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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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1425 rathen, aber noch keine, welche durch einen Lotteriegewknn ihr Glück gemacht hatte; es ist dieß eine allgemeine Wahrnehmung. Was übrigens von Beschränkung der Freiheit gesagt wurde, so finde ich diese nicht gefährdet; man müßte dann auch dieHa- zardspiele nicht verbieten. Wenn ich den Antrag gestellt habe, daß die Lotterie im Jahre 1834 aufgehoben werden soll, so be- scheide ich mich, daß dieser Zeitpunct noch eine Veränderung «leiden könne , und zwar um so mehr, da er für die Leute, welche sich mit der Lotterie beschäftigen, hart wäre; jedoch eine Zeitbestimmung ganz wegzulafsen, scheint mir auch bedenklich; eine Zeit muß bestimmt werden. Man Hat in anderen deutschen Staaten schon den Blick darauf gewendet, in Baiern und Ba den war dieß der Fall, und auch die hannöverschen Stände Haben darüber berathen. Ich sollte also glauben, daß, wenn ein. konstitutioneller Staat mit dem Beispiele voranginge, auch die übrigen deutschen Staaten den Punct in Erwägung ziehen würden, und es ist zu hoffen, daß, da von Seite des Mini steriums der Grundsatz aufgestellt worden ist, finanzielle Rück sichten könnten keinen Grund abgeben, um ein unmoralisches Institut aufrecht zu erhalten, andere Staaten folgen werden, und so steht mir der Fall doch vor Augen, daß in Zukunft dieses verderbliche Spiel aushören werde. Ich erinnere mich noch, als in England und Frankreich der Vorschlag zur Aufhebung der Lotterie geschah, und bemerke, daß in Nordamerika, dem Lande der Freiheit, die Verfügung getroffen wurde, in 2 Jah ren sollen alle Lotterien aufgehoben werden. Wenn man in Frankreich, England und Nordamerika sich davon überzeugt hat, es fei ein verwerfliches Beginnen, die Nation mit der Lotterie- wuth zu vergiften, und wenn man sich auch in unserem Saale davon überzeugte, so sollte ich meinen, daß alle anderen Rück sichten weit zurücktreten müssen, und ich erlaube mir, meinen Antrag zu wiederholen, nur mit dem Unterschiede, daß. statt 1834 das Jahr 1836 als Zeitpunct festgesetzt werde. Abg. Nostitz und Janckendorf: Man will die Staatslotterie aus Rücksichten der Moralität aufheoen; meine Ansicht ist aber, daß die Moralität durch die Aufhebung der den Privatlotto gemacht, welche ganz betrügerisch sind, und ich befürchte, daß bei ausländischen Lotterien mehr Betrug statt finden würde. Ich glaube, der Zweck, welchen man beabsich tigt, ist unter den jetzigen Umstanden nicht zu erreichen, und das Einzige, was erreicht werden kann, scheint mir im Depu tationsberichte zu liegen. V. Klien (aus Budkssin): Da mir in der in Rede stehen den Angelegenheit das Wort zuerst verstattct wurde, so kann ich nicht umhin- annoch einige Puncte, welche im Laufe der Dis kussion zur Sprache gebracht wurden, in sofern herauszuheben, als sie eine Ergegnung und resp. Berichtigung zu erheischen schei nen. Alles, was der geehrte Antragsteller über die Nachtheile und Mißbräuche der Lotterie mit Wärme entwickelt hat, bleibe dahin gestellt. Ich verkenne nicht, daß viel Wahres darin liege. Allein 1) muß ich wiederholt in Abrede stellen, daß die Lotterie an sich unmoralisch sei, dabei aber auch darauf aufmerksam machen, daß es nur Sache des Staats ist, durch Gesetze das äußere Ver halten der Staatsangehörigen zu normiren, nicht aber Moral zu predigen. Die moralische Ausbildung derselben ist die hohe Auf gabe der Schule und Kirche. Man wird mir gewiß zugeben, daß das moralische Verderbniß, welches aus dem Müssiggänge und dem Luxus aller Art hervorgcht, die Nachtheile, welche aus der Lotterie hervorgehen, bei weitem überwiege; würde dieß aber durch Sittengesetze abgewendet werden können? Gewiß eben so wenig, als den Einzelnen Ge- oder Verbote von unerlaubten Handlungen abhalten werden, so lange ersieh nicht zu dem Krade der Moralität erhoben hat, daß er von selbst das Böse verab scheuet und das Gute thut. 2) Kann ich nie zugeben, daß der Lotterie in Sachsen a priori eine Finanzspeculation zum Grunde gelegen habe. Der Staat erkannte die vorherrschende Neigung für dieses Glücksspiel; die damalige Theorie hielt cs für höchst nachtheilig, viel Geld aus dem Lande gehen zu lassen; man wählte daher aus zwei Nebeln das kleinste, errichtete im Lande eine Lotterie und gab den Ueberschüffcn eine Bestimmung für wohlthatige Zwecke. Will Lotterie in Sachsen nichts gewinne, vielleicht noch mehr verliere, man dieß eine Finanzspeculation nennen, so ist es höchstens nur und ich werde durch zwei Gründe unterstützt. Einmal glaube eine indirekte oder sekundäre, an sich aber keincsweges ver- ich, daß das Lotto dadurch befördert werde; man sagt zwar, i werflliche. Wenn eben der Umstand, daß das Lotto durch das Bestehen der Lan- Z) der geehrte Antragsteller Institute — die ich hier nicht dcslotterie nicht verdrängt worden sei, beweise, daß es unmög- ,^ch einmal nennen will — mit der Lotterie in Parallele bringt, .lich sei, das Lotto überhaupt zu verdrängen. Meine Meinung so scheint dieser Vergleich schon um deswillen unpassend, weil hier ist die, man müßte erst abwarten, wie sich das Verhaltniß ge- das moralisch Unerlaubte dem moralisch Erlaubten gegenüber stalten würde, wenn die Leute nicht mehr ein gesetzliches Mittel sicht. Geilausig bemerkt, finde ich es übrigens zwar entehrend haben, ihre Spielluft zu befriedigen. Dieser Beweis ist nicht für den Staat, wenn er von so schimpflichem Gewerbe irgend geführt, und ich bin überzeugt, daß das Einlegen in das Lotto f chne Abgabe, unter welchem Titel es sei, bezieht, weil er ihm auswärtiger Staaten sich mehr verbreiten würde. Dann glaube gerade dadurch gewissermaßen den Stempel des Erlaubten auf- ich auch, daß, da der Hr. Antragsteller sowohl, als die, welche l drückt; allein ich stelle an den Menschenkenner und Menschen- ihn unterstützten, von der Ansicht ausgcgangen sind, es seien ^freund die Frage: ob es, erkennt der Staat in großen und volk- die Einlagen in ausländische Lotten en nicht unbedingt zu versa- l reichen Städten dergleichen Orte als nothwendiges liebel, doch gen, die Moralität dadurch mehr leiden würde, weil der I am Ende nicht ungleich besser sei, das lenovimum unter strenge Staat das Mittel verliert- eine Controls ausüben zu können, k policeiliche Aufsicht zu stellen, um so wenigstens einen Theil des Beim Lotto zeigt sich aber die Immoralität am meisten: es wer- j Unheils abzuwenden, als dervmms vulgivuga und ihren schaam-
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