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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 37.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193001002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19300100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19300100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen viele Seiten.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (3. Mai 1930)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerrundschau für Mai 1930
- Autor
- Brönner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 37.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelAnzeige XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (4. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (11. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1930) 57
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1930) 99
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1930) 119
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1930) 141
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1930) 159
- AusgabeNr. 10 (1. März 1930) 179
- AusgabeNr. 11 (8. März 1930) 195
- AusgabeNr. 12 (15. März 1930) 213
- AusgabeNr. 13 (22. März 1930) 229
- AusgabeNr. 14 (1. April 1930) 249
- AusgabeNr. 15 (5. April 1930) 265
- AusgabeNr. 16 (12. April 1930) 295
- AusgabeNr. 17 (19. April 1930) 311
- AusgabeNr. 18 (26. April 1930) 333
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1930) 351
- ArtikelSteuerrundschau für Mai 1930 351
- ArtikelDas schöne Münster 352
- ArtikelAbschlußfeier der Deutschen Uhrmacherschule 355
- Artikel25-Jahrfeier des A. -H.-Verbandes "Saxonia", Glashütte 357
- ArtikelSprechsaal 358
- ArtikelDer deutsche Außenhandel mit Uhren im Monat März 1930 359
- ArtikelVom Irrtum im Geschäftsverkehr 361
- ArtikelWirtschaftliches 361
- ArtikelVerschiedenes 362
- ArtikelAus der Optik 363
- ArtikelPersonalien 364
- ArtikelHandels-Nachrichten 364
- ArtikelFragen und Antworten 365
- ArtikelAus dem Vereinsleben 365
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 366
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1930) 371
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1930) 389
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1930) 413
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1930) 427
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1930) 447
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1930) 463
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1930) 483
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1930) 501
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1930) 523
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1930) 539
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1930) 561
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1930) 585
- AusgabeNr. 32 (2. August 1930) 603
- AusgabeNr. 33 (9. August 1930) 619
- AusgabeNr. 34 (16. August 1930) 639
- AusgabeNr. 35 (23. August 1930) 655
- AusgabeNr. 36 (30. August 1930) 675
- AusgabeNr. 37 (6. September 1930) 691
- AusgabeNr. 38 (13. September 1930) 711
- AusgabeNr. 39 (20. September 1930) 727
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1930) 747
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1930) 765
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1930) 783
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1930) 801
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1930) 821
- AusgabeNr. 45 (1. November 1930) 837
- AusgabeNr. 46 (8. November 1930) 857
- AusgabeNr. 47 (15. November 1930) 873
- AusgabeNr. 48 (22. November 1930) 893
- AusgabeNr. 49 (29. November 1930) 909
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1930) 929
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1930) 945
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1930) 965
- BandBand 37.1930 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
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DfeUhtmadterWbche Verlag und Schriftleitung: Leipzig C i, Talstraße 2. Fernruf: 22991 und 22 993. Telegramm-Adresse: Uhr macherwoche DiebenerLeipzig. Postscheck-Konto: 4107. Bank-Konto: Allgemeine Deutsche Credit- Anstalt, Abteilung Becker & Co., Leipzig, Reichsbank- Girokonto. Geschäftsstellen: Pforzheim, Simmlerstraße 4 Fernruf: Nr. 1621. — Berlin: Emil Rogge, Friedenau, Fröaufstraße 7. Fernruf: Rheingau 6631. —-Amster dam* N. Z. Voorburgwal Nr. 187—227. L Beiug.prei« für Deutschland vierteljährlich 5» a 5 R.-M. (einschl. 0,54 R.-M. Überweisungsgebiihr). Anzeigenpreis. Raum von 1 mm Höbe und 47 mm Breite o,»4 R.-M., für Stellenmarkt 0,15 R.-M., die */, Seite Z35,— R.-M. Berechnung der Seitenteile ent sprechend. Bei Wiederholung Rabatt. Platzvor schrift 50% Zuschlag. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmeschluß für kleine Anzeigen . Mittwoch früh, unverbindlich. 37. Jahrgang Leipzig, 3. Mai 1930 Nummer 19 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten \7on den neuen Steuergesefeen ist vor allem die Er- » höhung des Umsafesteuersafees von 7,5 vom Tau send auf 8,5 vom Tausend mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1930 an hervorzuheben. Zum ersten Male ist die Steuererhöhung bei der am 10. (15.) Juli fälligen Umsafe steuervorauszahlung zu berücksichtigen. Dem höheren Umsafesteuersafe unterliegen alle nach dem 31. März ein gegangenen umsafesteuerpflichtigen Entgelte auf nach diesem Zeitpunkt vorgenommene Lieferungen oder Lei stungen. Ist ein Kaufvertrag oder ein anderes umsafesteuer pflichtiges Geschäft in der Zeit bis zum 15. April 1930 (ein schließlich) abgeschlossen und sind Lieferung wie Zahlung erst nach dem 31. März erfolgt, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen Zuschlag zum Preise zu gewähren, der der Erhöhung der Umsafesteuer entspricht, d. h. rund 1 vom Tausend des umsafesteuerpflichtigen Preises. Aus drücklich bestimmt ist, daß der Preiszuschlag keinen Grund zur Vertragsaufhebung bildet. Auf die weitere Umsafe steuererhöhung (13,5 vom Tausend) für Großbetriebe mit Einzelhandel bei einem Umsafe von jährlich über 1 Mill. RM braucht an dieser Stelle nicht näher eingegangen zu werden. Für die Gewerbebetriebe mit einem Betriebsvermögen über 20000 RM ist die Entrichtung weiterer Aufbringungs leistungen in Höhe von 6,1 vom Tausend des Betriebs vermögens beachtlich, die in zwei gleichen Teilbeträgen am 15. August 1930 und am 15. Februar 1931 fällig werden. Am 15. Mai wird die zweite Vorauszahlung auf die Ver mögensteuer 1930 fällig. Sie ist in dem Vermögen steuerbescheid für 1929 ausdrücklich festgesefet, wobei zu beachten ist, daß sich die Vermögensteuervorauszahlung für 1930 infolge des Fortfalls des Zuschlags von 8°/ 0 , der für 1929 erhoben wurde, um diesen niedriger stellt als ein Viertel der Vermögensteuer 1929. Da eine neue Vermögen steuerveranlagung für 1930 nicht stattfindet, führt ein 1930 eingetretener yermögensrückgang gegenüber der lefeten Veranlagung nicht ohne weiteres zu einer entsprechenden Stundung der nunmehrigen Vorauszahlung. Lediglich wenn eine Neufeststellung des Vermögens auf einen in das Jahr 1930 fallenden Zeitpunkt beantragt werden kann, da sich das Vermögen gegenüber der lefeten Vermögensteuerver anlagung infolge besonderer Umstände um mehr als den fünften Teil oder um mehr als 100000 RM gemindert hat, bietet ein Antrag auf entsprechende Stundung der Ver mögensteuer aus Billigkeitsgründen Aussicht auf Erfolg. Viele Steuerpflichtige werden in dieser Zeit ihre Ein kommensteuerveranlagung für 1930 erhalten. Hier bei ist die Einhaltung der von der Zustellung laufenden Steuerrundscfaau für Mai 1930 Von Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner einmonatigen Rechtsmittelfrist besonders zu beachten. Ein Verzicht auf die Einlegung des Einspruchs hat zwar zur Folge, daß bei etwaiger Überzahlung der Einkommen steuer 1929 ein sofortiger Anspruch auf Erstattung oder Anrechnung der 1929 zuviel gezahlten Steuerbeträge er wächst. Abgesehen davon aber, daß entsprechend den Anweisungen des Reichsfinanzministers allgemein die Er stattung beschleunigt werden soll, führt der Verzicht immer den Verlust des Rechtsmittels herbei. Das gleiche gilt für die Zurücknahme des bereits eingelegten Einspruchs, die daher wohl zu überlegen ist. Kein Steuerpflichtiger sollte sich durch den Hinweis auf die Rechtsmittelkosten von der Einlegung des Rechtsmittels abhalten lassen, wenn einiger maßen begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Die Rechts mittelkosten sind verhältnismäßig gering; sie betragen z. B. bei einem Objekt von 100 RM 4 RM, bei einem solchen von 500 RM 17,25 RM, bei einem solchen von 1000 RM 34,50 RM, bei einem solchen von 5000 RM 92 RM, bei einem solchen von 10000 RM 139,50 RM, bei höheren Beträgen etwa 5 RM auf 1000 RM streitige Einkommensteuer. Bei Überzahlung der Einkommensteuer 1929 werden übrigens nach der Rechtsprechung auch etwa früher wegen verspäteter Entrichtung der Vorauszahlungen gezahlte Ver zugszinsen erstattet. Dagegen braucht das Finanzamt, wenn die Vorauszahlungen seinerzeit gegen Zinsen ganz oder teilweise gestundet waren, die Stundungszinsen nicht zurückzuvergüten. Daß die überzahlten Vorauszahlungs beträge bei ihrer Erstattung selbst vom Finanzamt nicht verzinst zu werden brauchen, dürfte bekannt sein. Vom Einkommen des Jahres 1929 ist zum erstenmal ein im Vorjahr (1928) buchmäßig ausgewiesener Verlust im Gewerbebetrieb abzugsfähig. Der Reichsfinanzminister verlangt als Voraussefeung für den Abzug, daß der am Be triebsvermögen eingetretene Verlust durch den Gewinn des Jahres 1929 oder durch Zuführung neuen Kapitals tatsäch lich ausgeglichen ist. Man rechnet damit, daß diese sich gerade für den gewerblichen Mittelstand als Härte auswir kende Beschränkung noch durch eine besondere Verord nung beseitigt wird. In einem Teil der Steuerliteratur wird außerdem die Auffassung vertreten, daß die Anschauung des Ministers gesefelich nicht gerechtfertigt isf. Jedenfalls empfiehlt es sich, falls das Finanzamt den Verlustabzug aus diesem Grunde verweigert, zunächst Einspruch einzulegen. Bei Einkommen bis 15000RM ermäßigt sich die Ein kommensteuer um 25%, höchstens 36 RM. Voraus sefeung ist also, daß das veranlagte Einkommen nach Ab zug der steuerfreien Beträge und der Familienermäßigun- gen 15000 RM nicht übersteigt. Nr. 19. 1930 •Die Uhrmacher-Woche 351
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