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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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daß es, selbst unter den sächsischen Groschen, Sorten giebt, wel che, namentlich bei Kaffen, ausgeschossen werden und selbst der Kundige möchte das Auge noch mit einer guten Brille bewaff nen, um hinterher nicht mit dem eignen Beutel zu büßen. Ab sichtlich, oder unabsichtlich laufen dergleichen geringere Groschen immer mit unter; fast durchgehends trifft der Nachtheil nur den Geldempfänger und am empfindlichsten den armen, unerfahr- nm, was ich, wie wohl jeder Geschäftsmann, durch vielfäl tige Beispiele belegen könnte. Die Masse der Groschen, welche insonderheit daraus hervorging, daß, seit der Thcilung Sach sens, die Groschen dahin zmückgeflvsscn sind, vermindert sich über, ohne besondere Maßregeln, um deswillen nicht, weil, wie die Erfahrung an die Hand giebt, in Preußen und nament lich im Herzogthume Sachsen, sächsische Groschen als Zahlung nicht angenommen, wohl aber von dort aus hierher geleistet werden. Bekanntlich erhält dagegen derjenige, welcher Gro schen gegen preußisch Geld umsetzt, ein weit geringeres Agio, als dasjenige ist, welches für grobe Conventionsmünze nach dem jedesmaligen Cours gegeben wird. Dreß veranlaßt mich zu dem schlüßlichen Anträge: Es möge in der abzulassenden Schrift die hohe Staatsregierung dringend angegangen werden, dahin ge- neigtest Veranstaltung zu treffen, daß die unverhältnißmäßige Masse von ^Stücken, so weit nur immer möglich, durch suc- cessive Einschmelzung und zunächst der schlechteren Groschen, baldthunlichst vermindert und dadurch einer Beschwerde abge holfen werden, welche so allgemein gefühlt wird. Abg. Sachße ist damit einverstanden, daß ein Antrag, wie ihn der Abg. Eisenstuck vorschlug, darauf gerichtet werde, aber dagegen, die Decreditirung der Groschen im §. selbst aufzu nehmen , habe er erhebliche Bedenken. Kassenbillets feien Geld, die Groschen auch, letztere hatten aber einen bestimmten Werth an und für sich, was erstere nicht hatten, da den Kassenbillets erst der Staat einen bestimmten Werth zulege. Staatsminister v. Ze sch au bemerkt in Bezug auf-das Amendement von Eisenstuck, daß sich die Regierung schwer entschließen würde, einen solchen Zusatz aufzunehmen; es wür de gewiß die nachtheiligen Folgen haben, welche bereits von ei nem Abg. bemerkt worden seien. Er erkenne zwar an, daß es ein Uebelstattd sei; allein er bestehe einmal, und mit einem Male sei er nicht abzustellen. Selbst wenn auch ein solcher Antrag an die Regierung gestellt werde, so sei wohl zu erwägen, daß die Kosten bei der Umschmelzung sehr bedeutend seien. Er sollte wohl meinen, daß man es bei der Bestimmung des Gesetzes und dem Deputationsvorschlage lassen könnte, besonders da in letz terer Hinsicht die Zustimmung der Staatsregierung erfolgt sei. Auch -Vicepräsident v. Haase hält den Zusatz für über flüssig; aber der Abg. Ei senstuck führt an, daß eben die Aeu- ßerung des Staatsmimsters, das Einschmelzen mache so viel Schaden, den Beweis gebe, daß die Groschen von schlechtem Gehalt feien. Worin solle auch der Verlust-bestehen? Im schlech tem Gehalt der Münze, und also sei dich ein unrechtmäßiger Gewinn, den der Staat bei Ausprägung derselben gemacht ha be, und daher halte er sachgemäß, daß der Antrag gemacht werde. Würde man ihn in der Schrift aufnehmen, so wolle er ihn hier fallen lassen; ihm sei nur darum zu thun, den Ue- belstand, welcher den Verkehr mit ganz Deutschland störe, aus zuheben. Staatsminister v. Z esch a u erwiedert, wenn man aus sei ner vorhin gemachten Bemerkung, daß bei dem Umschmelzen ein sehr bedeutender Verlust statt fände, die Folge ziehe, als ob dich in einer schlechten Ausmünzung der zu suchen, so sei dich nicht der Fall. Das beste Geld, wenn es umgeschmolzen werde, ziehe Verlust nach sich, und ganz besonders trete dieser bei den ein. Es sei auch natürlich, daß ein Geld, welches seit den Jahren 1763 und 1764 im -Publicum umlaufe, an seinem Werthe verlieren müsse. Referent und Abg. Tenn er bestätigt dieß und fügt hin zu, daß es keine Münzstätte gebe, die so redlich verfahren sei, als die sächsische. Die Groschen seien nicht anders geschlagen worden als so, daß 32 Groschen genau so viel enthielten, als ein Spezies. Kleine Münzsortcn nützten sich aber dadurch, daß sie von Hand zu Hand gingen, ab, und darin liege der Verlust bei der Umschmelzung. Abg. Haußner erklärt, im Fall dieser Zusatz angenorn- men würde, auch einen Zusatz zu beantragen, da vom Finanz ministerium, so viel er wisse, eine Verordnung ergangen sei, daß gewisse Behörden Groschen gar nicht annehmen sollten; wenigstens sei ihm das von einem Postmeister entgegnet worden, indem dieser sich geweigert habe, ein solches Groschenpaquet an zunehmen. Daher sei wohl darauf anzutragen, daß diese Ver ordnung zurückgenommen werde. Staatsminister v. Ze sch au macht darauf aufmerksam, daß diese Angelegenheit mit dem gegenwärtigen Gegenstände in kei ner Verbindung steht, erklärt aber zugleich, daß eine derartige Verordnung nicht ergangen sei. Das Präsidium stellt nun die Frage, ob der Antrag des Abg. Eisenstuck in der Schrift gestellt werden soll? Dieß wird verneintund auch',Abg. O. Klien nimmt un ter diesen Umstanden und nach der Erklärung des Staatsmini scers v.Zeschau seinen Antrag zurück, worauf jedoch Abg. Eisen stuck diesen wieder aufnimmt und zu dem seinigen macht, und folgt deßwegen vom Präsr'dio die Frage, ob man dem Antrag des v. Klien, welcher vom Abg. Eisenstuck wieder ausgenom men worden sei, beistimmen wolle? Die Mehrheit (44 Stimmen) erklärt sich aber dagegen, und wird zum Amendement des Abg. Atenstädt übergegangen. Bei diesem bemerkt Staatsminister v. Ze sch au: Auswechslungskassen seren nur dann von Nutzen, wenn sie zu jeder Zeit die Auswechslung gewahren könnten. Sollte aber diese nur auf den Bestand der Kassen gestellt werden,, so könne es nur nachtheilig fürdenCre- dit der Kassenbillets wirken, denn auf der Hand liege, daß die Regierung nicht im Stande sei, auf vielen Puncten so bedeu tende Bestände bereit zu halten. Sollte aber dieses geschehen, so würde der Zweck des Papieres verloren gehen. Abg. Atenstädt erwiedert, daß zwar keine Controls
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