Exkurs. Über die Quellen zur Geschichte der Jahre 1083 und 1084. Zar Kritik Bernolds. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit III p. 548 nimmt an, dafs Gregor VII. am Johannistage (24. Juni) 1083 über König Heinrich die Excommunication ausgesprochen, und dai's dieser den Schritt am 28. Juni durch die Inthronisation Wiberts beantwortet habe. Was das erstere anlangt, so beruht seine Ansicht allein auf Bernolds Angabe ad 1084: Domnus autem Papa collecta synodo Salerni iterum sententiam anathe- matis in Guibertum haeresiarcham et Heinricum et in omnes eoruni fautores promulgavit: quod et in festivitate S. Johannis Baptistae prae- terita iam duduni Romae fecit, cum Heinricus adhuc ibi moraretur. Diese Excommunication am Johannistage kann sich nur auf 1083 be ziehen, aber Bernold selber weifs zum Jahre 1083 nichts davon zu be richten. Da er ferner von der Synode November 1083 berichtet, dafs Gregor sich damals scheute, wenigstens ausdrücklich über Heinrich den Baun auszusprechen, so, glaube ich, rnufs man jene Nachricht als nicht liiureichend beglaubigt und unwahrscheinlich verwerfen. Die andere Annahme Giesebrechts stützt sich auf die Anuales Augustani zum Jahre 1083. Allein dieselben sind durchaus ungenau, sie stehen im Widerspruch mit Ekkehard, Siegebert, selbst Bonitho, die alle die Inthronisation Wiberts zum Jahre 1084 mitteilen. Aufserdem zweifle ich, ob je zwischen der Inthronisation und der Consecration eines Papstes ein so langer Zeitraum verstrichen ist, wie ihn Giesebrecht bei Wibert (28. Juni 1083 bis 24. März 1084) annehmen will. Bernold berichtet die Ordination Wiberts zum Jahre 1083; aber es handelt sich dabei meiner Ansicht nach nicht, wie Giesebrecht meint, um eine Ver wechslung, sondern um eine beabsichtigte Verdrehung der Thatsachen. Es w r ar Bernold darum zu thun, die Ordination Wiberts als in jeder Beziehung illegal darzustellen; darum setzte er sie in das Jahr zuvor, 4*