verfügung gegen den Inhaber des unter der ler m FrnJ? a p Sa o XPOr - bet . ne . ben e n Versandgeschäites, den Händ- n t u - tu l m bel P z ‘g C E Inselstraße 1. In Nr. 4 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung hatten wir an dieser Stelle den ausführlichen Bericht über die Hauptverhandlung in dem gegen Claus anhängigen Strafverfahren wegen täuschender Reklame — Vergehen nach § 4 des Wettbewerbsgesetzes — gebracht Inzwi schen wurde von uns ein zivilrechtliches Vorgehen gegen Claus 1 u. 3 des Wettbewerbsgesetzes vorbereitet und auf Grund der zwar im Hinblick auf die von Claus verbreiteten Prospekte, die bei der Strafverhandlung nicht mitberücksichtigt werden konnten Was gegen Uaus auszusprechende Verbot ist von uns so weit wie möglich ge aßt worden. Das Landgericht Leipzig — 3 Zivil- kammer — hat daraufhin durch Beschluß vom 22. Februar 1923 — 3 L Ar. 14/30 — kraft einstweiliger Verfügung Claus bei Geldstrafe in unbeschränkter Höhe oder Haftstrafe bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt: 1. denjenigen, die nach seinem Angebot eine „Fortuna“-Uhr- kette für 1,50 RM und die Gratislieferung einer Uhr bestellt haben, diese Gegenstände ohne besondere dahingehende Bestellung zu sammen mit dem vom Antragsgegner vertriebenen Shampoon unter achnahme des für das Shampoon berechneten Preises zuzustellen, 2. im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in öffentlichen Be kanntmachungen und in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, zu behaupten, daß bei Bestellung i r”\° rb V na -Uhrkette zum Preise von 1,50 RM eine Uhr unent- p J-, °der gegen Erstattung der Selbstkosten des Antragsgegners lür Porto und Verpackung abgegeben werde, insbesondere in die sem Zusammenhang das Wort ,.gratis" zu gebrauchen. Unsere Mitglieder bitten wir, darüber zu wachen, ob Claus diesem Verbot zuwiderhandelt. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden wir sofort entsprechende Ordnungsstrafen gegen ihn fest setzen lassen. Die Vergleichsverhandlungen mit Lauffer zur Beilegung der schwebenden Prozesse sind als gescheitert anzusehen. Gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 31. Dezember 1929 — Q 561/29 : — haben wir nunmehr Berufung eingelegt. Dieses Ur teil war bekanntlich nur zum Teil zu unseren Gunsten ergangen — vgl. den ausführlichen Bericht an dieser Stelle in Nr. 7 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Soweit unsere Klage abgewiesen worden ist, sind folgende Ausführungen in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils von Interesse. Die Behauptung des Beklagten, daß er konkurrenzlos billig liefere, ist unter dem Gesichtspunkte der §§ l u. 3 des Wett bewerbsgesetzes schon deshalb nicht zu beanstanden, weil das Pu'blikum hierin lediglich eine, allerdings etwas stark auftragende, Anpreisung, jedoch keine tatsächliche Behauptung erblickt . . . Aus demselben Grunde kann dem Beklagten auch die Veröffent lichung der Anerkennungsschreiben seiner Kunden nicht untersagt werden. Das Publikum kann hieraus lediglich entnehmen, wie die betreffenden Kunden über den Kauf beim Beklagten ur teilen . , . Weiterhin ist auch die Behauptung des Beklagten, daß er „direkt ab Spezialfabrik und ohne Zwischenhandel liefere", nicht zu beanstanden. Das kaufende Publikum kann hierin nicht ohne weiteres auch eine Zusage dahin erblicken, daß der Beklagte zu Zwischenhandelspreisen verkauft. Jedermann weiß, daß die Heranführung jeglichen Produktes — und so auch der Haus uhren — vom Produzenten über Groß- und Kleinhändler zum Kon sumenten mit einem erheblichen Aufschlag auf das Produkt ver bunden ist. Demgegenüber stellt der Verkauf des Beklagten ab Fabrik und ohne Zwischenhandel durch Vertreter einen anderen Weg dar. Ob der letztere unter Mitberücksichtigung der hierfür erforderlichen umfangreichen Reklame billiger und für das kau fende Publikum vorteilhafter ist, hat das Publikum selbst zu entscheiden." Auch hier weisen wir darauf hin, daß die Prozesse gegen Lauffer von uns mit größter Sorgfalt und bewußter Sachlichkeit geführt werden. Zum Teil bieten sie erhebliche rechtliche Schwie rigkeiten, so daß sie sich nicht so selbstverständlich erledigen, wie wir es selbst am meisten wünschen. Dr.'-?nc- C ^J^B^TtTeVerantwortlich für den uhrentechnischen Inhalt: i. V. Dr.-Ing-, J. Baltzer; für den übrigen technischen Inhalt: — - — en volkswirtschaftlichen und Bllo-fimfünAn Inhnlt. Y Hai mer . fQ r den Anzeigenteil: G- Wolter, sämtlich in Berlin. lagswerke Strauß, Vetter & Co. in Berlin C 2. ftnlfror. f;;.. a 11 • . uiucmctiuusLiieii mna Dnirlf® Fr^ef' d ? l l vö^swirtschafthchen und allgemeinen Inhalt: K. Helr Druck: Ernst Litfaß' Erben in Berlin. - Verlag: Deutsche Verla
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