III. Der Inlialt des Traktates. Wenn wir im folgenden den Inlialt des Widosclien Traktates ein gehender betrachten wollen, so ergiebt sich zunächst die Notwendigkeit, der Persönüchkeit des Verfassers näher zu treten; denn erst dadurch, dafs sie in das rechte Licht gestellt wird, entsteht die Möglichkeit, sein Werk selber richtig zu beurteilen. Was das frühere Lehen des Bischöfe angeht, habe ich nachgewiesen, dafs die Stellen des Traktats, aus denen man geschlossen hat, Wido sei einmal in Cremona gewesen, habe ferner selber das Dekret Nicolaus’ II. zu Born gelesen, 1 sich nicht auf ihn, sondern vielmehr auf Wibert be ziehen. Somit liefee sich aus dem Buche, wenn man zunächst auf die Art., wie Wido seinen Stoff behandelte, nicht näher eingehen will, über den Autor höchstens folgendes ermitteln: dafs er selber gesehen hat, wie Gregor VII. beim Abendmahl täg lich Thränen vergossen (I 2), und dafs er auf der Fastensynode 1080, auf der Heinrich IV. zum zweiten Male in den Bann gethan wurde, zu gegen gewesen ist (I 7). Nähere Beziehungen Widos zu Gregor VII. anzunehmen, sind wir hiernach gewifs nicht berechtigt. Es fragt sich, ob — was Wilmans behauptet hat, und was andere ihm geglaubt zu haben scheinen, da nur hieraus die Annahme sich er klären liefse, Wido habe bis zum Tode Gregors diesem angehangen — aus dem sonstigen Inhalte des Traktates auf einen ehemals eifrigen Anhänger Gregors zu schliefeen ist. Die Ansichten, denen Wido 1086, als er seine Schrift verfafste, huldigte, wird man am zuverlässigsten aus dem zweiten Buche derselben ermitteln; schreibt er doch selber in der Einleitung zu diesem Buche (p. 166): Sed iam tempus est, ut errorem longe lateque diffusum et per 1 p. 161 — ut nobis praesentibus et videntibus Cremonae etc. — p. 168 cuius exempli formam Komae legimus etc. — Vgl. oben S. 11 ff.