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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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1943 meindehutungen aufgehoben hüt, die Hutungsplätzo aber vcr- Abg. Runde nochmals bemerklich macht, wie er blos er: große Städte geben kann, wo lauter geschlossene Güter sind, kann sein, bei mittleren und kleineren Städten ist das wohl weil er das des Abg. Neustadt für angemessener finde. Abg. Rour bemerkt,.daß, wenn ein Abgeordneter sein auf wslche die Stadtto'rd- k Amendement fallen lasse, und ein anderes wieder aufnehme, nung keine Anwendung gestattet, sondern die-in naher Verbin dung mit dem Lande sich für die Landgemeindeordnung eignen. Diese Städte würden sehr viel verlieren, wenn man das Gesetz für sie außer Anwendung bringen wollte. Man würde doch gar in großem Jrrthum sein, wenn man glaubt, daß die Huthungs- verhältnisse, Frohnen und Dienstbarkeiten nicht auch bei Städ ten stattfinden könnten. Da finden sie auch statt, ja selbst in großen Städten kommen sie vor; es würde also das Gesetz eine Ungerechtigkeit, eine Begünstigung der einen Klaffe von Staats bürgern vor der andern aussprechen, wenn Sie die Städte davon ausschlüßi n wollten. Alle die in der Kammer, welche der An sicht waren, daß bei dem freien Eigenthum nur eine frei willige Vereinigung stattfinden soll, haben, doch unanimiter an- durch solche Künsteleien nur.verlicrm, .und Sie werden schwerlich dem verglichen mit §. 10. , eine vortheilhaftere Stellung geben. . Abg. Runde: Wenn das Amendement des Abg. Atenftädt angenommen würde, so wird dasselbe erreicht, was ich beabsich tigt habe; ich muß! aber bemerken, daß cs sich nicht um Künste leien handelt; denn es ist eine wichtige Frage, ob eine ganze Ge meinde oder nur einzelne zugezogen werden. In so fern, als das Amendement Rs Abg. Atrnstadt angenommen wird, würde ich also das meinige fallen lassen. R e fe r e n t bemerkt, daß das Amendement.des Abg. Aten- stadt von dem des Abg. Runde sehr abweiche, und daher erst zur Unterstützung gebracht werden müsse. ich mich gegen das Amendement erklären. Abg. Richter (. aus Lengenfeld): Wenn man gesagt hat, daß den Städten eine Wohlthat geschehe, wenn auf sie das Ge-' setz angewendet würde, so muß ich entgegnen, daß es im Ge- daß hier wohl lMheile einen Zankapfel abgeben und manche Streitigkeiten wird, dieses Gesetz in Anwendung bringen zu können, weil erst s wurde. , die Voraussetzungen vorhanden sein werden, aber treten diefcl- z- Re fer ent erklärt sich jedoch auch gegen das Amendement, bm Vorbedingungen ein, wenn sie bei ländlichen Grundstücken»""d bemerkt, daß eine solche Ausnahme eine Beschränkung erfordert werden, so weiß ich nicht, warum die Städte ausge- 8 s^ft des platten Landes hcrheifuhren wurde, da die ländlichen schlossen sein sollen. Es würde die Parität dadurch sehr leiden, ü Grundstücke sehr oft in die städtischen eingriffen. Wd obwohl ich selbst Städter bin, und nicht Ursache habe, zur Das Präsidium stellt nun die Frager Wird das Amen-- glauben, daß in der Stadt, wa ich mich aufhalle, der Fall ein- » dement, des Abg. Richter ,aus Lengenfeld angenommen? Sie trete, so muß ich doch sehr gegen eine solche Maßregel prote- » wird mit 49 gegen 11 Stimmen verneint. stken, ! Abg. Runde bemerkt noch, daß er das Amendement des Staatsminister v. Könneritz: Ich muß noch darauf auf-« Aüg. Atenstädt für das fcinige erklärt habe, folglich dasselbe merksam machen, daß es mehrere Städte giebt, die geschloffene » keiner Unterstützung mehr bedurft hätte, indem das von ihm fru- Güter haben, wo von walzenden Grundstücken keine Rede sein s l)er gestellte schon ausreichend unterstützt worden sei, und wenn kann, da sie dort gar nicht existiren, und es müßte also auch in » Referent erkläre, daß beide Amendements sehr verschieden seien, dieser Beziehung eine Beschränkung in den Antrag kommen. E müsse er dem widersprechen. Abg. Eisenftuck: Ich muß dem beipstichten, was vom Z Referent entgegnet, daß nicht,er, sondern die Kammer -Hm. Staatsminister gesagt wurde, und würde es für einen gro-s durch lhr Stillschweigen diese Verschiedenheit anerkannt habe, ßm Nachtheil erkennen, wenn dieser Punct in das Gesetz kom- worauf men sollte. Man muß unter den sächsischen Städten die unter- Abg. Rund e nochmals bemerklich macht, wie erbloser- scheide», welche mehr dem Ackerbau «ngehören; derartige Städte dlart habe, daß er nur deswegen sein Amendement aufgebe, besitzen wir viele, und da scheint ein ausreichender Grund zu - - -- «- mangeln, warum man dieseüusnchmen wollte. Es sind in diese Kategorie alle die Städte zu stellen, < ausgeht, daß die Zusammenlegung zur Landeswohlfahrt dienen nicht der Fall, und was die Hutungen betritt, so muß ich he- stll, so sehe ich keinen Grund ein, warum man diese Wohlthat merken, daß man m unserer Gegend in mehreren Orten dre Ge- auf das platte Land beschränkt und die Städte ausschließt. Ich meindchutungen aufgehoben hat, die Hutungsplatze aber ver bi» zwar überzeugt, daß bei Städten seltener der Fall eintrcten pachtet sind, da eine Naturaltheilung hier gar nicht ausführbar LR dasselbe erst in der Discussion angebracht betrachtet genommen, daß bei Ablösung von Diensten und Huthungsthei- wird, so erhalt es bei der hierauf gestellten Frage nicht die aus- langen das Gesetz erforderlich sei, und giebt man das zu, so ist. reichende Unterstützung, indem sich nur 25 Kammermitglieder! Amendement gefährlich. Wenn man ferner die Nachtheile erheben und die Hälfte erforderlich gewesen wäre. z bedenkt, welche aus dem Gesetz entstehen sollen, so stellen sich Das Sous-Amendement des Abg. Scholze erledigt sich j Daher muß durch die Nichtannahme desv. Lhielau'fchen Amendements, und ' " " " in Bezug auf das Amendement des Abg. Richter aus Lengenfeld bemerkt der königl. Commissar v. Wietersheim, Rp "... <«8-i°U!°°S-V-rÄd-mng »«rgm-mmm w-,dm misse. »-rml-ffm wmd-, daß d-e Gmndstuck-m den SkMm mgl-ch „Sl-Nssch<L.z!rk-" sei -m Mdestimml-r s-gliff, Md er M- 'b-u-r-r -!s -mf d-m r°»d-, Md d--tz >»-g-n d.>n°g°w,ß- «ch», -S fe! besser z» fetzen- In mciiidebczirke" keine Anw.ndung findet. Abg. Nour: Wenn man bei dem Gesche von der Idee
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