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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Er fügte noch die Bemerkung bei, daß die öthalerigen Kaffen- Mets einfache, die lOthalerigen doppelte Louisd'or reprasenti- ren würden, welche beide Münzsorten bekanntlich im Großhan del gern und häufig angewendet würden. Dieß Amendement fand jedoch nicht die ausreichende Unter stützung, und wird nun vom Präsides die Frage gestellt: Will die Kammer, daß eine Million Kassenbillets in große Kassenscheine verwandelt werden soll? Da mit Ausschluß von 7 Stimmen eine verneinende Antwort erfolgt, so fallen die §. 2. und 3. weg, und wird Hier auf auch darin dem Deputationsgutachten einstimmig bei gestimmt, daß 4. wegfallen soll. Bei h. 1. beantragt der Abg. Haußner den Wegfall des Zusatzes, indem dadurch der wirkliche Werth der Kassenbillets herabgesetzt werden könne. Mehrere Stimmen erklären sich aber für den Zusatz, und erhalt auch dieser Antrag nicht die ausreichende Unterstü tzung, worauf die Fassung des Deputationsgutachtens ange nommen wird. Man geht nun zur Berathung des nach dem Deputations gutachten als ß. 2. vorgeschlagenen tz. über. Abg. Eisen stuck stellte hierbei folgendes Amendement: „So lange noch Stücke als Conventionsgeld und nicht als Scheidemünze zu betrachten sind." Wurde ausreichend unterstützt. Staatsn.inister v. Zcschau: Als das Gesetz bearbeitet worden sei, habe man geglaubt, gerade dadurch einem Uebel- stande, der bisher statt gefunden habe, wenigstens zum Theile abzuhelfen, und man habe sich in dieser Beziehung, um das Papiergeld in den großen Verkehr zu bringen, dem angeschlossen, was von der Kaufmannschaft in Dresden und Leipzig durch Ucbereinkunft festgesetzt worden sei. Der Uebelstand, welcher mit den 24 Stücken statt finde, sei nicht zu verkennen. Die Regierung habe deßhalb in neuerer Zeit Maßregeln ergriffen, um diesen nach und nach zu heben. Schon im Laufe dieses Jahres sei eine Summe von 75,000 Thlrn von diesen Stü cken eingeschmolzen worden. ' Der Verlust für die Staatskasse sei nicht unbedeutend, und auch im Budget würde die Kammer eine Position von 10,000 Thlrn. für derartige Ausfälle finden. Der geäußerte Vorwurf treffe nicht die jetzige Regierung; denn die große Masse von Groschen sei in den Jahren von 1764 und 65 ausgeprägt worden; man habe zwar den Nachtheil, der daraus hervorgegangen sei, erkannt, und weniger, ja in dem letzten Jahre gar keine ausgeprägt; allein auf einmal lasse sich der Uebelstand nicht heben. Daß aber die Groschen nicht als Scheidemünze anzuerkennen seien, könne keinem Zweifel unterliegen. Eine andere Frage sei die in Bezug auf Wechsel zahlung; diese bestehe gesetzlich eigentlich nur inSpeeies, Kund 4, man habe sich aber genöthigt gesehen, und aufzuneh men, und nur jetzt werde nicht mehr als in 24 Stücken ge zahlt. In dieser Beziehung glaube er, daß die Bestimmung des vorliegenden Gesetzentwurfes weit vortheilhafter sei, als sich das Verhältniß jetzt gestalte. Abg. At en stad t beantragt, nach den Worten: „zu jeder Zeit," zu setzen: „bei andern Bezirkskaffen in soweit, als die in denselben gerade vorhandenen baaren Bestände ausreichen," und wird hierin auch hinlänglich unterstützt. Referent und Abg. Tenner macht darauf aufmerksam, daß dieß eine Controls voraussetze, welche wohl unmöglich sei. v. Klien (aus Budissin) nimmt hierauf das Wort: Be vor über das Eisenstuck'sche Amendement abgestimmt wird, muß ich bitten, hier noch hauptsächlich auf folgende Momente auf merksam machen zu dürfen. So sehr ich nämlich alle dem bei trete, was der geehrte Antragsteller früher über dse Nachtheile entwickelt hat, welche daraus hervorgehen, daß nach und nach die Groschen, obschon sie in Schroot und Korn weit geringhal tiger sind, bei Capitals- und selbst Wechselzahlungen dem ei gentlichen Conventionsgelde gleich gestellt wurden, so entschie den muß ich mich gegen das Amendement erklären. An sich ist die Masse den cursiven so unverhaltnißmäßig groß, daß fast jeder Zahlende sie wider Willen des Empfängers theilweise an den Mann zu bringen sucht; wollte man aber den beantragten Zusatz in das Gesetz aufnehmen, so würde man die Groschen, wenigstens indirect, vollends in Verruf bringen. Erschien mir nun allerdings anfänglich die Bestimmung, daß bei Auswech selung der Kassenbillets von der Kasse ein Fünftheil in Stü cken gezahlt werden solle, bedenklich, so haben gleichwohl die von des Herrn Staatsministers Excellenz gegebenen Erläute rungen mich überzeugt, daß solche nicht anders als zweckmäßig sei. Nichts desto weniger kann ich aber nicht unterlassen , die Bedrückung noch besonders hervorzuheben, welche im Allgemei nen daraus erwächst, daß man die Groschen auf der einen Sekte dem Conventionsgelde gleich stellte, sie aber auf der andern viel fältig, sowohl bei öffentlichen Kassen, als im Prkvatverkehr, da für nicht anerkennt. Zufällig bin, und es bestätiget dieß nur das, was der Abgeordnete Eisenstuck dkeßfalls bereits ange führt hat, ich kürzlich hier selbst Zeuge einer Zahlung von 3000 Lhlr. gewesen, bei welcher man dem Empfänger die Annahme von 600 Lhlr. in als Conventionsmünze, oder die Erle gung eines Aufgeldes gegen gröbere Münzsorten anmuthete und er mußte, da er contractmaßig Groschen nicht zahlen durste, dieses Opfer bringen. Derartige, im Ganzen doch ungerechte, Opfer treffen aber nicht allein diejenigen, welche größere Zah lungen empfangen, sondern ungleich härter noch den Unbemit telten. Der Gewerbtrekbende und Landmann nimmt wenig oder gar Fein sächsisches Geld ein; es kömmt die Zeit, wo er gleich wohl in solchem Abgaben, Accise rc. abzuführen hat, und er muß dem Wechsler in die Hände fallen. Abgesehen davon, daß ge wöhnlich das Agio bei kleinen Poften ungleich höher gestellt wird, erhalten diese Leute jetzt in der Regel nur Groschen. Bringen sie nun das umgefetzte Sümmchen zur betreffenden Kasse oder als Capitalszinsen, so wird es, besonders wenn die Groschen nicht gepackt sind, häufig nicht angenommen, und der Mann muß, der Gänge und Versäumnisse nicht zu gedenken, dem Wechsler wohl noch eine Kleinigkeit nachzahlen, um, statt der Groschen, gröbere Münzsorten zu erhalten. Hierzu kömmt,
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