II. Die Datierung des Traktates. Dafs die Schrift Widos in die Jahre 1085—1100 fallen mufs, unter liegt keinem Zweifel, da Gregor VII. bereits gestorben ist, und Wibert von Ravenna lebt. Eine nähere Bestimmung der Abfassungszeit hat Wilmans (M. G. XH p. 148 sqq.) durch Heranziehung eines Manifestes, welches Wibert an alle seine Anhänger gerichtet hat (Cod. Udalr. 73), zu geben versucht. Die Gründe, welche Jaffe (M. G. XH p. 153) für die Ansetzung dieses Schreibens auf den Anfang Juni 1089 vorbringt, scheinen mir zwingend zu sein; Dr. Lehmann ist neuerdings für die andere An nahme, welche Wilmans aufgestellt hat, und nach der das Manifest wie die Synode, von der es ergangen ist, dem Jahre 1092 angehören, ein getreten. Der Umstand, auf den Lehmann das Hauptgewicht legt, ist: die Zeit vom Februar 1091 bis 1092 sei die längste gewesen, während deren Wibert über den ungestörten Besitz der Stadt Rom verfügt hat: eine Zeit, welche hinreicht, eine gröfsere Synode vorzubereiten und ab zuhalten. Ich bezweifle nicht im mindesten, dafs Wibert 1091/92 eine Synode nach Rom habe berufen und abhalten können; aber warum er dies nicht auch 1089 hätte thun können, will mir nicht einleuchten. Urban II. war Ende 1088 bis Juni 1089 (nach Bernold) in Rom, aber doch nur auf der Tiberinsel. Bernold stellt die Macht der Gregorianer eher gTöfser als kleiner im Verhältnis zur Wirklichkeit dar; wenn er nur angiebt, Urban habe damals auf der Tiberinsel sich aufgehalten, so sind wir nicht berechtigt anzunehmen, dafs er auch in den übrigen Teilen der Stadt die Macht gehabt habe, oder dafs er auch nur die Stellung Wiberts derart habe beunruhigen können, um die Berufung einer wibertistischen Synode nach Rom zu einem tollkühnen Wagnis zu machen. Was Lehmann weiter gegen Jaffes Datierung vorbringt, ist ebenso wenig stichhaltig; so, wenn er sagt, der Schlufs aus der Formel in nomme bei der Bulle Clemens III. vom 8. Juni 1089 (Grandidier, hist.